Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S) regelt unter anderem das Tabellenentgelt, die Entgeltgruppen, Stufen und weitere tarifliche Leistungen für Beschäftigte der Sparkassen.

TVöD-S Entgelttabelle 2026

Die aktuelle TVöD-S-Entgelttabelle gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027. Das Tabellenentgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe.

Stufen der Entgelttabelle

Die Entgeltgruppen des TVöD-S sind grundsätzlich in Stufen unterteilt. Mit zunehmender Beschäftigungszeit kann sich das Tabellenentgelt durch den Aufstieg in eine höhere Stufe erhöhen.

Auf einen Blick
  • Die Stufe bestimmt die Höhe des Tabellenentgelts innerhalb einer Entgeltgruppe.
  • Die Stufenzuordnung bei Einstellung hängt unter anderem von der Berufserfahrung ab.
  • Die weitere Entwicklung richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Berufserfahrung und Stufenzuordnung

Bei der Einstellung spielt die bisherige einschlägige Berufserfahrung eine wichtige Rolle. Welche Erfahrung berücksichtigt werden kann und welcher Stufe eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter zugeordnet wird, richtet sich nach den tariflichen Regelungen.

Stufenlaufzeiten im Überblick

Stufe Aufstieg
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Höhergruppierung und Garantiebetrag

Bei einer Höhergruppierung gelten besondere tarifliche Regelungen für die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe und Stufe. Dabei kann ein Garantiebetrag eine Rolle spielen, wenn das bisherige Entgelt durch die Höhergruppierung nicht unmittelbar erreicht oder überschritten wird.

Sparkassensonderzahlung

Für Beschäftigte im TVöD-S kann eine Sparkassensonderzahlung vorgesehen sein. Sie besteht aus einem garantierten und einem variablen Bestandteil. Der variable Teil kann von Leistung und Unternehmenserfolg abhängig sein.

Betriebliche Altersversorgung

Die tariflichen Regelungen sehen außerdem eine zusätzliche Altersvorsorge für Beschäftigte vor. Die Einzelheiten richten sich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen.

Weitere Tarifverträge

Neben dem TVöD-S können weitere tarifliche Regelungen für bestimmte Bereiche oder Sachverhalte relevant sein. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Altersvorsorge, Arbeitszeit oder sozialen Absicherung.

Weitere Informationen zum TVöD

Weitere Informationen finden Sie auch in der allgemeinen Übersicht zum TVöD sowie in den jeweiligen Tarifverträgen.

FAQ – Häufige Fragen zur Eingruppierung im TVöD-S

Wonach richtet sich die Eingruppierung im TVöD-S?

Die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach der dauerhaft übertragenen Tätigkeit und den dafür geltenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. Entscheidend ist daher nicht allein die persönliche Qualifikation oder die Berufsbezeichnung, sondern welche Aufgaben und Anforderungen tatsächlich übertragen werden. Die Tätigkeit muss anhand der tariflichen Merkmale der entsprechenden Entgeltgruppe zugeordnet werden.

Welche Bedeutung hat die Tätigkeit für die Entgeltgruppe?

Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung von zentraler Bedeutung. Maßgeblich sind die Arbeitsvorgänge und die Anforderungen, die mit der übertragenen Aufgabe verbunden sind. Deshalb kann eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mit einer bestimmten Ausbildung je nach konkreter Tätigkeit in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingruppiert sein.

Bestimmt die Ausbildung automatisch die Entgeltgruppe?

Nein. Eine bestimmte Ausbildung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Die Ausbildung oder Qualifikation kann für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich sein, entscheidend für die Eingruppierung sind jedoch die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der tatsächlich übertragenen Aufgabe. Deshalb muss die Tätigkeit immer zusammen mit den geforderten Qualifikationsmerkmalen betrachtet werden.

Welche Rolle spielt die Berufserfahrung bei der Eingruppierung?

Berufserfahrung und Eingruppierung sind voneinander zu unterscheiden. Die Entgeltgruppe wird grundsätzlich anhand der übertragenen Tätigkeit und ihrer tariflichen Anforderungen bestimmt. Berufserfahrung kann dagegen insbesondere für die Zuordnung zur Stufe innerhalb der bereits feststehenden Entgeltgruppe relevant sein. Eine längere Berufserfahrung führt deshalb nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Entgeltstufe?

Die Entgeltgruppe beschreibt die Wertigkeit und die tariflichen Anforderungen der übertragenen Tätigkeit. Die Stufe bestimmt dagegen die Höhe des Tabellenentgelts innerhalb dieser Entgeltgruppe. Während die Entgeltgruppe hauptsächlich von der Tätigkeit abhängt, wird die Stufe insbesondere durch die einschlägige Berufserfahrung und die Dauer der Beschäftigung beeinflusst.

Kann eine höherwertige Tätigkeit zu einer höheren Entgeltgruppe führen?

Ja. Werden dauerhaft Tätigkeiten übertragen, deren Anforderungen den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, kann eine entsprechende Höhergruppierung in Betracht kommen. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung der Stelle, sondern die tarifliche Bewertung der tatsächlich übertragenen Arbeitsaufgaben.

Kann eine zusätzliche Weiterbildung die Entgeltgruppe erhöhen?

Eine Weiterbildung oder zusätzliche Qualifikation führt nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe. Sie kann allerdings Voraussetzung dafür sein, bestimmte höherwertige Tätigkeiten auszuüben. Werden anschließend entsprechende Tätigkeiten dauerhaft übertragen und erfüllen diese die tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe, kann sich daraus eine andere Eingruppierung ergeben.

Kann die gleiche Berufsbezeichnung zu unterschiedlichen Entgeltgruppen führen?

Ja. Die Berufsbezeichnung allein entscheidet nicht über die Eingruppierung. Beschäftigte mit derselben oder einer ähnlichen Berufsbezeichnung können unterschiedliche Aufgaben übernehmen, die tariflich unterschiedlich bewertet werden. Für die richtige Entgeltgruppe kommt es deshalb auf die konkreten übertragenen Tätigkeiten und deren tarifliche Anforderungen an.

Was passiert, wenn sich die Tätigkeit dauerhaft verändert?

Wenn Beschäftigten dauerhaft andere oder höherwertige Aufgaben übertragen werden, kann eine erneute tarifliche Bewertung erforderlich sein. Verändert sich dadurch die Wertigkeit der Tätigkeit und werden die Voraussetzungen einer anderen Entgeltgruppe erfüllt, kann eine entsprechende Eingruppierung oder Höhergruppierung in Betracht kommen. Eine bloße vorübergehende Übernahme zusätzlicher Aufgaben ist davon zu unterscheiden.

Was bedeutet Höhergruppierung im TVöD-S?

Eine Höhergruppierung liegt vor, wenn eine Tätigkeit dauerhaft den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird nicht einfach die bisherige Stufe übernommen. Für die neue Entgeltgruppe gelten besondere tarifliche Regeln zur Stufenzuordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Garantiebetrag vorgesehen sein.

Kann man anhand der Entgeltgruppe erkennen, welche Tätigkeit ausgeübt wird?

Die Entgeltgruppe gibt einen Hinweis auf die tarifliche Wertigkeit einer Tätigkeit, lässt aber nicht immer eindeutig auf die konkrete Aufgabe schließen. Innerhalb einer Entgeltgruppe können verschiedene Tätigkeiten zusammengefasst sein. Für eine genaue Zuordnung müssen deshalb die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale und die konkrete Aufgabenbeschreibung betrachtet werden.

Wer entscheidet über die Eingruppierung im TVöD-S?

Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Vorschriften. Der Arbeitgeber ordnet die dauerhaft übertragene Tätigkeit anhand der maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe zu. Bei Fragen zur konkreten Eingruppierung können neben dem Arbeitgeber auch Personalvertretung, Gewerkschaft oder andere fachkundige Stellen hinzugezogen werden.

Warum ist die konkrete Stellenbeschreibung für die Eingruppierung wichtig?

Eine genaue Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung erleichtert die tarifliche Bewertung, weil daraus hervorgeht, welche Aufgaben dauerhaft übertragen werden und welche Anforderungen damit verbunden sind. Für die Eingruppierung kommt es auf die tatsächlichen tariflich relevanten Arbeitsvorgänge an. Eine möglichst genaue Beschreibung der Aufgaben kann deshalb helfen, die passende Entgeltgruppe zu bestimmen.