Beschäftigte in Teilzeit im TVöD erhalten ihr Gehalt anteilig zur regulären Wochenarbeitszeit. Die Berechnung ist einfach wird aber oft falsch verstanden. 

Grundsätzlich gilt:

Im TVöD wird das Gehalt abhängig von der Wochenarbeitszeit im Vergleich zur Vollzeit anteilig gerechnet. Im TVöD gibt es je nach spezifischem Tarifvertrag eine 39 oder 40 Stunden Woche bei Vollzeitarbeit.

Grundformel Faktorermittlung

Teilzeitfaktor = Eigene Wochenstunden / Vollzeitstunden

Beispiel 39-Stunden-Woche

Vollzeit: 39 Stunden

Teilzeit: 30 Stunden

30 ÷ 39 = 0,769

Dieser Faktor wird auf alle Gehaltsbestandteile angewendet.

Beispiel 40-Stunden-Woche

Vollzeit: 40 Stunden 

Teilzeit: 30 Stunden

30 ÷ 40 = 0,75

Dieser Faktor wird auf alle Gehaltsbestandteile angewendet.


Grundformel Gehaltsermittlung bei Teilzeit

Vollzeitgehalt x (Teilzeitstunden / Vollzeitstunden)

Beispiel 39-Stunden-Woche

4.664,10 € (E10, Stufe 3 TVöD VKA) x (30/39) = 3.586,69 €

4.664,10 x (30 ÷ 39) = 3.586,69

Beispiel 40-Stunden-Woche

4.664,10 € (E10, Stufe 3 TVöD VKA) x (30/40) = 3.498,08 €

4.664,10 x (30 ÷ 40) = 3.498,08


Grundformel Prozent einer Teilzeitstelle

Grundformel: (Teilzeitstunden / Vollzeitstunden) x 100

Beispiel 39-Stunden-Woche

(30 ÷ 39) x 100 % = 76,92 %

Beispiel 40-Stunden-Woche

(30 ÷ 40) x 100 % = 75 %


Tabelle: Wie viel Prozent beträgt eine Teilzeitstelle im TVöD?

Beispiel: Bei einer Teilzeitstelle mit 25 Stunden bei 39 Stunden Vollzeit erhalten TVöD-Mitarbeiter 64,10 % des Vollzeitgehalts und der entsprechenden Zulagen. 

Teilzeitstunden im TVöD 39-Stunden-Woche 40-Stunden-Woche
15 38,46 % 37,50 %
16 41,03 % 40,00 %
17 43,59 % 42,50 %
18 46,15 % 45,00 %
19 48,72 % 47,50 %
20 51,28 % 50,00 %
21 53,85 % 52,50 %
22 56,41 % 55,00 %
23 58,97 % 57,50 %
24 61,54 % 60,00 %
25 64,10 % 62,50 %
26 66,67 % 65,00 %
27 69,23 % 67,50 %
28 71,79 % 70,00 %
29 74,36 % 72,50 %
30 76,92 % 75,00 %
31 79,49 % 77,50 %
32 82,05 % 80,00 %
33 84,62 % 82,50 %
34 87,18 % 85,00 %
35 89,74 % 87,50 %
36 92,31 % 90,00 %
37 94,87 % 92,50 %
38 97,44 % 95,00 %
39 97,50 %


Was wird anteilig berechnet?

✔ Grundentgelt
✔ Jahressonderzahlung
✔ Leistungsentgelt
✔ viele aber nicht alle Zulagen
✔ Zuschläge

❌ Nicht anteilig berechnet werden:

  • Stufenlaufzeit (die läuft wie gehabt weiter)
  • Entgeltgruppe
  • Erfahrungsstufe

1. Wichtiger Sonderfall - Jahressonderzahlung

👉 Teilzeit + Jahressonderzahlung = anteiliges Weihnachtsgeld

Die Jahressonderzahlung basiert auf dem durchschnittlichen Monatsgehalt und wird demnach ebenso anteilig berechnet. 

2. Wichtiger Sonderfall - Weihnachtsgeld bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit

👉 Vollzeitmonate (volle Jahressonderzahlung) + Teilzeitmonate (anteilige Jahressonderzahlung) = jährliches Weihnachtsgeld

Diese Formel ist wichtig zu wissen bei einem Wechsel mitten im Jahr von Vollzeit zu Teilzeit.

3. Teilzeit und Überstunden

👉 Überstunden zählen erst über die individuelle Arbeitszeit, oft auch erst über Vollzeitniveau. Mehr gearbeitete Stunden in Teilzeit, die unter der Wochenarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten liegen, zählen oft als Mehrarbeit und nicht als Überstunden.

Beispiel 25-Stunden-Woche

reguläre Arbeitszeit: 25 Stunden

tatsächlich gearbeitet: 30 Stunden

Überstunden: 0

Mehrarbeit: 5 Stunden

4. Teilzeit und Stufenaufstieg im TVöD

Eine Teilzeitbeschäftigung verlängert nicht die Stufenlaufzeit. Wenn die Stufenlaufzeit drei Jahre beträgt, so bleibt sie auch für Teilzeitmitarbeiter drei Jahre, egal ob 20 Stunden, 30 Stunden oder 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden.

Wer kann in Teilzeit im TVöD arbeiten?

In Teilzeit können Beschäftigte im TVöD dann gehen, wenn sie einen Antrag auf eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit gestellt haben und dringende dienstliche oder betriebliche Belange nicht entgegenstehen. In der Regel können Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Teilzeit arbeiten, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen pflegen. Die Teilzeitbeschäftigung ist auf bis zu fünf Jahre befristet, kann aber verlängert werden, sofern ein entsprechender Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung gestellt worden ist.