Der TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen) regelt die Arbeits- und Entgeltbedingungen für Beschäftigte des Landes Hessen. Er gilt unter anderem für Beschäftigte in der allgemeinen Verwaltung, im Forst sowie für bestimmte Beschäftigtengruppen wie Ärztinnen und Ärzte.


TV-H 2026 auf einen Blick: Zum 1. Juli 2026 steigen die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ist zum 1. Oktober 2027 vereinbart.

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Tarifrunde Hessen 2026

Für die Beschäftigten des Landes Hessen wurde 2026 eine neue Tarifeinigung erzielt. Die Vereinbarung enthält Erhöhungen der Tabellenentgelte, Verbesserungen bei den Ausbildungsvergütungen sowie weitere tarifliche Änderungen.

Wichtig für Beschäftigte:

Die allgemeine Entgelterhöhung beträgt ab dem 1. Juli 2026 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro. Damit profitieren auch Beschäftigte mit niedrigeren Tabellenentgelten von einem garantierten Mindestbetrag.

Entgelterhöhung für Beschäftigte

  • ab 01.07.2026: + 3 %, mindestens 110 Euro
  • ab 01.10.2027: weitere + 2,8 %

Ausbildungsvergütungen

  • ab 01.07.2026: + 80 Euro
  • ab 01.10.2027: weitere + 70 Euro

Weitere Vereinbarungen

  • Verbesserungen bei den Zuschlägen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
  • Anpassungen in der Entgeltordnung
  • Der Innenminister beabsichtigt, die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten von Land und Kommunen zu übertragen.
  • Einführung von Schutzregelungen bei KI-Anwendungen, insbesondere zur Sicherung von Arbeitsplätzen und für einen Anspruch auf Qualifizierung
  • Laufzeit des Tarifabschlusses: 25 Monate
  • Das Land Hessen hält zusätzlich am Landesticket für die Beschäftigten fest.

Was bedeutet die Tariferhöhung für das Gehalt?

Die Erhöhung von 3 Prozent wirkt sich auf das Tabellenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe aus. Gleichzeitig sorgt der Mindestbetrag von 110 Euro dafür, dass bei niedrigeren Tabellenentgelten nicht nur die prozentuale Erhöhung berücksichtigt wird.

Beispiel: Liegt das bisherige Tabellenentgelt unter einer Höhe, bei der eine 3-prozentige Erhöhung mindestens 110 Euro ergeben würde, wird der Mindestbetrag von 110 Euro angewendet. Bei höheren Entgelten greift die prozentuale Erhöhung von 3 Prozent.

Das tatsächliche monatliche Gehalt hängt weiterhin von der Entgeltgruppe, der Stufe und gegebenenfalls weiteren tariflichen Zulagen ab.

Tarifrunde Hessen 2024

Am 15. März 2024 wurde für die Beschäftigten des Landes Hessen ein Tarifergebnis erzielt. Die Vereinbarung enthielt zunächst eine Nullrunde, einen steuerfreien Inflationsausgleich sowie anschließend deutliche Erhöhungen der Tabellenentgelte.

Die wichtigsten Vereinbarungen

  • 2024: zunächst keine Erhöhung der Tabellenentgelte
  • Inflationsausgleich: insgesamt 3.000 Euro, ausgezahlt in drei Raten von jeweils 1.000 Euro im Mai, Juli und November 2024
  • ab Februar 2025: pauschaler Festbetrag von 200 Euro
  • ab 1. August 2025: + 5,5 Prozent
  • Auszubildende und Praktikanten: insgesamt 150 Euro mehr, davon 100 Euro ab Februar und weitere 50 Euro ab August 2025
  • Anhebung der Jahressonderzahlung
  • Weiterführung des Hessentickets bis Ende 2026
  • Reduzierung befristeter Stellen an Hochschulen
  • Ausbau unbefristeter Vollzeitstellen für Wissenschaftler aus Landesmitteln
  • Mindeststundenentgelt für studentische Hilfskräfte von 13,46 Euro ab dem Sommersemester

Jahressonderzahlung

  • Entgeltgruppen 1 bis 8: 90 % eines Monatsgehalts
  • Entgeltgruppen 9 bis 16: 60 % eines Monatsgehalts

Entgelttabelle TV-H 2025 – 1. Februar bis 31. Juli 2025

Für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025 wurde das Tabellenentgelt um einen Festbetrag von 200 Euro erhöht.

Entgelttabelle TV-H 2025/2026

Vom 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 galt eine weitere tarifliche Erhöhung.

Hinweis: Für die jeweils aktuellen Tabellenwerte sollten Sie die aktuelle TV-H-Entgelttabelle beziehungsweise den TV-H Gehaltsrechner 2026 verwenden.


Tarifrunde Hessen 2021

Die Tarifeinigung vom 15. Oktober 2021 sah mehrere Erhöhungsschritte für Beschäftigte sowie Verbesserungen bei den Ausbildungsvergütungen vor.

Entgelt für Beschäftigte

  • 01.10.2021 bis 31.07.2022: Nullrunde
  • 01.08.2022 bis 31.07.2023: + 2,2 %
  • ab 01.08.2023: + 1,8 %, mindestens 65 Euro

Corona-Sonderzahlung

  • 500 Euro im Dezember 2021
  • 500 Euro im März 2022

Auszubildende und Praktikanten

  • 01.08.2022: + 35 Euro
  • 01.08.2023: + 35 Euro
  • 250 Euro Corona-Sonderzahlung im Dezember 2021
  • 250 Euro Corona-Sonderzahlung im März 2022

Neue Entgeltgruppe 16 und Stufe 1a/1b

Mit der Tarifeinigung wurde eine neue Entgeltgruppe 16 eingeführt. Außerdem wurde die bisherige Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 16 in die Stufen 1a und 1b unterteilt. Beide Stufen haben jeweils eine Laufzeit von sechs Monaten.

Die Entgeltgruppe 16 richtet sich unter anderem an Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, Beschäftigte in der Forschung, Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit abgeschlossener forstlich-wissenschaftlicher Hochschulbildung.

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 16 liegt 500 Euro über dem entsprechenden Wert der Entgeltgruppe 15.

Das Entgelt der Stufe 1b wird aus dem Tabellenentgelt der Stufe 1 und 50 Prozent des Differenzbetrages zur Stufe 2 berechnet.

Weitere Vereinbarungen

  • Die Jahressonderzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen in zwei zusätzliche Urlaubstage umgewandelt werden.
  • Das LandesTicket Hessen wurde zunächst bis Ende 2024 weitergeführt.
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 28 Monate, vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Januar 2024

Freizeit statt Geld

Im TV-H wurde mit § 6a die Möglichkeit geschaffen, Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Die konkrete Reduzierung des Bemessungssatzes richtet sich nach der Entgeltgruppe und der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

  5 AT 6 AT 4 AT 3 AT 2 AT 1 AT
EG 1 bis EG 4 70,81% 72,52% 68,25% 63,98% 55,44% 29,81%
EG 5 bis EG 8 71,57% 73,28% 69,01% 64,74% 56,20% 30,57%
EG 9a bis EG 16 44,54% 46,21% 42,03% 37,85% 29,48% 4,38%

Sonderzahlung nach § 20 TV-H

  • Entgeltgruppen 1 bis 4: 81,64 %
  • Entgeltgruppen 5 bis 8: 82,41 %
  • Entgeltgruppen 9a bis 16: 54,97 %

Entgelttabelle TV-H 2022

Die folgende Tabelle galt vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 und enthielt eine Erhöhung um 2,2 Prozent.

TV-H Tarifrunde 2021

Eine ausführliche Darstellung der Tarifrunde und der damaligen Änderungen finden Sie hier:

Häufige Fragen zum TV-H

Was ist der TV-H?

Der TV-H ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Er regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Entgelte, Arbeitszeit, Urlaub und weitere tarifliche Leistungen der Beschäftigten des Landes Hessen.

Wie stark steigt das TV-H-Gehalt 2026?

Zum 1. Juli 2026 steigen die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ist zum 1. Oktober 2027 vorgesehen.

Wo finde ich die aktuellen TV-H-Entgelttabellen?

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den TV-H Entgelttabellen. Dort sind die Entgeltgruppen und Stufen übersichtlich zusammengestellt.

Wie kann ich mein TV-H-Gehalt berechnen?

Mit unserem TV-H Gehaltsrechner 2026 können Sie Ihr voraussichtliches Gehalt anhand von Entgeltgruppe und Stufe berechnen.

Gilt der TV-H auch für Pflegekräfte?

Für Pflegebeschäftigte gelten im TV-H besondere Entgeltregelungen. Dafür gibt es eigene Entgelttabellen für den Pflegebereich.

Gibt es einen TV-H für den Forstbereich?

Ja. Für Beschäftigte im Forstbereich gelten besondere tarifliche Regelungen. Die entsprechenden Werte finden Sie in der TV-Forst-Entgelttabelle Hessen.

Gut zu wissen: Beim TV-H sollte immer darauf geachtet werden, für welchen Zeitraum eine Entgelttabelle gilt. Durch Tarifabschlüsse ändern sich Tabellenwerte zu unterschiedlichen Stichtagen. Deshalb sollten ältere Tabellen immer mit dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum betrachtet werden.