Die Beamtenbesoldung ist in Schleswig-Holstein in den Besoldungstabellen A, B, C, W und R als Grundbesoldung verankert. Zur Grundbesoldung erhalten Beamte, Richter und Soldaten einen Familienzuschlag. Eventuell werden zusätzlich noch Zulagen oder weitere Zuschläge gezahlt. Auszubildende werden nach der AW-Tabelle besoldet.
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Die letzten Besoldungsrunden
Die letzten Besoldungsrunden für Schleswig-Holstein ergaben folgendes Ergebnis:
Besoldungsrunde 2025 - 2028
- Ankündigung Finanzministerium:
In Schleswig-Holstein hat Finanzministerin Silke Schneider am 5. März 2026 im Finanzausschuss die zentralen Punkte einer geplanten Anpassung von Besoldung und Versorgung vorgestellt. Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern orientiert sich das Vorhaben nicht primär an den Tarifabschlüssen, sondern an den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation. Grundlage bildet das Urteil vom 19. November 2025, aus dem das Finanzministerium Anpassungsbedarf über alle Besoldungsgruppen hinweg ableitet.
Für das Jahr 2025 ist eine rückwirkende Erhöhung vorgesehen. Nach aktuellen Berechnungen sollen die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3 um etwa 3,2 Prozent angehoben werden, ergänzt durch einen Mindestbetrag von rund 125 Euro. Für höhere Besoldungsgruppen ab A16 sind darüber hinaus stärkere lineare Steigerungen geplant, die bis zu knapp 5 Prozent erreichen können.
Zum 1. Januar 2026 ist nach derzeitiger Planung eine einheitliche lineare Erhöhung von bis zu etwa 4 Prozent vorgesehen. Zusätzlich soll der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht angepasst werden, überwiegend im Bereich zwischen 15 und 25 Prozent. Für das Jahr 2027 ist eine weitere lineare Anpassung geplant, deren genaue Höhe noch auf Basis aktualisierter Prognosen festgelegt wird.
Die Maßnahmen sollen nicht nur aktive Beamtinnen und Beamte betreffen, sondern auch auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ausgeweitet werden. Schneider hob hervor, dass die vorgesehenen Anpassungen sowohl zeitlich als auch in ihrer Höhe über den üblichen Tarifergebnissen liegen. Dies sei eine direkte Folge der verfassungsrechtlichen Vorgaben, deren Umsetzung die Landesregierung bereits Ende 2025 zugesichert habe.
Für die Jahre 2025 und 2026 rechnet Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Kosten von rund 460 Millionen Euro. Ein Großteil soll durch Rücklagen und Vorsorgen finanziert werden, während für den verbleibenden Betrag ein Nachtragshaushalt geplant ist. Für 2027 werden vorsorglich weitere Ausgaben von etwa 505 Millionen Euro eingeplant, die bislang nur teilweise gegenfinanziert sind.
Die Landesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen. Parallel dazu laufen bereits die technischen Vorbereitungen für die Umsetzung. Ziel ist es, die Anpassungen für 2025 und 2026 noch im Laufe dieses Jahres wirksam werden zu lassen.
Besoldungsrunde 2023 - 2025
- + 5,5 % zum 01.02.2025
- + 200 € zum 01.11.2024
- 3.000 € als Einmalzahlung als Inflationsabmildungsprämie
- 11.12.2023 - Ankündigung Finanzministerium zur Besoldungsanpassung
Besoldungsrunde 2021 - 2023
- Erhöhung: + 2,8 %
- gültig ab 01.12.2022 - 31.10.2024
- Einmalzahlung 1.300 Euro