Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, hat sich aus dem vorhergehenden Bundesangestelltentarif, kurz BAT, entwickelt. Mit der neuen Einführung wurden auch neue Regelungen zur Eingruppierung, zum Urlaub und zu den Arbeitszeiten für die Beschäftigten geschaffen. Der allgemeine TVöD wird nochmals in einzelne Bereiche untergliedert. Dazu gehören mitunter die Verwaltung, Entsorgung, Flughäfen, Sparkassen und Betreuung.
Seit 01.10.2005 hat der TVöD somit die folgenden vorher gültigen Tarifvorschriften ersetzt:
- BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag)
- BAT-O (Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften)
- MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes und der Länder)
- MTArb-O (Manteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes und der Länder Ost)
Gliederung der TVöD Tarifverträge im Jahr 2022
Nachfolgend finden Sie die Gliederung des TVöD in seine einzelnen Tarifverträge für das Jahr 2022:
|
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Allgemeine Tarifverträge
Zu den allgemeinen Tarifverträgen gehören der Bund und der VKA-Bereich, sprich Kommunen und Gemeinden.
L L G E M E I N |
TVöD Bund | |
TVöD VKA |
Besondere Tarifverträge
Der TVöD gliedert sich des Weiteren in besondere Teile. Dazu gehören:
E S O N D E R E E I L E |
TVöD-SuE | |
TVöD-P | ||
TVöD-S | ||
TVöD-F | ||
TVöD-E | ||
TVöD-V |
Kommunale Tarifverträge
Zu den kommunalen Tarifverträgen des TVöD gehören der Nahverkehr und die Versorgungsbetriebe.
O M M U N A L |
TV-N | » zum TV-N Entgelttabelle |
TV-V | » zum TV-V Entgelttabelle |
Bundzugehörige Tarifverträge
Auf Bundesebene gehört der TV-Autobahn als besonderer Tarifvertrag.
U N D |
TV-Autobahn |
Veraltete Tarifverträge
Zu den veralteten Tarifverträgen gehören der Krankenhausbereich TVöD-K und die Betreuungssparte mit TVöD-B.
E R A L T E T |
TVöD-B | » TVöD-B |
TVöD-K | » TVöD-K |
Übersicht wichtiger Arbeitsregelungen 2022
Die Übersicht zeigt die wichtigsten Arbeitsregelungen des TVöD Tarifvertrages. Dazu gehören die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Jubiläumsgeld, Kündigungsschutz und vermögenswirksame Leistungen.
Wochenarbeitszeit | Urlaubsanspruch | ||
39 - 40 h |
30 Tage | ||
Beschäftigte im Tarifgebiet West haben eine Wochenarbeitszeit von 39 h. Im Tarifgebiet Ost liegt die Arbeitszeit pro Woche dagegen bei 40h. | Der Urlaubsanspruch liegt bei allen Vollzeitbeschäftigten bei 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. | ||
» Urlaubsanspruch im öff. Dienst |
Sonderzahlungen | Jubiläumsgeld | ||
Weihnachtsgeld |
nach 25 und 40 Jahren | ||
Beschäftigte erhalten gemäß tariflicher Vereinbarung eine jährliche Sonderzahlung, die früher als Weihnachtsgeld bekannt war. | Beschäftigte erhalten nach 25 Jahren ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 €. Nach 40 Jahren werden 500 Euro gezahlt. | ||
Kündigungsschutz | VL | ||
nach 15 Jahren |
6,65 Euro | ||
Ein Kündigungsschutz besteht nach 15 Jahren betrieblicher Zugehörigkeit und nach Vollendung des 40. Lebensjahres, soweit nicht anders geregelt wurde. | Beschäftigte erhalten vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten VL. | ||
TVöD Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen hängen von der Betriebszugehörigkeit ab. Generell gilt: Je länger der Beschäftigte im Unternehmen tätig ist, desto länger ergibt sich die Kündigungsfrist im TVöD. Ein Beschäftigter mit 9 Jahren Zugehörigkeit in einem Unternehmen hat demnach eine weitaus längere Kündigungsfrist mit 4 Monaten zum Quartalsende als ein Berufsanfänger, der erst 7 Monate dem Unternehmen zugehörig ist. Hier würde sich eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende ergeben. Neubewerbungen können laufend auch während der Betriebszugehörigkeit gestartet werden. Sollte dann ein neuer Job in Aussicht gestellt werden, so sollte dabei die jeweilige Kündigungsfrist der alten Arbeitsstelle berücksichtigt werden. In einigen Fällen ist auch eine einvernehmliche Vertragsaufhebung möglich.
Zugehörigkeit |
Kündigungsfrist |
|
bis zu 6 Monaten |
◊ |
2 Wochen zum Monatsende |
ab 6 Monate - 1 Jahr |
◊ |
1 Monat zum Monatsende |
ab 1 Jahr - 5 Jahren |
◊ |
6 Wochen zum Quartalsende |
ab 5 Jahren - 8 Jahren |
◊ |
3 Monate zum Quartalsende |
ab 8 Jahren - 10 Jahren |
◊ |
4 Monate zum Quartalsende |
ab 10 Jahren bis 12 Jahren |
◊ |
6 Monate zum Quartalsende |
Wie viele Beschäftigte umfasst der öffentliche Dienst aktuell?
Beschäftigungsbereich | Insgesamt | Beamte und Richter | Berufs- und Zeitsoldaten | Arbeitnehmer |
1000 | ||||
Bundesebene | 509,9 | 189,2 | 172,1 | 148,7 |
Landesbereich | 2.493,3 | 1.312,0 | - | 1.181,3 |
Kommunale Ebene | 1.596,8 | 188,3 | - | 1.408,5 |
Sozialversicherung | 368,0 | 27,4 | - | 340,60 |
Insgesamt | 4.968,0 | 1.716,9 | 172,1 | 3.079,1 |
Quelle: destatis, Stand 30.06.2021
Anmerkung: Zum Bereich der Sozialversicherung wurden auch die Beschäftigten der Bundesagentur der Arbeit mitgezählt.