Die Steuerklasse 3 ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: der Arbeitnehmer muss verheiratet und der Ehepartner bereit sein, in die Steuerklasse 5 zu wechseln. In der Steuerklasse 5 sind nämlich die höchsten Lohnabzüge zu verzeichnen. Entscheidet sich ein Ehepartner dagegen für die Steuerklasse 4, dann muss der Partner sich auch in diese einordnen lassen.


Steuerklassen Übersicht


Steuerklasse 3 bei Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften

Paare, bei denen der eine Partner deutlich mehr verdient als der andere, profitieren von der Steuerklasse 3. Egal, ob die Frau oder der Mann mehr verdient. Das funktioniert so auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften jedoch nicht immer in allen Bundesländern. Wer dort wohnt, wo die Kombination Steuerklasse 3 und 5 nicht für eingetragene Lebenspartnerschaften akzeptiert wird, der muss in die Steuerklasse 1. Diese ist aber in der Regel alleinlebenden Menschen vorbehalten, also Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten.

Vorteile der Steuerklasse 3 

Die Steuerklasse 3 hat einen entscheidenden Vorteil: Man muss deutlich weniger Steuern als in den anderen Steuerklassen zahlen. Der jährliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2017 bei 17.640 Euro, doppelt so viel wie in den Steuerklassen 1, 2 oder 4. In allen Steuerklassen, außer der 6, liegt dagegen der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 1.000 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag bei 36 Euro. In der Steuerklasse 3 beträgt der Kinderfreibetrag 7.356 Euro.

Steuerklasse 3 und 5 kann eine optimale Kombination sein

Wenn Paare die Kombination Steuerklasse 3 und 5 wählen, dann erhält der Partner, der mehr verdient, in der Regel die Steuerklasse III und der Partner, der weniger verdient, die Steuerklasse V. Somit bleibt dem Partner mit einem höheren Einkommen netto mehr übrig, da weniger Steuern abgezogen werden. Somit kann für die Familie mehr Geld übrig bleiben. Jedoch hat der weniger Verdienende mit der Steuerklasse 5 deutlich weniger Nettolohn in der Tasche. Der Einkommensverlust ist trotzdem vergleichsweise gering. Die Faustregel sagt: Je höher der Unterschied beim Einkommen der Ehepartner, desto mehr lohnt sich die Kombination der Steuerklasse 3 und 5. Ist der Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig, dann wird der andere auch in der Steuerklasse 3 eingeordnet.

Auch Witwer und Witwen können in Steuerklasse 3

Alle Personen, die ihren Ehepartner durch Tod im laufenden oder vergangenen Jahr verloren haben, dürfen auch in die Steuerklasse 3 eingeordnet werden. Erst im übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners kommt man in die Steuerklasse 1. Dann müssen diese Personen ihre Steuern so zahlen die Ledige, dauernd getrennt Lebende oder Geschiedene.

Beispielberechnungen für Angestellte der Lohnsteuerklasse III

2024

Beispiel eines 45-jährigen Arbeitnehmers mit 3 Kindern in NRW mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent bei der Krankenkasse

Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen Monat  Jahr
 Brutto 3.200 € 38.400 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  0 € 0 €
 Lohnsteuer   95,16 €   1.141,92 €
 Steuern   95,16 €    1.141,92 €
 Rentenversicherung 297,60 € 3.571,20 €
 Arbeitslosenversicherung     41,60 €   499,20 €
Krankenversicherung   260,80 €   3.129,60 €
 Pflegeversicherung     38,40 €   460,80 €
 Sozialabgaben  638,40 €   7.660,80 €
Gesamt Netto

2.466,44 €

29.597,28 €


2022

Beispiel eines 45-jährigen Arbeitnehmers mit 3 Kindern in NRW mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bei der Krankenkasse

Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen Monat  Jahr
 Brutto 3.200 € 38.400 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  0 € 0 €
 Lohnsteuer   157,66 €   1.891,92 €
 Steuern   157,66 €    1.891,92 €
 Rentenversicherung 297,60 € 3.571,20 €
 Arbeitslosenversicherung     38,40 €   460,80 €
Krankenversicherung   254,40 €   3.052,80 €
 Pflegeversicherung     48,80 €   585,60 €
 Sozialabgaben  639,20 €   7.670,40 €
Gesamt Netto

2.403,14 €

28.837,68 €


2020

Beispiel eines 45-jährigen Arbeitnehmers mit 3 Kindern in NRW mit einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent bei der Krankenkasse

Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen Monat  Jahr
 Brutto 3.200 € 38.400 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  0 € 0 €
 Lohnsteuer   233,50 €   2.802,00 €
 Steuern    233,50 €    2.802,00 €
 Rentenversicherung 299,20 € 3.590,40 €
 Arbeitslosenversicherung     48,00 €   576,00 €
Krankenversicherung   268,80 €   3.225,60 €
 Pflegeversicherung     40,80 €   489,60 €
 Sozialabgaben  656,80 €   7.881,60 €
Gesamt Netto

2.309,70 €

27.716,40 €