Auszubildende im TVA-H Pflege erhalten ihre Ausbildungsentgelte nach § 8 Abs 1 TVA-H Pflege. Nachfolgend sind die aktuellen Entgelttabellen aufgeführt. 


Weitere Fachthemen zum TV-H


Tabelle für den Bereich TVA-H Pflege - Gültigkeit: 01.02.2025 bis 31.01.2026

TVA-H Pflege Erhöhung entspricht Entgelt
1. Ausbildungsjahr
+ 100 € + 7,99 % 1.351,77 €
2. Ausbildungsjahr
+ 100 € + 7,59 % 1.418,31 €
3. Ausbildungsjahr
+ 100 € + 7,02 % 1.525,49 €


Tabelle für den Bereich TVA-H Pflege - Gültigkeit: 01.08.2023 bis 31.01.2025

TVA-H Pflege Erhöhung entspricht Entgelt
1. Ausbildungsjahr
+ 35 € + 2,88 % 1.251,77 €
2. Ausbildungsjahr
+35 € + 2,73 % 1.318,31 €
3. Ausbildungsjahr
+ 35 € + 2,52 % 1.425,49 €


Tabelle für den Bereich TVA-H Pflege - Gültigkeit: 01.08.2022 - 31.07.2023

TVA-H Pflege Erhöhung entspricht Entgelt
1. Ausbildungsjahr
+ 35 € + 2,96 % 1.216,77 €
2. Ausbildungsjahr
+35 € + 2,80 % 1.282,31 €
3. Ausbildungsjahr
+ 35 € + 2,58 % 1.390,49 €

Neue Übernahmeregeln für Auszubildende im TVA-H Pflege ab 1. August 2022

Auszubildende im TVA-H Pflege mit einem mindestens "befriedigenden" Abschluss, können im unmittelbaren
Anschluss ihrer Ausbildung bei Vorliegen eines dienstlichen oder betrieblichen Bedarf sowie einer freien Stelle in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, wenn keine
verhaltens-, personen- und betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. 

Maßgebend für die Einstellung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung.  

Die bisherigen Übernahmeregelung werden bis zum 31. Juli 2022 beibehalten.