Im TVöD Bund ist die Entgeltgruppe 1 die Eingangsgruppe für leichte Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse. Die Eingruppierung erfolgt ab der Stufe 2. Ab der Entgeltgruppe 2 können je nach Berufsbranche Kenntnisse erforderlich sein. Bei den Entgeltgruppen 2 bis 8 werden die Beschäftigten in die Stufe 1 eingruppiert. Eine höhere Einstufung erfolgt nur, wenn eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und noch mehr vorgewiesen werden kann.
Weitere Fachthemen zum TVöD Bund
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Weitere Fachthemen zum TVöD allgemein
Wie werden Beschäftigte in den TVöD Bund eingruppiert?
Bei einer vorliegenden Berufserfahrung von einem Jahr wird der Beschäftigte der Stufe 2 zugeordnet. Sollte der Mitarbeiter bereits mindestens über drei Jahre an Erfahrungszeit gesammelt haben, kann dieser in die Stufe 3 eingruppiert werden. Je nach Personalbedarf ist der Arbeitgeber auch befugt, den Beschäftigten in eine andere Stufe einzuordnen. Dabei kann die erworbene Erfahrungszeit ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
In welche Stufe werden die Entgeltgruppen 9 bis 15 eingestuft?
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9 bis 15 werden die Beschäftigten zwingend in die Stufe 1 eingruppiert. Eine höhere Einstufung erfolgt nur, wenn eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt. Dabei muss ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis zum Bund bestanden haben. Die Zeiten der Erfahrung, die im Bund gesammelt wurden, werden dann bei der Stufenzuordnung angerechnet.
So werden Beschäftigte der Entgeltgruppe 1 im TVöD Bund eingestuft
| Stufenzuteilung | Verweildauer |
| Stufe 1 | nicht existent |
| Stufe 2 | bei Einstellung |
| Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 2 |
| Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 3 |
| Stufe 5 | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
| Stufe 6 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
So werden alle Mitarbeiter der Entgeltgruppen 2 bis 8 in den TVöD Bund eingestuft
| Stufenzuteilung | Verweildauer |
| Stufe 1 | bei Einstellung |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr in Stufe 1 |
| Stufe 3 | nach 2 Jahren in Stufe 2 |
| Stufe 4 | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
| Stufe 5 | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
| Stufe 6 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Die Berufserfahrung und Stufenlaufzeit werden angerechnet
Zeiten, die bei einem Berufspraktikum gemäß dem Tarifvertrag für Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 geleistet wurden, gelten ebenso als Berufserfahrung. Auch Zeiten, die im gleichen Beruf und in der gleichen Position bei einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst absolvierten wurden, können als Berufserfahrung gelten.
Die bisherige Stufe, die erreicht worden ist, kann von dem neuen Arbeitgeber, in dem Fall der Bund, angerechnet werden. Je nach Berufserfahrung wird die bisher erreichte Stufe ganz oder teilweise angerechnet. Eine komplette Anrechnung der Berufserfahrung ist jedoch für den Arbeitgeber nicht verpflichtend.
In der Tabelle TVöD Bund ist die Verweildauer in den Stufen nach der Stufenzugehörigkeit gerichtet. Je nach Stufe ergibt sich eine bestimmte Verweildauer, die ab der dritten Stufe durch zusätzliche Qualifizierungen und überdurchschnittliche Leistungen verkürzt werden kann.
Besondere Eingruppierung im TVöD Bund
Eine besondere Eingruppierung im TVöD Bund liegt beispielsweise dann vor, wenn dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, die eine höhere Eingruppierung als seine reguläre Eingruppierung voraussetzt. Sollte die Tätigkeit mit den höheren Tätigkeitsmerkmalen länger als einen Monat ausgeübt werden, so erhält der Beschäftigte eine Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Ausübung der übertragenen Tätigkeit.
Persönliche Zulage bei besonderer Eingruppierung
Die persönliche Zulage bemisst sich am entsprechenden Unterschiedsbetrag zum Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung in die Entgeltgruppe und Stufe gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 TVöD Bund ergeben hätte.
Wo finde ich mein Gehalt?
Das Gehalt können Sie in den entsprechenden Gehaltstabellen für den TVöD Bund finden. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Gehaltsrechner Bund
Sie möchten Ihr Gehalt im Bund selbst berechnen? Sie haben Kinder und möchten das Kindergeld mit einrechnen oder erhalten vom Arbeitgeber weitere Zulagen und Zuschläge? Dann können Sie unseren Gehaltsrechner kostenfrei für Ihre Berechnung nutzen.
Gehaltsentwicklung E 15, E 12, und E 5 im TVöD Bund von 2005 bis 2026 in Zahlen
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Gehalt der Entgeltgruppen E 15, E 12 und E 5 in der Eingangsstufe 1 im Zeitraum von 2005 bis 2026. Gut zu sehen ist, dass das Gehalt im Zeitraum von nur sechs Jahren (2020 - 2026) um 999,51 Euro in E 15 angewachsen ist. Seit 2005 bis 2026 ist das Gehalt in E 15 um 2443,86 Euro gestiegen.
| Jahr | E 15 | E 12 | E 5 |
|---|---|---|---|
| 2005 | 3384,00 | 2520,00 | 1688,00 |
| 2008 | 3540,45 | 2649,67 | 1791,88 |
| 2009 | 3639,58 | 2723,86 | 1842,05 |
| 2010 | 3683,25 | 2756,55 | 1864,15 |
| 2011 | 3723,88 | 2786,96 | 1884,71 |
| 2011 | 3705,35 | 2773,09 | 1875,33 |
| 2012 | 3854,22 | 2884,5 | 1950,67 |
| 2013 | 3962,89 | 2965,83 | 2005,67 |
| 2013 | 3908,18 | 2924,88 | 1977,98 |
| 2014 | 4081,78 | 3055,83 | 2095,67 |
| 2015 | 4179,74 | 3129,17 | 2145,97 |
| 2016 | 4280,05 | 3204,27 | 2197,47 |
| 2017 | 4380,63 | 3279,57 | 2249,11 |
| 2018 | 4584,49 | 3430,90 | 2347,55 |
| 2019 | 4788,35 | 3582,23 | 2445,99 |
| 2020 | 4860,31 | 3635,65 | 2480,74 |
| 2021 | 4928,35 | 3686,55 | 2530,74 |
| 2022 | 5017,06 | 3752,91 | 2576,29 |
| 2023 | 5017,06 | 3752,91 | 2576,29 |
| 2024 | 5504,00 | 4170,32 | 2928,99 |
| 2025 | 5669,12 | 4295,43 | 3038,99 |
| 2026 | 5827,86 | 4415,70 | 3124,08 |
Differenzbetrag zwischen E 15, E 12 und E 5
Die nachfolgende Tabelle gibt den Differenzbetrag in Euro zwischen der Entgeltgruppe E 15 und der Entgeltgruppe E 12 sowie der Entgeltgruppe E 12 und der Entgeltgruppe E 5 und der Entgeltgruppe E 12 und der Entgeltgruppe E 5 im Zeitraum von 2005 bis 2026 an.
| Jahr | E15-E12 | E12-E5 | E15-E5 |
|---|---|---|---|
| 2005 | 864,00 | 832,00 | 1696,00 |
| 2008 | 890,78 | 857,79 | 1748,57 |
| 2009 | 915,72 | 881,81 | 1797,53 |
| 2010 | 926,70 | 892,40 | 1819,10 |
| 2011 | 936,92 | 902,25 | 1839,17 |
| 2011 | 932,26 | 897,76 | 1830,02 |
| 2012 | 969,72 | 933,83 | 1903,55 |
| 2013 | 997,06 | 960,16 | 1957,22 |
| 2013 | 983,30 | 946,90 | 1930,20 |
| 2014 | 1025,95 | 960,16 | 1986,11 |
| 2015 | 1050,57 | 983,20 | 2033,77 |
| 2016 | 1075,78 | 1006,80 | 2082,58 |
| 2017 | 1101,06 | 1030,46 | 2131,52 |
| 2018 | 1153,59 | 1083,35 | 2236,94 |
| 2019 | 1206,12 | 1136,24 | 2342,36 |
| 2020 | 1224,66 | 1154,91 | 2379,57 |
| 2021 | 1241,80 | 1155,81 | 2397,61 |
| 2022 | 1264,15 | 1176,62 | 2440,77 |
| 2023 | 1264,15 | 1176,62 | 2440,77 |
| 2024 | 1333,68 | 1241,33 | 2575,01 |
| 2025 | 1373,69 | 1256,44 | 2630,13 |
| 2026 | 1412,16 | 1291,62 | 2703,78 |
Was ist der TVöD Bund?
Im TVöD-Bund werden die Arbeitsbedingungen, Urlaubsbedingungen, Kündigungsbestimmungen und Rechte von Beschäftigten in Behörden und Einrichtungen des Bundes geregelt.
Was steht im Tarifvertrag TVöD Bund?
Wenn sie den Tarifvertrag für den TVöD Bund öffnen, dann werden Ihnen 6 Abschnitte, 2 Anhänge und 3 Anlagen bereitgestellt. In den 6 Abschnitten geht es um folgende Punkte: 1. Allgemeine Vorschriften, 2. Arbeitszeit, 3. Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen, 4. Urlaub und Arbeitsbefreiung, 5. Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses und 6. Übergangs- und Schlussvorschriften.
Für wen gilt der TVöD-Bund?
Der Tarifvertrag TVöD Bund gilt für Bechäftigte in Behörden und Einrichtungen des Bundes, zum Beispiel Bundesämtern oder Ministerien. Beamte und Tarifbeschäftigte der Länder fallen nicht unter den TVöD Bund.
Wie viele Stunden pro Woche beträgt die regelmäßige Arbeitszeit?
Beschäftigte im Bund haben derzeit eine 39-Stunden-Woche.
Wie viel Urlaub steht mir im TVöD Bund zu?
Der Urlaubsanspruch beträgt für Beschäftigte im TVöD Bund 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Gibt es Sonderzahlungen?
Eine Jahressonderzahlung wird für Bundesbeschäftigte gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und Stufe. - Mehr dazu
Besteht eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Bundesbeschäftigte erhalten bis zu 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung, danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld.
Gibt es Gehaltserhöhungen?
Das Gehalt von Bundesbeschäftigten steigt in der Regel alle ein bis zwei Jahre im Rahmen der regelmäßig erfolgenden Tarifrunde.
Gibt es Zuschläge oder Zulagen im TVöD Bund?
Beschäftigte im TVöD Bund erhalten für bestimmte Funktionen einen Zuschlag oder eine Zulage. Es gibt auch Zulagen und Zuschläge bei Schichtdienst und bei Sonn- und Feiertagsarbeit.