Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Was sich 2014 alles ändert – ein Überblick
Wie jedes Jahr gibt es auch im Jahr 2014 einige Änderungen zu beachten. Die größte Neuerung ist dabei wohl im Reisebereich zu erwarten. Nachfolgend sind alle wesentlichen Änderungen für das kommende Jahr aufgelistet.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Mit der Umleitung vom TVöD in den TVöD SuE konnten Höhergruppierungen in die nächste Entgeltgruppe bzw. Stufe erfolgen. Bei einigen Stufenabschnitten kam es jedoch zu Rückstufungen oder verlängerten Stufenlaufzeiten. Seit dem 01.03.2017 erfolgen Höhergruppierungen im TVöD SuE stufengleich, mindestens aber nach Stufe 2. Im Rahmen der Höhergruppierung kann dem Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Garantiebetrag gezahlt werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Im Rahmen des TVöD SuE werden bei einer Neueinstellung Beschäftigte in die Stufe 1 eingestuft. Sollten einschlägige Berufserfahrungen vorliegen, so besteht die Möglichkeit einer sofortigen Eingruppierung in die Stufen 2 oder 3. Hatte der Beschäftigte schon beim gleichen Arbeitgeber eine Tätigkeit ausgeübt, können eventuelle Berufsjahre anerkannt werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In der Entgeltgruppe S 4 sind Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung, staatlicher Prüfung oder eine derartig vergleichende Tätigkeit mit entsprechendem Erfahrungsnachweis, die schwierige fachliche Tätigkeiten ausüben, eingestellt.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Leiter von Kindertagesstätten werden im Rahmen des TVöD-SuE (TVöD-B) je nach Kinderanzahl der Einrichtung in die Entgeltstufen S 7 bis S 17 eingruppiert.
Somit werden bis 39 Kindern Leiter von Kitas in die Entgeltgruppe S 7, von 40 bis 69 Kindern in die EG S 10, von 70 bis 99 Kindern in die EG S 13, von 100 bis 129 Kindern in die EG S 15, von 130 bis 179 Kindern in die EG S 16 und ab 180 Kindern in der Einrichtung in die Entgeltgruppe S 17 eingruppiert. Eine ähnliche Staffelung nach Einrichtungsgröße wird bei den ständigen Vertretern von Leitern von Kindertagesstätten, bei Leitern von Kindertagesstätten für Behinderte, bei ständigen Vertretern von Leitern von Kindertagesstätten für Behinderte und bei Leitern von Erziehungsheimen angewendet.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Sozialpädagogen und Sozialarbeiter waren vor dem TVöD in die Vergütungsgruppen Vc, Vb und IVb bei einer regulären Tätigkeit, bei der 1. Heraushebung in IVb, bei der zweiten Heraushebung in IVa, bei der dritten Heraushebung in IVa und III und in der vierten Heraushebung in III und II im BAT eingruppiert. Im TVöD wurden Sozialarbeiter und – pädagogen in für heraushebende Tätigkeiten in die Entgeltgruppen E 9 bis E 12 eingestuft. Eine Eingruppierung fand je nach heraushebender Arbeit ab der Entgeltgruppe S 12 bis S 18 statt.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Erzieher waren vor der Einführung des TVöD im BAT in der Vergütungsgruppe VII eingestuft worden, sind dann im TVöD in die Entgeltgruppe 5 (EG 5) übergeleitet worden. Neue angestellte Erzieher wurden nach dem 30. November 2005 ebenso in die EG 5 eingruppiert. Mit der neuen Entgeltgruppe werden Erzieher regulär in die Entgeltgruppe 4 (EG 4) eingestuft.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Im BAT waren Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in die Vergütungsgruppen VII/Vib, sprich mit 5 Jahren Bewährungszeit, eingruppiert. Nach der Überleitung in den TVöD wurde eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 oder 6 vorgenommen. Kinderpfleger, die vor dem 01. November 2004 eingestellt wurden, konnten auf Antrag hin die Entgeltgruppe 6 erreichen. Erst nach dem 30. September 2005 wurden neu eingestellte Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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TVöD-SuE steht für die Abkürzung „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Sozial- und Erziehungsdienst“. Mitarbeiter, die in TVöD SuE eingruppiert werden, sind somit ausschließlich in Bereich des Sozialdienstes und in der Erziehung tätig.