Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten
Für Beamte, Richter und Soldaten gelten im öffentlichen Dienst besondere rechtliche Regelungen, die sich grundlegend von den tarifvertraglichen Bestimmungen für Beschäftigte unterscheiden. Während Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L vergütet werden, erhalten Beamte, Richter und Soldaten eine gesetzlich geregelte Besoldung.
Die Besoldung richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen des Bundes oder der Länder sowie den dazugehörigen Besoldungsordnungen.
Beamte, Richter und Soldaten erhalten keinen Lohn und auch kein Gehalt. Ihre Vergütung wird als Besoldung bezeichnet und ist gesetzlich geregelt. Tarifverhandlungen wie im TVöD finden für Beamte grundsätzlich nicht statt.
Besoldungstabellen
Die Höhe der Besoldung wird in sogenannten Besoldungstabellen festgelegt. Diese enthalten das monatliche Grundgehalt (brutto) der jeweiligen Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
Nicht enthalten sind beispielsweise:
- Familienzuschläge
- Amtszulagen
- Stellenzulagen
- Erschwerniszulagen
- Leistungsbezüge
- Auslandszuschläge
- sonstige besoldungsrechtliche Zulagen
Die Besoldungstabelle zeigt ausschließlich das Grundgehalt. Die tatsächlich ausgezahlte Besoldung kann durch Familienzuschläge, Amtszulagen oder weitere Zuschläge deutlich höher ausfallen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig vom „Beamtengehalt“ gesprochen. Juristisch ist dieser Begriff jedoch nicht korrekt. Beamte, Richter und Soldaten erhalten weder einen Lohn noch ein Gehalt, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung. Diese ist Ausdruck des besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten.
Sozialversicherung und Pension
Ein wesentlicher Unterschied zu tariflich Beschäftigten besteht bei den Sozialabgaben. Beamte sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Daher zahlen sie in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung.
Stattdessen erwerben sie einen Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Beamte grundsätzlich eine Pension anstelle einer gesetzlichen Altersrente.
Beamte finanzieren ihre Altersversorgung nicht über die gesetzliche Rentenversicherung. Stattdessen erhalten sie nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Pension, die unmittelbar vom Dienstherrn gezahlt wird.
Krankenversicherung und Beihilfe
Im Krankheitsfall greift das sogenannte Beihilfesystem. Der Dienstherr übernimmt dabei einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Für den verbleibenden Kostenanteil schließen die meisten Beamten eine private Krankenversicherung ab.
In mehreren Bundesländern besteht inzwischen alternativ die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe. Dadurch kann auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell attraktiver werden.
Erstattet die Beihilfe 70 % der beihilfefähigen Krankheitskosten, muss der Beamte lediglich die verbleibenden 30 % über eine Krankenversicherung absichern.
Alimentationsprinzip
Grundlage der Beamtenbesoldung ist die Alimentationspflicht des Dienstherrn. Sie ist im Grundgesetz verankert und verpflichtet Bund und Länder, Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren.
Zur Alimentationspflicht gehören insbesondere:
- die laufende Besoldung während der aktiven Dienstzeit,
- die Beihilfe im Krankheitsfall,
- die Versorgung im Ruhestand (Pension),
- sowie weitere gesetzlich vorgesehene Leistungen.
Besoldungsordnungen
Welche Besoldung ein Beamter, Richter oder Soldat erhält, richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsordnung und dem übertragenen Amt.
| Besoldungsordnung | Gilt für |
|---|---|
| A | Die meisten Beamten sowie Soldaten der Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes. |
| B | Spitzenämter und leitende Führungsfunktionen ohne reguläre Erfahrungsstufen. |
| R | Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. |
| W | Professorinnen, Professoren und Hochschullehrer an staatlichen Hochschulen. Sie hat die frühere Besoldungsordnung C weitgehend abgelöst. |
✔ Bundesbeamte werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.
✔ Landesbeamte erhalten ihre Besoldung nach den Besoldungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
✔ Da jedes Bundesland seine Besoldung weitgehend selbst regeln kann, unterscheiden sich die Besoldungstabellen teilweise deutlich.
Ob die Besoldung nach Bundes- oder Landesrecht erfolgt, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Bundesbeamte werden nach den Bundesbesoldungstabellen vergütet, Landesbeamte nach den jeweiligen Landesbesoldungstabellen. Dadurch ergeben sich teilweise erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern.
Bundesbeamte
Beamte im Bundesdienst und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Sonderfall)
Besoldungstabellen für Beamte der Länder und Kommunen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
1. Beamte der Europäischen Union
Beamte bei der EU in Parlament, Gerichtshof, Kommission
2. Beamte der Vereinten Nationen
3. Besoldungsrunden
Alle Besoldungsrunden in der Übersicht
Weitere Informationen
Hierunter fallen alle Informationen, die von Interesse für Beamte sein könnten.
1. Laufbahngruppen
Höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst
2. Zulagen und Zuschläge
3. Besoldungsanalysen
Besoldungsvergleich zwischen Landes- und Bundesbesoldung seit der Föderalismusreform
4. Besoldungsrechner
Besoldung mit Abzügen ermitteln
5. Beihilfe
Beihilferegelungen von Bund und Ländern
6. News für Beamte
Alle wichtigen Neuigkeiten für Beamte, Richter und Soldaten
7. Urteile für Beamte
Wichtige Urteile im Beamtentum
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Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten
Beamte, Richter und Soldaten werden im öffentlichen Dienst nicht nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L bezahlt. Stattdessen erhalten sie eine gesetzlich geregelte Besoldung. Die Höhe richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes oder der Länder sowie den jeweiligen Besoldungsordnungen.
Während Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ein Gehalt erhalten, besteht zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Die Besoldung ist deshalb keine tarifvertraglich ausgehandelte Vergütung, sondern gesetzlich festgelegt.
Beamte, Richter und Soldaten erhalten kein Gehalt und keinen Lohn, sondern eine Besoldung. Diese wird durch Gesetze geregelt und nicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt.
Was enthalten die Besoldungstabellen?
Die Besoldungstabellen weisen das monatliche Grundgehalt (brutto) aus. Hinzukommen können – je nach persönlicher Situation und Tätigkeit – weitere Besoldungsbestandteile.
- Familienzuschlag
- Amtszulagen
- Stellenzulagen
- Erschwerniszulagen
- Leistungsbezüge
- Auslandszuschläge
- weitere gesetzliche Zulagen
Die in den Besoldungstabellen ausgewiesenen Beträge stellen lediglich das Grundgehalt dar. Die tatsächliche Besoldung kann durch Zulagen und Familienzuschläge deutlich höher ausfallen.
Alimentationsprinzip
Die Besoldung beruht auf der sogenannten Alimentationspflicht. Diese verpflichtet Bund und Länder, ihre Beamten sowie deren Familien lebenslang angemessen zu versorgen. Dazu gehören unter anderem:
- laufende Besoldung während der aktiven Dienstzeit
- Beihilfe im Krankheitsfall
- Versorgung im Ruhestand (Pension)
- Hinterbliebenenversorgung
Beamte zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Stattdessen erwerben sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pension.
Krankenversicherung von Beamten
Die meisten Beamten sind privat krankenversichert. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für den verbleibenden Anteil schließen viele Beamte eine private Krankenversicherung ab.
Einige Bundesländer bieten inzwischen alternativ die sogenannte pauschale Beihilfe an. Dadurch kann auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell attraktiver werden.
Besoldungsordnungen im Überblick
| Besoldungsordnung | Gilt für |
|---|---|
| A | Die meisten Beamten und Soldaten |
| B | Höhere Führungsämter ohne Erfahrungsstufen |
| R | Richter und Staatsanwälte |
| W | Professorinnen, Professoren und Hochschullehrer |
Bund oder Land?
Bundesbeamte werden nach den Bundesbesoldungstabellen besoldet. Landesbeamte erhalten ihre Besoldung nach den Besoldungstabellen des jeweiligen Bundeslandes. Da jedes Land eigene Besoldungsgesetze erlässt, unterscheiden sich die Besoldungsbeträge teilweise erheblich.
FAQ zur Beamtenbesoldung
Erhalten Beamte ein Gehalt?
Nein. Juristisch erhalten Beamte keine Gehaltszahlung, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung.
Was ist der Unterschied zwischen Besoldung und Gehalt?
Ein Gehalt wird auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages gezahlt. Die Besoldung hingegen ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Besoldungsgesetzen.
Was beinhaltet die Besoldung?
Sie umfasst das Grundgehalt sowie – abhängig von der persönlichen Situation – Familienzuschläge, Amtszulagen, Stellenzulagen und weitere Zuschläge.
Warum zahlen Beamte keine Rentenversicherung?
Beamte erwerben statt eines Rentenanspruchs einen Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten sie eine Pension.
Sind Beamte verpflichtet, privat krankenversichert zu sein?
Nein. Viele Beamte entscheiden sich aufgrund der Beihilfe für eine private Krankenversicherung. In einigen Bundesländern ist aber auch die gesetzliche Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe eine Alternative.
Wer legt die Höhe der Besoldung fest?
Die Höhe wird durch die Besoldungsgesetze des Bundes beziehungsweise der Länder bestimmt. Tarifverhandlungen wie im TVöD finden für Beamte grundsätzlich nicht statt.
Warum unterscheiden sich die Besoldungstabellen zwischen den Bundesländern?
Seit der Föderalismusreform können die Länder ihre Besoldung eigenständig regeln. Deshalb gibt es heute teilweise erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Beamtenbesoldung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen des Bundes sowie aller Bundesländer inklusive Besoldungsgruppen A, B, R und W, Familienzuschlägen und Besoldungsrechnern.