Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Am Mittwochmorgen haben angestellte Lehrer in Berlin einen zweitägigen Warnstreik begonnen, der damit insgesamt der 18. Streiktag wäre. Die Gewerkschaft GEW erwartet eine Beteiligung von rund 2.200 Lehrkräften. Dies bedeutet, dass jede zweite Schule von insgesamt 800 Schulen in Berlin von Warnstreiks betroffen wäre.
Die Regierung und die Gewerkschaften haben sich anscheinend zu einem Generationen-Tarifvertrag für die Lehrer in Sachsen geeinigt. Die genauen Ergebnisse stehen noch aus, werden aber zeitnah bekannt gegeben. Lange Gespräche zwischen der Regierung und den Gewerkschaften fanden am Dienstag, den 26. November 2013, in der sächsischen Hauptstadt Dresden statt. Unter anderem enthält der Vorschlag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des dbb Beamtenbund neun Eckpunkte für einen Generationswechsel bei Lehrern an Sachsens Schulen.
Steffen Horlacher präsentiert dem modernen Internetnutzer eine Neuerung auf dem Markt, die vor allem Arbeitnehmer freuen wird. Ab sofort kann sich jeder, der ein iPhone besitzt, eine App herunterladen, die den Nettolohn vom Bruttogehalt durch Eingabe verschiedenster Faktoren ermitteln kann – jedoch mit spezifischen Neuerungen neben den herkömmlichen Brutto-Netto-Rechnern und Gehaltsrechnern, die diese App erst interessant machen.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Was sich 2014 alles ändert – ein Überblick
Wie jedes Jahr gibt es auch im Jahr 2014 einige Änderungen zu beachten. Die größte Neuerung ist dabei wohl im Reisebereich zu erwarten. Nachfolgend sind alle wesentlichen Änderungen für das kommende Jahr aufgelistet.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Mit der ein Eingruppierung vom TVöD in den TVöD SuE konnten Höhergruppierungen in die nächste Entgeltgruppe bzw. Stufe erfolgen. Bei einigen Stufenabschnitten kam es jedoch zu Rückstufungen oder verlängerten Stufenlaufzeiten. Seit dem 01.03.2017 erfolgen Höhergruppierungen im TVöD SuE stufengleich, mindestens aber nach Stufe 2. Im Rahmen der Höhergruppierung kann dem Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Garantiebetrag gezahlt werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Im Rahmen des TVöD SuE werden bei einer Neueinstellung Beschäftigte in die Stufe 1 eingestuft. Sollten einschlägige Berufserfahrungen vorliegen, so besteht die Möglichkeit einer sofortigen Eingruppierung in die Stufen 2 oder 3. Hatte der Beschäftigte schon beim gleichen Arbeitgeber eine Tätigkeit ausgeübt, können eventuelle Berufsjahre anerkannt werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In der Entgeltgruppe S 4 sind Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung, staatlicher Prüfung oder eine derartig vergleichende Tätigkeit mit entsprechendem Erfahrungsnachweis, die schwierige fachliche Tätigkeiten ausüben, eingestellt.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Leiter von Kindertagesstätten werden im Rahmen des TVöD-SuE (TVöD-B) je nach Kinderanzahl der Einrichtung in die Entgeltstufen S 7 bis S 17 eingruppiert.
Somit werden bis 39 Kindern Leiter von Kitas in die Entgeltgruppe S 7, von 40 bis 69 Kindern in die EG S 10, von 70 bis 99 Kindern in die EG S 13, von 100 bis 129 Kindern in die EG S 15, von 130 bis 179 Kindern in die EG S 16 und ab 180 Kindern in der Einrichtung in die Entgeltgruppe S 17 eingruppiert. Eine ähnliche Staffelung nach Einrichtungsgröße wird bei den ständigen Vertretern von Leitern von Kindertagesstätten, bei Leitern von Kindertagesstätten für Behinderte, bei ständigen Vertretern von Leitern von Kindertagesstätten für Behinderte und bei Leitern von Erziehungsheimen angewendet.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Sozialpädagogen und Sozialarbeiter waren vor dem TVöD in die Vergütungsgruppen Vc, Vb und IVb bei einer regulären Tätigkeit, bei der 1. Heraushebung in IVb, bei der zweiten Heraushebung in IVa, bei der dritten Heraushebung in IVa und III und in der vierten Heraushebung in III und II im BAT eingruppiert. Im TVöD wurden Sozialarbeiter und – pädagogen in für heraushebende Tätigkeiten in die Entgeltgruppen E 9 bis E 12 eingestuft. Eine Eingruppierung fand je nach heraushebender Arbeit ab der Entgeltgruppe S 12 bis S 18 statt.