Die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Landesdienst in Hessen richtet sich nach der Anlage A der Entgeltordnung TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen). Dort ist für jede Berufsgruppe die Eingruppierung geregelt. Größere Berufsgruppen, wie beispielsweise Verwaltungsangestellte und der Sozial- und Erziehungsbereich werden nochmals unterteilt. Für sie gelten gesonderte Eingruppierungsregeln sowie gesonderte Entgelttabellen, denn sie werden zudem separat vergütet und weichen von der Standardtabelle TV-H ab.


Weitere Fachthemen zum TV-H


Eingruppierung von Erziehern und Pädagogen

Erzieher und Pädagogen werden in Hessen dem Sozial- und Erziehungsdienst zugeordnet. Es findet die S-Tabelle Anwendung. Je nach Qualifikation und Größe der Kindertagesstätte und des Heimes werden Mitarbeiter in die Entgeltgruppen S 2 bis S 18 eingestuft. Die unteren Entgeltgruppen S 2, S 3 und S 4 sind insbesondere Kinderpflegerinnen und -pflegern vorbehalten. In die Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9, S 15 und S 17 können laut Entgeltordnung auch Erzieher und Heilerziehungspfleger eingruppiert werden. Leiter von Kindertagesstätten werden in die Entgeltgruppen S 9, S 13, S 15 bis S 18 eingestuft. Leiter von Kindertagesstätten mit Kindern mit Behinderungen werden in die Entgeltgruppen S 11a, S 15 bis S 18 eingruppiert. Eine Eingruppierung von Sozialarbeitern erfolgt in die Entgeltgruppen S 8b, S 9, S 11b, S 12, S 15, S 17 und S 18. Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst werden hingegen in die Entgeltgruppen S 4, S 7 und S 8b eingestuft.

In Kürze:

  • S 2 - S 4 = Kinderpflegerinnen und -pflegern
  • S 8a - S 9, S 15, S 17 = Erzieher, Heilerziehungspfleger
  • S 9, S 13 - S 18 = Kita-Leiter
  • E 8b, S 9, S 11b, S 12, S 15, S 17 - S 18 - E 9a = Sozialarbeiter
  • ab S 11a, S 15 - S 18 = Kita-Leiter mit Kindern mit Behinderungen
  • ab S 4, S 7, S 8b = Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst

Eingruppierung von Beschäftigten in die hessische Verwaltung

Beschäftigte der Verwaltung werden in die E-Entgelttabelle Hessen in die Entgeltgruppen 1 bis 15 eingruppiert. Dabei werden Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 1 eingestuft. Mitarbeiter in Büro- und Buchhalteverdienst werden in die Entgeltgruppen E 2 bis E 5 eingruppiert. Die nächsthöhere E 6 erfordert vielseitige Fachkenntnisse, in der zufolge nur Beschäftigte eingruppiert werden, die über diese verfügen. Bei den Entgeltgruppen E 8 und E 9a sind selbstständige Leistungen gefordert, ab E 9b gehen die Kenntnisse und Fertigkeiten über das geforderte Maß hinaus, da schwierige Aufgabenbereiche hinzukommen. Ab der Entgeltgruppe E 13 werden Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung eingestellt.

In Kürze:

  • E 1 = Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten
  • E 2 - E 5 = Mitarbeiter in Büro- und Buchhalteverdienst 
  • E 6 = Beschäftigte mit Fachkenntnissen
  • E 8 - E 9a = selbstständige Leistungen
  • ab E 9b = über das geforderte Maß hinausgehende Kenntnisse und Fertigkeiten
  • ab E 13 = Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung

TV-H Eingruppierung von Mitarbeitern bei der Polizei

Im hessischen Landesdienst werden auch bei der Polizei Beschäftigte der Entgelttabelle TV-H zugeordnet. Hier handelt es sich insbesondere um Beschäftigte der Schifffahrt, bei der Wachpolizei, beim Landespolizeiorchester und im Instandhaltungsbetrieb der Polizeifliegerstaffel Hessen. Polizeibeschäftigte der Schifffahrt werden in die Entgeltgruppen E 8 und 9a eingruppiert. Sie verfügen über ein nautisches Befähigungszeugnis. Polizeimitarbeiter bei der Wachpolizei werden in die Entgeltgruppen E 8 und 9a eingruppiert und übernehmen Tätigkeiten, wie Spurensicherung bei der Tatortarbeit, Spurensuche, Verkehrsunterricht im Zuge der Jugendverkehrserziehung, technische Verkehrsüberwachung, Objektschutzmaßnahmen, Abschiebe- und Gefangenentransport sowie Urkundenvorprüfungen. Mitarbeiter im Landespolizeiorchester Hessen werden in die Entgeltgruppen E 8, 9a, 10 und 11 eingruppiert. Beschäftigte, die der Polizeifliegerstaffel angehören, werden in die Entgeltgruppen E 9b, 10 und 11 eingruppiert.

In Kürze:

  • E 8 - E 9a = Polizeimitarbeiter bei der Wachpolizei
  • E 8 - E 9a, E 10 - E 11 = Mitarbeiter im Landespolizeiorchester Hessen
  • E 9b - E 11 = Beschäftigte in der Polizeifliegerstaffel

TV-H Eingruppierung von Apothekern, Ärzten und Tierärzten

Psychologen, Ärzte, Tierärzte und Apotheker werden in die Entgelttabelle TV-H je nach Qualifikation und Status in die Entgeltgruppen E 14 und 15 eingruppiert.

In Kürze:

  • E 14 - E 15 = Psychologen, Ärzte, Tierärzte und Apotheker

Eingruppierung von Beschäftigten in Gesundheitsberufen in Hessen

Zu den Beschäftigten in Gesundheitsberufen in Hessen im öffentlichen Dienst zählen Ergotherapeuten, Audiologie-Assistenten, Masseure, medizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Psychotherapeuten und Zahnmedizinische Fachangestellte. Diese werden je nach Tätigkeitsmerkmal zwischen den Entgeltgruppen E 2 und E 10 eingruppiert. Hier hängt es vielmehr davon ab, welcher Berufszweig gewählt wurde. Die Masse bewegt sich zwischen den Entgeltgruppen E 4 und 9.

In Kürze:

  • E 2 - E 10 = Ergotherapeuten, Audiologie-Assistenten, Masseure, medizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Psychotherapeuten und Zahnmedizinische Fachangestellte

Eingruppierung TV-H Gartenbau, Weinbau und der Landwirtschaft

Beschäftigte in Hessen, die im Gartenbau, im Weinbau und in der Landwirtschaft im öffentlichen Dienst tätig sind, werden in die Entgeltgruppen E 2 bis E 13 eingestuft.

In Kürze:

  • E 2 - E 13 = Beschäftigte im Gartenbau, Weinbau und in der Landwirtschaft

Eingruppierung in den hessischen Justizdienst

Zu den Mitarbeitern im hessischen Justizdienst zählen insbesondere Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Einfache Tätigkeiten werden in der Entgeltgruppe E 2 verrichtet. In die Entgeltgruppe E 4 werden mitunter Justizhelfer eingruppiert. Geschäftsstellenverwalter und Protokollanten werden ab der Entgeltgruppe E 5 bis höchstens E 9a eingestuft. Beschäftigte im Justizvollzugsdienst werden in die Entgeltgruppen E 4, E 6, und E 7 eingestuft.

In Kürze:

  • E 2 = einfache Tätigkeiten
  • E 4 = Justizhelfer
  • E 5 - E 9a = Geschäftsstellenverwalter und Protokollanten
  • E 4, E 6 - E 7 = Beschäftigte im Justizvollzugsdienst

TV-H Eingruppierung von Ingenieuren

Ingenieure werden im TV-H in die Entgeltgruppen E 10 bis E 13 eingruppiert. Beschäftigte in anderen technischen Berufen können auch in niedrigeren Entgeltgruppen eingestuft werden. Dazu gehören beispielsweise Techniker, die in die Entgeltgruppen E 8, E 9a und E9b eingestuft werden, aber auch Laboranten, die in die Entgeltgruppen E 3 bis E7 eingruppiert werden.

In Kürze:

  • E 8 - E 9b = Techniker
  • E 3 - E 7 = Laboranten

Eingruppierung Hessen von Beschäftigten im Straßenbau

Mitarbeiter im hessischen Straßenbau werden je nach Berufserfahrung und Qualifikation in die Entgeltgruppen E 3 bis E 9a eingruppiert.

In Kürze:

  • E 3 - E 9a = Mitarbeiter im hessischen Straßenbau

Eingruppierung von Beschäftigten im Pflegedienst

In Hessen gelten für Beschäftigte im Pflegedienst am Universitätsklinikum Gießen und Marburg die bisherigen Tätigkeitsmerkmale in Anlage 1 b zum BAT in Verbindung mit der KR-Anwendungstabelle Anlage 5 zum TVÜ-H.