Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gelten im Jahr 2023 folgende Arbeitszeiten für die Beschäftigten des TV-L:


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Wochenarbeitszeiten im TV-L

Die Tabelle zeigt die neuen Regelungen zur Gestaltung der Arbeitszeit. Die Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen.

 Bundesland  Wochenarbeitszeit
 Baden-Württemberg 39:30 Stunden
Bayern 40:06 Stunden
Brandenburg 40:00 Stunden
 Bremen 39:12 Stunden
 Hamburg 39:00 Stunden
 Mecklenburg-Vorpommern 40:00 Stunden
 Niedersachsen 39:48 Stunden
 Nordrhein-Westfalen 39:50 Stunden
 Rheinland-Pfalz 39:00 Stunden
 Saarland 39:30 Stunden
 Sachsen 40:00 Stunden
 Sachsen-Anhalt 40:00 Stunden
 Schleswig-Holstein 38:42 Stunden
 Thüringen 40:00 Stunden
   

Die neue S-Tabelle für KITA Leitung

Bundesland   Wochenarbeitszeit
Baden-Württemberg 39:30 Stunden
Bayern 40:06 Stunden
Brandenburg 40:00 Stunden
Bremen 39:12 Stunden
Hamburg 39:00 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern 40:00 Stunden
Niedersachsen 39:48 Stunden
Nordrhein-Westfalen 39:50 Stunden
Rheinland-Pfalz 39:00 Stunden
Saarland 39:30 Stunden
Sachsen 40:00 Stunden
Sachsen-Anhalt 40:00 Stunden
Schleswig-Holstein 38:42 Stunden
Thüringen 40:00 Stunden

Alle Angaben ohne Gewähr

 

Regelmäßige Arbeitszeit

Regelmäßige Arbeitszeit Tarifgebiet West

Die regelmäßige Arbeitszeit ist für jedes Bundesland im Tarifgebiet West aufgrund der gekündigten Arbeitszeitbestimmungen der Tarifparteien nach den im Anhang zu § 6 entsprechenden Grundsätzen errechnet worden. Die Arbeitszeiten sind auf Grundlage der im Durchschnitt errechneten Arbeitszeiten im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit festgesetzt worden.

Die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche beträgt laut Tarifvertrag 38,5 Stunden für folgende Arbeitskräfte im Tarifgebiet West:

  • Beschäftigte in Wechsel- oder Schichtdienst
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Universitätskliniken, Landeskrankenhäuser, sonstige Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, jedoch mit Ausnahme von Ärzten und Ärztinnen, die an Universitätskliniken tätig sind
  • Beschäftigte in Straßen- und Autobahnmeistereien, Kfz-Werkstätten, Hafenbetrieben, insbesondere Schleusen- und Küstenschutz, in Theater und Bühnen
  • Beschäftigte in Einrichtungen für behinderte Personen
  • Beschäftigte in heilpädagogischen Einrichtungen
  • Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD
  • Beschäftigte in Bremer Kindertagesstätten
  • Beschäftigte, bei denen landesbezirkliche Vereinbarungen von 38,5 Stunden pro Woche gelten

Regelmäßige Arbeitszeit Tarifgebiet Ost

Die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost beträgt 40 Stunden pro Woche.

Regelmäßige Arbeitszeit an Unikliniken

Die regelmäßige Arbeitszeit für Ärzte und Ärztinnen an Universitätskliniken und die unter § 41 TV-L fallen, beträgt einheitlich im Tarifgebiet West und Ost 42 Stunden pro Woche.