Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, bei wem das Kind lebt. Sonderfälle gibt es auch hier. Nämlich dann, wenn das Kind einen eigenen Hausstand besitzt und nur ein Elternteil leistungsfähig ist. Dann muss dieser den gesamten Unterhalt tragen, ist aber auch gleichzeitig allein hinsichtlich des Kindergeldes bezugsberechtigt (§ 64 III 1 EStG).

Sollte der Kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, so kann das Kindergeld dem Kind direkt ausgezahlt werden (§ 74 I 1 EStG).
Sollten beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sein, so wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet (§ 1612 b Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BGB).



Wie viel Kindergeld bekommt ein minderjähriges Kind?

Ein minderjähriges Kind bekommt im Jahr 2021 219 Euro, wenn es das erst- oder zweitgeborene Kind in der Familie darstellt. Sollte es aber das dritt geborene Kind sein, so erhält es 225 Euro Kindergeld. Kinder, die viert geboren, fünft geboren oder sechst geboren sind, erhalten 250 Euro.

Wer bekommt das Kindergeld bei einem minderjährigen Kind?

Das ausgezahlte Kindergeld steht dem Kind zu. Da es jedoch noch durch seine Minderjährigkeit geschäftsunfähig ist, wird das Kindergeld einem Elternteil zugeordnet. Zumeist erhält das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind lebt. Dies kann jedoch von den Eltern individuell festgelegt werden.

Kindergeld für volljährige Kinder und Unterhalt

Gemäß § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB entfällt der Betreuungsunterhalt bei volljährigen Kindern ab dem 18. Lebensjahr. Demzufolge erfolgt eine Anrechnung des Kindergeldes grundsätzlich voll auf den Unterhalt. Beide Elternteile sind bei einem Kind ab dem 18. Lebensjahr barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, ob das Kind zu Hause oder allein wohnt.

Beispiel: Die Anrechnung des Kindergeldes erfolgt voll auf die Unterhaltsleistung

Grundbedarf des Kindes (13 Jahre) pro Monat mit einem Einkommen bis 1.900 Euro nach OLG: 476 Euro
Kindergeld: 219 Euro
Zu verbleibender Bedarf: 257 Euro
Die verbleibenden 257 Euro werden je nach der Leistungsfähigkeit der Elternteile aufgeteilt.