Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Sparkassen gelten die Kündigungsregelungen des TVöD. § 34 TVöD regelt insbesondere die Kündigungsfristen nach der Probezeit. Zusätzlich sind die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beachten. Für die Wirksamkeit einer Kündigung kommt es außerdem auf die richtige Form und den rechtzeitigen Zugang beim Arbeitgeber an.

TVöD-S Kündigungsfristen 2026

Die Kündigungsregelungen für Beschäftigte der Sparkassen richten sich grundsätzlich nach § 34 TVöD. Für Beschäftigte der Sparkassen ist dabei der allgemeine Teil des TVöD gemeinsam mit dem Besonderen Teil Sparkassen (BT-S) zu betrachten. Die VKA führt für die Sparkassen die aktuelle Fassung des TVöD-AT und des TVöD-BT-S mit Stand 1. Januar 2026.

Die Kündigungsfrist hängt davon ab, ob sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befindet und wie lange das Beschäftigungsverhältnis bereits besteht. Nach Ablauf der Probezeit gelten je nach Beschäftigungszeit unterschiedliche Kündigungsfristen.

Kündigungsfristen im TVöD-S 2026 im Überblick

Die Kündigungsfristen nach § 34 TVöD lassen sich für die Beschäftigten nach der Probezeit wie folgt zusammenfassen:

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist Kündigungstermin
bis 6 Monate 2 Wochen während der Probezeit zum Monatsschluss
mehr als 6 Monate 4 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats
mehr als 2 Jahre 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres
mehr als 3 Jahre 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres
TVöD-S Kündigungsfristen 2026 im Überblick

Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsschluss. Danach richten sich die Kündigungsfristen nach der Beschäftigungszeit: vier Wochen, sechs Wochen, drei Monate oder vier Monate. Entscheidend sind außerdem der richtige Kündigungstermin, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform und der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber.

Wichtig zur Beschäftigungszeit

Bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber können die Beschäftigungszeiten für die Kündigungsfrist zusammengerechnet werden. Eine Unterbrechung von bis zu drei Monaten ist grundsätzlich unschädlich, sofern das Ausscheiden nicht von der beschäftigten Person verschuldet oder veranlasst wurde. Die Unterbrechungszeit selbst bleibt dabei unberücksichtigt.

Probezeit und Kündigungsfrist im TVöD-S

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach § 34 TVöD mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Die Probezeit beträgt grundsätzlich sechs Monate, sofern nicht eine kürzere Probezeit vereinbart wurde.

Die kurze Kündigungsfrist gilt während der Probezeit sowohl für Beschäftigte als auch für den Arbeitgeber.

Beispiel: Kündigung während der Probezeit

Endet die Probezeit beispielsweise am 30. September, kann eine Kündigung während der Probezeit grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ausgesprochen werden. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch während der Probezeit zugeht.

Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer im TVöD-S

Nach Ablauf der Probezeit gelten die längeren Kündigungsfristen des § 34 Abs. 5 TVöD. Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber. Die Frist erhöht sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer.

Bei einer Beschäftigungszeit von insgesamt mehr als sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Bei mehr als einem Jahr sind es sechs Wochen zum Monatsende.

Ab einer Beschäftigungszeit von mehr als zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Bei mehr als drei Jahren erhöht sie sich auf vier Monate zum Quartalsende.

Ordentliche Kündigung nach der Probezeit im TVöD-S

Eine Besonderheit des TVöD besteht darin, dass eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit grundsätzlich nur zulässig ist, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Diese Regelung steht in § 34 Abs. 5 TVöD.

Für bestimmte Beschäftigtengruppen beziehungsweise besondere Arbeitsverhältnisse können weitere tarifliche Regelungen gelten. Deshalb sollte bei befristeten Arbeitsverhältnissen und besonderen Vertragsgestaltungen zusätzlich geprüft werden, welche Kündigungsmöglichkeiten im konkreten Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag bestehen.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Schriftform

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Das ergibt sich nicht nur aus dem Arbeitsrecht, sondern ausdrücklich aus § 623 BGB. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder einfacher elektronischer Nachricht genügt daher nicht.

Das bedeutet praktisch:
  • Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
  • Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Eine reine E-Mail reicht nicht aus.
  • Auch eine Nachricht per Messenger ersetzt die gesetzliche Schriftform nicht.

Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist nicht entscheidend, wann Sie das Kündigungsschreiben absenden. Maßgeblich ist grundsätzlich, wann die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht. Nach § 130 BGB wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber einem Abwesenden grundsätzlich in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht.

Deshalb kann es problematisch sein, ein Kündigungsschreiben erst am letzten möglichen Tag spät am Abend in den Briefkasten des Arbeitgebers einzuwerfen. Entscheidend ist, wann unter den konkreten Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

Beispiel: Kündigung zum 30. Juni

Wenn eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende eingehalten werden muss, sollte das Kündigungsschreiben nicht erst am letzten möglichen Tag spät am Abend übermittelt werden. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang beim Arbeitgeber – nicht der Poststempel und nicht allein das Datum, an dem Sie das Schreiben abgeschickt haben.

Kündigung per E-Mail oder elektronischer Nachricht

Eine E-Mail erfüllt die gesetzliche Schriftform einer Kündigung nicht. § 623 BGB schreibt die Schriftform vor und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Das gilt auch dann, wenn die E-Mail als PDF mit einer eingescannten Unterschrift verschickt wird.

Poststempel und Zugang der Kündigung

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es grundsätzlich auf den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber an. Der Poststempel allein beweist daher nicht, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

Nachweisbare Übergabe der Kündigung bei einer Sparkasse

Wer sicherstellen möchte, dass der Zugang nachweisbar ist, sollte auf eine geeignete Form der Übergabe achten. Möglich ist beispielsweise die persönliche Übergabe des unterschriebenen Kündigungsschreibens gegen eine Empfangsbestätigung. Auch andere Formen der Zustellung können je nach Situation geeignet sein.

Entscheidend ist, dass im Streitfall nachgewiesen werden kann, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig zugegangen ist.

Fristlose Kündigung im TVöD-S

Eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den normalen Kündigungsfristen des § 34 TVöD unberührt. Für eine außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 626 BGB.

Eine fristlose Kündigung kommt nicht allein deshalb infrage, weil eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter das Arbeitsverhältnis möglichst schnell beenden möchte. Erforderlich ist grundsätzlich ein wichtiger Grund, aufgrund dessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Kündigungsfristen für Beschäftigte und Arbeitgeber

Die in § 34 Abs. 5 TVöD genannten Kündigungsfristen gelten grundsätzlich für die ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit. Bei der konkreten Prüfung ist jedoch zu beachten, ob besondere tarifliche oder gesetzliche Regelungen greifen.

Kündigungsfrist und Kündigungstermin richtig berechnen

Bei einer Kündigung müssen zwei Dinge voneinander unterschieden werden: die Länge der Kündigungsfrist und der mögliche Kündigungstermin. Eine Frist von beispielsweise sechs Wochen bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis an jedem beliebigen Tag enden kann. Nach § 34 TVöD ist bei bestimmten Beschäftigungszeiten ausdrücklich das Monatsende beziehungsweise das Ende eines Kalendervierteljahres vorgesehen.

Beschäftigungszeit Frist Ende des Arbeitsverhältnisses
mehr als 6 Monate 4 Wochen Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen Monatsende
mehr als 2 Jahre 3 Monate Quartalsende
mehr als 3 Jahre 4 Monate Quartalsende

Fragen zu Kündigung und Kündigungsfristen im TVöD-S

Die wichtigsten Fragen zu Kündigungsfristen, Probezeit, Kündigungsform und Zugang der Kündigung im TVöD-S 2026 im Überblick.

Wie lange ist die Kündigungsfrist im TVöD-S 2026?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Beschäftigungszeit. Nach der Probezeit beträgt sie bei mehr als sechs Monaten Beschäftigungszeit vier Wochen zum Monatsende, bei mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Monatsende, bei mehr als zwei Jahren drei Monate zum Quartalsende und bei mehr als drei Jahren vier Monate zum Quartalsende.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

Wie lange dauert die Probezeit im TVöD?

Die Probezeit beträgt grundsätzlich sechs Monate, sofern nicht eine kürzere Probezeit vereinbart wurde.

Kann nach der Probezeit jederzeit gekündigt werden?

Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nach § 34 Abs. 5 TVöD grundsätzlich nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Zusätzlich sind die tariflichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine zu beachten.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei mehr als sechs Monaten Beschäftigungszeit?

Bei einer Beschäftigungszeit von insgesamt mehr als sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Schluss eines Kalendermonats.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit?

Bei einer Beschäftigungszeit von insgesamt mehr als einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei mehr als zwei Jahren Beschäftigungszeit?

Bei einer Beschäftigungszeit von insgesamt mehr als zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit?

Bei einer Beschäftigungszeit von insgesamt mehr als drei Jahren beträgt die Kündigungsfrist vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform einer Kündigung nicht. Auch ein PDF mit eingescannter Unterschrift ersetzt die gesetzliche Schriftform nicht.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Eine Kündigung wird grundsätzlich wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist deshalb nicht allein entscheidend, wann das Schreiben abgeschickt wurde.

Ist der Poststempel für die Kündigung entscheidend?

Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Der Poststempel allein sagt nichts darüber aus, wann das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen ist.

Kann eine Kündigung am letzten Tag der Frist noch eingeworfen werden?

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, wann der Arbeitgeber unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme rechnen kann. Ein sehr später Einwurf kann deshalb dazu führen, dass die Kündigung erst am folgenden Tag als zugegangen gilt.

Kann eine Kündigung fristlos erfolgen?

Eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist grundsätzlich möglich. Dafür müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die normalen Kündigungsfristen des § 34 TVöD gelten für eine solche Kündigung nicht.

Werden mehrere Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber zusammengerechnet?

Ja. Bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber können die Beschäftigungszeiten für die Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist grundsätzlich unschädlich, sofern das Ausscheiden nicht von der beschäftigten Person verschuldet oder veranlasst wurde.

Was bedeutet „zum Schluss eines Kalendervierteljahres“?

Das Arbeitsverhältnis kann bei den entsprechenden Kündigungsfristen zum Ende eines Quartals beendet werden. Die möglichen Termine sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Wo stehen die aktuellen Kündigungsfristen für den TVöD-S?

Die Kündigungsfristen finden sich insbesondere in § 34 TVöD. Für Beschäftigte der Sparkassen sind der allgemeine Teil des TVöD und die besonderen Regelungen des TVöD-BT-S gemeinsam zu betrachten. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 623 BGB zur Schriftform der Kündigung.

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