Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und unterliegt weitgehend dem BGB. Es befasst sich hauptsächlich mit den Rechtsbeziehungen von Ehe und Familie, mit besonderem Schwerpunkt auf Ehe, Scheidung und Unterhalt. Es regelt auch das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, d. h. Sorgerecht, Vaterschaft und Unterhalt.

Famlienrecht ist im und außerhalb des öffentlichen Dienstes gültig

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst greift ebenso das Familienrecht, welches auch für Beschäftigte bzw. Personen außerhalb des öffentlichen Dienst maßgebend ist. In Deutschland ist das Familienrecht im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1297 BGB ff.) näher beschrieben. So wird näher auf das Eherecht, der Lebenspartnerschaft und der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, der Scheidung und ihren Folgen, dem Unterhalt in seinen Varietäten sowie auf die Themen Adoption und Pflege, familiengerichtliche Verfahren und staatliche Gelder eingegangen.

Wissenswertes zum Familienrecht

Bild: Stephanie Pratt | Bei einer Scheidung kommt es oft zum Streit um das Sorgerecht vom gemeinsamen Kind

Familienrecht in Deutschland - Ratgeber

Das deutsche Familienrecht begründet sich auf der rechtlichen Grundlage als Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse zwischen verwandten Personen. Dabei muss keine Blutsverwandtschaft in dem Sinne vorliegen, auch durch die Eheschließung oder Partnerschaft verwandte Personen sind mit im deutschen Familienrecht erfasst.

Das Familienrecht ist eine komplexe Rechtssparte des Zivilrechts, die themenübergreifend Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Verwandtschaft und Abstammung behandelt. Das Familienrecht kann wie folgt gegliedert werden:

  1. Materielles Recht
    1. Eherecht
    2. Scheidungsrecht
    3. Güterrecht
    4. Unterhalt
    5. Unterhaltsvorschuss
  2. Internationales Privatrecht
    1. Eherecht
    2. Kindschaftsrecht
      1. Abstammung
      2. Unterhaltspflicht
      3. Eltern-Kind-Recht
      4. Adoption
      5. Sorgerecht
    3. Lex fori
      1. Europäisches Sorgerechtsübereinkommen
      2. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (EuEheVO)
      3. Haager Minderjährigenschutzabkommen
      4. Haager Kinderschutzübereinkommen
      5. Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
  3. Prozessrecht

I. Unterhalt Kind: Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Zahlung des Kindesunterhaltes für Kinder, die nicht bei einem Elternteil wohnen und der aufgrund dessen unterhaltspflichtig ist. Die Tabelle, die als Richtlinie fungiert, wurde im Dezember 2014 vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Sie wird regelmäßig angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2020.

Wichtige Informationen zum Kindesunterhalt

II. Unterhalt Ehegatten

Ehegatten können untereinander zum Unterhalt verpflichtet sein. Zumeist wird ein Ehegattenunterhalt während eines Scheidungsprozesses festgelegt. Zudem existiert ein Stufenklageantrag auf nachehelichen Unterhalt.

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III. Verfahrenskostenhilfe

Die Verfahrenskostenhilfe muss beantragt werden. Sie unterstützt insbesondere einkommensschwache Mandanten im Familienrecht.

IV. Anträge

V. Sorgerecht und Umgangsrecht

Das Sorgerecht umfasst neben dem Antrag auf Kindesherausgabe und dem Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz auch Informationen zur Vormundschaft und einer Pflegschaft.

Wichtige Informationen und Anträge

VI. Vormundschaft

VII. Elterngeld

Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes  für maximal 14 Monate als Ausgleich zum weggefallenen Gehalt gezahlt werden. Die Höhe des Elterngeldes liegt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es gelten beim Elterngeld jedoch bestimmte Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen. Elterngeld kann grundsätzlich zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Dabei müssen mindestens zwei Monate bis höchstens 12 Monate pro Elternteil genommen werden.

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VIII. Kindergeld

Das Kindergeld ist eines mit der wichtigsten staatlichen Finanzhilfen für Eltern. Für das Jahr 2022 beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind. Die Auszahlung des Kindergeldes wird durch die Familienkasse vorgenommen. Ausgenommen sind Beamte. Hier wird das Kindergeld durch den Dienstherrn gezahlt.

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IX. Kindergeldzuschlag

Der Kindergeldzuschlag kann ergänzend zum Kindergeld beantragt werden. Dabei gibt es bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Der Kindergeldzuschlag muss bei der entsprechenden Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Wichtige Informationen zum Kindergeldzuschlag

X. Mutterschaftsgeld

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XI. Scheidung