Was bedeutet VKA im öffentlichen Dienst?

TVöD VKA steht als Abkürzung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen und stellt den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände dar.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Anforderungen des Tarifgesetzes für den öffentlichen Dienst stark verändert.
VKA unterstützt diesen Prozess durch moderne Tarifgesetze.

Seit dem 1. Oktober 2005 gilt das neue Tarifgesetz für Kommunal- und Bundesangestellte im öffentlichen Sektor. Dies ist ein Tarifvertrag (TVöD) für den öffentlichen Sektor. Es legt grundlegende Arbeitsbedingungen fest, insbesondere Löhne, Arbeitszeiten und Eingruppierung. Die Eingruppierung erfolgt nach der vorliegenden Qualifikation und Berufserfahrung des Beschäftigten.


Weitere Fachthemen zum TVöD VKA


Eingruppierung in den Tarifvertrag TVöD VKA

Die Einstufung in die Entgelttabelle des TVöD VKA erfolgt anhand der Qualifikation und der Berufserfahrung des Beschäftigten. Berufseinsteiger werden in die Stufe 1 beginnend ab der Entgeltgruppe 2 eingruppiert. Beschäftigte, die bereits eine Berufserfahrung über einem Jahr haben, werden in die zweite Stufe eingestuft. Beschäftigte mit mehrjähriger Berufserfahrung können auch in die nachfolgenden Stufen eingruppiert werden.

Folgende allgemeine Tätigkeitsmerkmale des TVöD VKA werden bei der Einstufung angewandt (Teil A):
  • Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten ohne Vorkenntnisse
  • Entgeltgruppen 2 - 9a: Handwerkliche Tätigkeiten
  • Entgeltgruppen 2 - 12: Bürodienst und Buchhalterei sowie Innendienst und Außendienst
  • Entgeltgruppen 13 - 15: Schwierigste Tätigkeiten mit vorliegender Hochschulausbildung

Folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale des TVöD VKA werden bei der Eingruppierung angewandt (Teil A):
  • Entgeltgruppen 5 - 7, 9b: Bezügerechner
  • Entgeltgruppen 6 - 13: Mitarbeiter der Informations- und Kommunikationstechnik
  • Entgeltgruppen 10 - 13: Ingenieure
  • Entgeltgruppen 8 - 9c: Meister
  • Entgeltgruppen 8 - 9b: Techniker
  • Entgeltgruppen 5 - 6: Blindenvorleser

Folgende Tätigkeitsmerkmale umfasst der Besondere Teil TVöD VKA (Teil B):
  • Entgeltgruppen 14 - 15: Apotheker
  • Entgeltgruppen 14 - 15: Ärzte
  • Entgeltgruppen 14 - 15: Tierärzte
  • Entgeltgruppen 3 - 9b: Mitarbeiter in Bädern
  • Entgeltgruppen 5 - 6: Baustellenaufseher
  • Entgeltgruppen 2 - 12: Mitarbeiter in Bibliotheken, Museen, Büchereien, Archiven
  • Entgeltgruppen 2 - 12: Beschäftigte im Fremdsprachendienst
  • Entgeltgruppen 4 - 6, 8: Mitarbeiter im Fernmeldebetrieb
  • Entgeltgruppen 2, 4, 5: Mitarbeiter der Fleischuntersuchung
  • Entgeltgruppen 5 - 6, 8, 9a: Fotografen
  • Entgeltgruppen 5 - 6, 8, 9a: Mitarbeiter im Gartenbau, Weinbau und Landwirtschaft
  • Entgeltgruppen 7 - 9b: Mitarbeiter an Häfen und im Fährbetrieb
  • Entgeltgruppen 5 - 6, 8 - 10: Mitarbeiter im Rechnungs- und Kassenbetrieb
  • Entgeltgruppen 7 - 12: Mitarbeiter bei kommunalen Feuerwehren (technisch)
  • Entgeltgruppen 2 - 9a: Mitarbeiter bei kommunalen Feuerwehren (Gerätewart)
  • Entgeltgruppen 2 - 12: Mitarbeiter bei kommunalen Feuerwehren (Zentralen)
  • Entgeltgruppen 4 - 15: Beschäftigte im Restaurierungs-, - Grabungs- und Präparierungsdienst
  • Entgeltgruppen 3, 5, 6, 8: Laboranten
  • Entgeltgruppen 5 - 9a: Leiter von Registraturen
  • Entgeltgruppen 9a - 13: Leitstellenmitarbeiter
  • Entgeltgruppen 3, 5, 6: Mitarbeiter in Lagern und Magazinen
  • Entgeltgruppen 9a - 15: Lehrer einer Musikschule
  • Entgeltgruppen 5 - 9a: Mitarbeiter in der Reproduktion
  • Entgeltgruppen 4, 6, N, 9a - 10: Beschäftigte im Rettungswesen (Rettungsdienst)
  • Entgeltgruppen 10 - 13: Mitarbeiter an Schulen für den Rettungsdienst
  • Entgeltgruppen 5 - 8: Hausmeister an Schulen
  • Entgeltgruppen S2 - S18: Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Entgeltgruppen 6, 8 - 10: Assistenten der Technik, Chemotechnik
  • Entgeltgruppen 4 - 9c: Theater- und Bühnenmitarbeiter
  • Entgeltgruppen 10 - 13: Vermessungsingenieure
  • Entgeltgruppen 5 - 9a: Geomatiker und Vermessungstechniker
  • Entgeltgruppen 5, 6, 8, 9a: Kanzleivorsteher
  • Entgeltgruppen 5 - 6: Zeichner

Eingruppierung in den Allgemeinen Teil A TVöD VKA

Entgeltgruppe 1 - Einfachste Tätigkeiten

  • Hausgehilfe
  • Reiniger im Außenbereich
  • Wärter
  • Spülkraft
  • Garderobenpersonal
  • Helfer in der Küche
  • Bote
  • Essens- und Getränkeausgeber

Entgeltgruppe 2 - Einfache Tätigkeiten mit Einarbeitung

  • Beschäftigte ohne Vorkenntnisse und entsprechender Ausbildung, aber mit fachlicher Einarbeitung

Entgeltgruppe 3 - Einfache Tätigkeiten mit intensiver fachlicher Einarbeitung

  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 2, die allerdings intensiv eingearbeitet werden

Entgeltgruppe 4 - Schwierige Tätigkeiten

  • Beschäftigte die eine abgeschlossene Ausbildung von weniger als drei Jahren vorweisen können
  • Beschäftigte mit schwierigen Aufgaben

Entgeltgruppe 5 - Mindestens 3 Jahre Berufsausbildung

  • Beschäftigte mit einer abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Ausbildung

Entgeltgruppe 6 - Hochwertige Tätigkeiten mit Geschick

  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, denen hochwertige Aufgaben zugetraut werden können, die dann mit fachlichem Geschick gemeistert werden

Entgeltgruppe 7 - Hochwertige Tätigkeiten mit Umsicht

  • Beschäftigte, die der Entgeltgruppe 5 zuzuordnen wären und die hochwertige Aufgaben (Umsicht und Zuverlässigkeit) übernehmen würden

Entgeltgruppe 8 - Tätigkeiten mit Aufgaben aus einem landesbezirklichen Tarifvertrag

  • Beschäftigte, die der Entgeltgruppe 5 zuzuordnen wären und die Aufgaben übernehmen, die abschließend in einem landesbezirklichen Tarifvertrag aufgeführt sind

Entgeltgruppe 9a - Tätigkeiten mit Aufgaben aus einem landesbezirklichen Tarifvertrag

  • wie in Entgeltgruppe 8 aufgeführt

Wesentliche Neuerungen der Entgeltordnung des TVöD VKA

Ab dem 01. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung für den TVöD VKA in Kraft. Folgende wesentliche Neuerungen werden dann eintreten:

  • P-Tabelle: Die neue P-Tabelle löst die alte Kr-Tabelle zum 01. Januar 2017 ab. Beschäftigte, die nach der alten Kr-Tabelle vergütet werden, werden automatisch übergeleitet. Für examinierte Pflegekräfte erhöht sich dadurch das Einstiegsgehalt um mehr als 150 Euro.
  • Rettungssanitäter: Künftig werden Rettungssanitäter in die Entgeltgruppe 4 eingestuft. Des Weiteren erhalten sie eine Zulage von 2,3 Prozent ihres Gehalts.
  • Rettungsassistenten: Rettungsassistenten werden künftig in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert.
  • Staatlich geprüfte Techniker, sonstige Beschäftigte: bei vorliegender gleichwertiger Erfahrung und Fähigkeit werden Mitarbeiter, die als sonstige Beschäftigte und staatliche Techniker gelten, in die Entgeltgruppe 8 eingestuft.
  • Meister, BBiG-Meister, Gärtnermeister: die Eingruppierung erfolgt auch hier in die Entgeltgruppe 8, sofern diese Beschäftigtengruppe eine Fortbildung abgeschlossen hat.
  • Vereinbarung neuer Tätigkeitsmerkmale für Mitarbeiter der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
  • Verbesserungen für Beschäftigte, die in den TVöD-V eingruppiert sind
  • Einführung der neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Stufengleiche Höhergruppierung

Ab dem 1. März 2017 tritt die stufengleiche Höhergruppierung in Kraft. Die bisherige betragsmäßige Höhergruppierung wird dadurch abgelöst. Die stufengleiche Höhergruppierung gilt insbesondere für Umgruppierungen und nicht für Höhergruppierungen infolge des Inkrafttretens der Entgeltordnung.

Neue Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c in TVöD Entgelttabelle VKA eingespeist

Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird durch die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c ab 01. Januar 2017 in der TVöD Entgelttabelle für den VKA ersetzt. Die Überleitung aus der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9 in die neue Entgeltgruppe 9a erfolgt automatisch. Sie stellt keine Höhergruppierung dar. Die zurückgelegten Stufen und Stufenlaufzeiten werden übernommen. Allerdings kommen besondere Überleitungsregelungen zur Anwendung, da die neue Entgeltgruppe 9a nun sechs Stufen hat.

EG 9 wird in EG 9b umbenannt

Mitarbeiter, die in die normale Entgeltgruppe 9 eingruppiert sind und für die der Anhang zu § 16 (VKA) TVöD keine besonderen Stufenregelungen vorsieht, werden unter Beibehaltung ihrer Stufe und Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b zum 01. Januar 2017 übergeleitet.

Möglichkeit zur Höhergruppierung in die neue Entgeltgruppe 9c

Mitarbeiter der bisherigen normalen Entgeltgruppe 9 können ab 01. Januar 2017 auf Antrag hin in die neue Entgeltgruppe 9c höhergruppiert werden.


Werdegang der VKA

Arbeitgeberverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von verschiedenen Arbeitgebern. Im Jahr 1890 wurde der erste Arbeitgeberverband gegründet, da damals bereits erste Gewerkschaften existierten. Mit der Gründung wollte man eine Gegengewichtung zu den Gewerkschaften schaffen. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften aufgelöst.

Neubildung der VKA mit regionalen Arbeitgebern

Im Jahr 1945 wurden diese dann neu gebildet, wobei die Arbeitgeberverbände eher aus regionalen Arbeitgebern bestanden. Mit der Zeit entwickelten sich auch Arbeitgeberverbände, die aus Arbeitgebern verschiedener Wirtschaftsbranchen bestehen. Solche Arbeitgeberverbände sind nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert. Auf Bundesebene existiert der Arbeitgeberverband Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, wobei hier Spitzenvereinigungen und Landesverbände Mitglieder sind.

Gewerkschaftsbildung von ver.di

Auf Gewerkschaftsebene wurde im Jahr 2001 die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegründet, die aus einem Zusammenschluss der fünf Gewerkschaften ÖTV, HBV, DAG, IG Medien und DPG besteht.

Verhandlungen der VKA mit ver.di

Die Gewerkschaft ver.di verhandelt auf tariflicher Basis im öffentlichen Dienst in den überwiegenden Fällen zusammen mit der VKA.