Wer im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, findet nicht nur Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen. Auch Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen beschäftigen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach eigenen Tarifregelungen.

Daneben gibt es mit Caritas, Diakonie, AWO, DRK und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband weitere große Arbeitgeber, deren Vergütung sich nach eigenen Tarifverträgen oder Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) richtet.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Tarifverträge und Entgelttabellen im Bereich Sozialversicherung, Kirchen und Wohlfahrt.

Tarifverträge im Überblick

Bei Sozialversicherungsträgern gelten je nach Arbeitgeber unterschiedliche Tarifwerke. Dazu gehören beispielsweise der TV-BA für die Bundesagentur für Arbeit, Tarifverträge der Deutschen Rentenversicherung sowie der BG-AT bei Berufsgenossenschaften. Für Kirchen und Wohlfahrtsverbände gelten wiederum eigene Regelungen.

Sozialversicherungsträger und ihre Tarifverträge

Die Sozialversicherung in Deutschland wird von verschiedenen öffentlich-rechtlichen Trägern organisiert. Dazu gehören unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Die Beschäftigten sind dabei nicht zwangsläufig nach demselben Tarifvertrag bezahlt. Je nach Träger und Tätigkeitsbereich kommen unterschiedliche Tarifwerke zur Anwendung.

Bereich Tarifvertrag / Arbeitgeber
Arbeitslosenversicherung Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)
Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

TV DRV-Bund – Deutsche Rentenversicherung Bund

TV DRV KBS – Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

TV-TgDRV – Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung

Krankenversicherung

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)

Innungskrankenkassen (IKK)

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschafts-Angestelltentarif (BG-AT)
Landwirtschaftliche Sozialversicherung Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Gut zu wissen

Auch wenn viele Sozialversicherungsträger öffentlich-rechtlich organisiert sind, bedeutet das nicht, dass bei allen Beschäftigten automatisch derselbe Tarifvertrag gilt. Das jeweilige Tarifwerk hängt vom Arbeitgeber und vom Beschäftigungsbereich ab.

Welche Beschäftigungsformen gibt es?

Bei einem Sozialversicherungsträger können unterschiedliche rechtliche Statusgruppen vorkommen. Für die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das normale tarifliche Arbeitsverhältnis relevant.

1. Tarifbeschäftigte

Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet auf Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags. Für sie gelten die jeweiligen Tarifverträge und Entgelttabellen des Arbeitgebers.

2. Beamte

Bestimmte Sozialversicherungsträger verfügen über Dienstherrenbefugnisse und können Beamte beschäftigen. Hier besteht kein gewöhnlicher Arbeitsvertrag, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.

3. Dienstordnungsangestellte

Dienstordnungsangestellte (DO-Angestellte) stellen eine besondere, historisch gewachsene Beschäftigungsform dar. Sie besitzen einen Arbeitsvertrag, unterliegen aber zusätzlich einer Dienstordnung.

Wie wird das Gehalt bei Sozialversicherungsträgern bestimmt?

Bei tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern richtet sich das Einkommen grundsätzlich nach der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Entscheidend ist dabei in erster Linie die dauerhaft auszuübende Tätigkeit.

Das bedeutet: Nicht allein die Berufsbezeichnung entscheidet über das Gehalt. Maßgeblich ist vielmehr, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Anforderungen mit der Stelle verbunden sind.

Beispiel zur Eingruppierung

Eine Verwaltungsmitarbeiterin kann beispielsweise je nach Tätigkeit, Verantwortung und geltendem Tarifvertrag in einer bestimmten Entgeltgruppe eingruppiert werden. Innerhalb dieser Entgeltgruppe steigt das Tabellenentgelt mit zunehmender Berufserfahrung beziehungsweise nach den vorgesehenen Stufenlaufzeiten.

Welche Entgeltgruppe tatsächlich gilt, lässt sich deshalb nicht allein anhand der Berufsbezeichnung bestimmen.

Stufen und automatische Gehaltssteigerungen

Viele Tarifverträge im öffentlichen Dienst arbeiten mit einem Stufenmodell. Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung steigt das Tabellenentgelt innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe.

Typischerweise gibt es mehrere Stufen, wobei die Stufenlaufzeit festlegt, wann der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt. Die genaue Regelung unterscheidet sich allerdings je nach Tarifvertrag.

Begriff Bedeutung
Entgeltgruppe Sie beschreibt die tarifliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeit.
Stufe Sie berücksichtigt insbesondere die Berufserfahrung und die zurückgelegte Beschäftigungszeit.
Tabellenentgelt Aus Entgeltgruppe und Stufe ergibt sich das tarifliche monatliche Grundentgelt.

Tarifverträge bei Kirchen

Neben den öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträgern gibt es große Arbeitgeber im kirchlichen Bereich. Hier gelten allerdings eigene kirchliche Arbeits- und Vergütungsregelungen. Sie sollten deshalb nicht mit den Tarifverträgen von Bund, Ländern oder Kommunen gleichgesetzt werden.

Besonders relevant sind die Tarif- und Vergütungsregelungen für Beschäftigte der katholischen und evangelischen Kirche sowie ihrer Einrichtungen.

Bereich Tarif / Vergütungsregelung
Römisch-katholische Kirche

Kirchenbeamte

Caritas – Deutscher Caritasverband

Evangelische Kirche

Diakonie – Diakonisches Werk

Evangelischer Kirchendienst Ost – KAVO EKD-OST

Unterschied zum öffentlichen Dienst

Kirchliche Arbeitgeber sind rechtlich nicht einfach mit Bund, Ländern oder Kommunen gleichzusetzen. Die Vergütung kann sich beispielsweise nach AVR, kirchlichen Tarifverträgen oder regionalen Regelungen richten. Deshalb sollten Sie immer prüfen, welches Regelwerk für den jeweiligen Arbeitgeber gilt.

Tarifverträge bei Wohlfahrtsverbänden

Auch die Wohlfahrtspflege bietet zahlreiche Arbeitsplätze im sozialen, pflegerischen, pädagogischen und administrativen Bereich. Zu den bekannten Arbeitgebern gehören unter anderem AWO, DRK und der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Bei diesen Arbeitgebern gelten je nach Verband und Einrichtung unterschiedliche Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien. Ein einheitlicher „Wohlfahrtstarifvertrag“ existiert daher nicht.

Arbeitgeber Tarifvertrag / Informationen
Arbeiterwohlfahrt TV AWO und weitere tarifliche Regelungen
Deutsches Rotes Kreuz DRK-Tarifvertrag
Paritätischer Wohlfahrtsverband Parität

Was steht im Arbeitsvertrag?

Bei tarifgebundenen Arbeitgebern enthält der Arbeitsvertrag wichtige Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören insbesondere die Tätigkeit, die Arbeitszeit, die Vergütung und weitere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.

Das konkrete Tabellenentgelt wird dabei nicht frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Entscheidend sind die tarifliche Eingruppierung und die entsprechende Stufe.

Typische Bestandteile der tariflichen Vergütung

  • monatliches Tabellenentgelt
  • Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe
  • gegebenenfalls Zulagen und Zuschläge
  • Jahressonderzahlung, sofern tariflich vorgesehen
  • Zusatzversorgung beziehungsweise betriebliche Altersvorsorge
  • Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub

Zusatzversorgung und Altersvorsorge

Ein weiterer wichtiger Bestandteil vieler tariflicher Beschäftigungsverhältnisse ist die betriebliche beziehungsweise tarifliche Altersvorsorge. Je nach Arbeitgeber und Tarifwerk bestehen Ansprüche auf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes oder eine vergleichbare Altersversorgung.

Welche Versorgungseinrichtung zuständig ist, hängt vom Arbeitgeber und dem jeweiligen Tarifvertrag ab. Deshalb sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass bei jedem Sozialversicherungsträger automatisch dieselbe Zusatzversorgung gilt.

Kündigungsschutz und Beschäftigungsdauer

Tarifverträge können besondere Regelungen zum Kündigungsschutz enthalten. Diese können sich beispielsweise nach Beschäftigungsdauer, Lebensalter und weiteren Voraussetzungen richten.

Ein pauschaler Anspruch auf Unkündbarkeit besteht jedoch nicht für alle Beschäftigten und nicht in jedem Tarifvertrag. Entscheidend sind immer die konkreten tariflichen Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers.

Wichtig bei der Suche nach einer Stelle

Wenn Sie sich bei einem Sozialversicherungsträger, einer Kirche oder einem Wohlfahrtsverband bewerben, sollten Sie bereits in der Stellenausschreibung beziehungsweise im Arbeitsvertrag prüfen, welcher Tarifvertrag oder welche Arbeitsvertragsrichtlinien gelten. Davon hängen unter anderem Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit, Urlaub und mögliche Zulagen ab.

Häufige Fragen zu Sozialversicherung und Tarifverträgen

Welche Tarifverträge gelten bei Sozialversicherungsträgern?

Das hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Bei der Bundesagentur für Arbeit gilt beispielsweise der TV-BA. Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es eigene Tarifregelungen. Auch Berufsgenossenschaften und Krankenkassen haben eigene tarifliche Regelungen.

Gehören Sozialversicherungsträger zum öffentlichen Dienst?

Viele Sozialversicherungsträger sind öffentlich-rechtlich organisiert und nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Die konkrete arbeitsrechtliche Einordnung hängt jedoch vom jeweiligen Träger und Beschäftigungsverhältnis ab. Tarifbeschäftigte unterliegen dem für ihren Arbeitgeber geltenden Tarifwerk.

Wie wird das Gehalt bei der Deutschen Rentenversicherung berechnet?

Bei tariflich Beschäftigten richtet sich das Tabellenentgelt nach der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe des geltenden Tarifvertrags. Je nach Tätigkeit und Berufserfahrung können sich dadurch unterschiedliche monatliche Tabellenentgelte ergeben.

Gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit einen eigenen Tarifvertrag?

Ja. Für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit gilt der TV-BA. Die Vergütung richtet sich nach den dort festgelegten tariflichen Entgeltregelungen.

Sind Caritas und Diakonie Teil des öffentlichen Dienstes?

Nein, nicht im engeren Sinne. Caritas und Diakonie sind kirchliche beziehungsweise kirchlich geprägte Arbeitgeber. Für ihre Beschäftigten gelten eigene Arbeitsvertragsrichtlinien und Vergütungsregelungen, die sich teilweise an den Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes orientieren können.

Gilt bei AWO und DRK der TVöD?

Nicht automatisch. AWO und DRK haben eigene tarifliche Regelungen. Ob und in welchem Umfang sich diese an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientieren, hängt vom jeweiligen Tarifwerk und Arbeitgeber ab.

Steigt das Gehalt automatisch mit der Berufserfahrung?

Bei vielen Tarifverträgen gibt es Erfahrungsstufen. Werden die Voraussetzungen für den Stufenaufstieg erfüllt, erhöht sich das Tabellenentgelt entsprechend der tariflichen Regelung. Die genauen Stufenlaufzeiten unterscheiden sich jedoch zwischen den Tarifverträgen.

Tarifübersicht Sozialversicherung, Kirche und Wohlfahrt

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen, Entgelttabellen und Berechnungen zu verschiedenen Tarifwerken. Nutzen Sie die folgenden Übersichten, um direkt zum gewünschten Tarifvertrag zu gelangen.

Fazit: Welcher Tarifvertrag gilt für meinen Arbeitgeber?

Die Bezeichnung „öffentlicher Dienst“ allein reicht nicht aus, um das richtige Tarifwerk zu bestimmen. Entscheidend ist immer der konkrete Arbeitgeber. Bei Sozialversicherungsträgern kommen beispielsweise der TV-BA oder Tarifverträge der Deutschen Rentenversicherung zum Einsatz. Berufsgenossenschaften und Krankenkassen verfügen ebenfalls über eigene Regelungen.

Bei kirchlichen und wohlfahrtsverbandlichen Arbeitgebern gelten wiederum eigene Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien. Wer sein Gehalt, seine Entgeltgruppe oder mögliche Zulagen berechnen möchte, sollte daher zunächst feststellen, welches Tarifwerk für das Arbeitsverhältnis maßgeblich ist.