Im TVöD Bund ist die Entgeltgruppe 1 die Eingangsgruppe für leichte Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse. Die Eingruppierung erfolgt ab der Stufe 2. Ab der Entgeltgruppe 2 können je nach Berufsbranche Kenntnisse erforderlich sein. Bei den Entgeltgruppen 2 bis 8 werden die Beschäftigten in die Stufe 1 eingruppiert. Eine höhere Einstufung erfolgt nur, wenn eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und noch mehr vorgewiesen werden kann.


Weitere Fachthemen zum TVöD Bund


Weitere Fachthemen zum TVöD allgemein

Wie werden Beschäftigte in den TVöD Bund eingruppiert?

Bei einer vorliegenden Berufserfahrung von einem Jahr wird der Beschäftigte der Stufe 2 zugeordnet. Sollte der Mitarbeiter bereits mindestens über drei Jahre an Erfahrungszeit gesammelt haben, kann dieser in die Stufe 3 eingruppiert werden. Je nach Personalbedarf ist der Arbeitgeber auch befugt, den Beschäftigten in eine andere Stufe einzuordnen. Dabei kann die erworbene Erfahrungszeit ganz oder teilweise berücksichtigt werden.

In welche Stufe werden die Entgeltgruppen 9 bis 15 eingestuft?

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9 bis 15 werden die Beschäftigten zwingend in die Stufe 1 eingruppiert. Eine höhere Einstufung erfolgt nur, wenn eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt. Dabei muss ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis zum Bund bestanden haben. Die Zeiten der Erfahrung, die im Bund gesammelt wurden, werden dann bei der Stufenzuordnung angerechnet.

So werden Beschäftigte der Entgeltgruppe 1 im TVöD Bund eingestuft

Stufenzuteilung Verweildauer
Stufe 1 nicht existent
Stufe 2 bei Einstellung
Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5

So werden alle Mitarbeiter der Entgeltgruppen 2 bis 8 in den TVöD Bund eingestuft

Stufenzuteilung Verweildauer
Stufe 1 bei Einstellung
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

 
Die Berufserfahrung und Stufenlaufzeit werden angerechnet

Zeiten, die bei einem Berufspraktikum gemäß dem Tarifvertrag für Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 geleistet wurden, gelten ebenso als Berufserfahrung. Auch Zeiten, die im gleichen Beruf und in der gleichen Position bei einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst absolvierten wurden, können als Berufserfahrung gelten.

Die bisherige Stufe, die erreicht worden ist, kann von dem neuen Arbeitgeber, in dem Fall der Bund, angerechnet werden. Je nach Berufserfahrung wird die bisher erreichte Stufe ganz oder teilweise angerechnet. Eine komplette Anrechnung der Berufserfahrung ist jedoch für den Arbeitgeber nicht verpflichtend.

In der Tabelle TVöD Bund ist die Verweildauer in den Stufen nach der Stufenzugehörigkeit gerichtet. Je nach Stufe ergibt sich eine bestimmte Verweildauer, die ab der dritten Stufe durch zusätzliche Qualifizierungen und überdurchschnittliche Leistungen verkürzt werden kann.

Besondere Eingruppierung im TVöD Bund

Eine besondere Eingruppierung im TVöD Bund liegt beispielsweise dann vor, wenn dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, die eine höhere Eingruppierung als seine reguläre Eingruppierung voraussetzt. Sollte die Tätigkeit mit den höheren Tätigkeitsmerkmalen länger als einen Monat ausgeübt werden, so erhält der Beschäftigte eine Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Ausübung der übertragenen Tätigkeit.

Persönliche Zulage bei besonderer Eingruppierung

Die persönliche Zulage bemisst sich am entsprechenden Unterschiedsbetrag zum Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung in die Entgeltgruppe und Stufe gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 TVöD Bund ergeben hätte.


Wo finde ich mein Gehalt?

Das Gehalt können Sie in den entsprechenden Gehaltstabellen für den TVöD Bund finden. Diese werden regelmäßig aktualisiert.

Gehaltsrechner Bund

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Gehaltsentwicklung E 15, E 12, und E 5 im TVöD Bund von 2005 bis 2026 in Zahlen

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Gehalt der Entgeltgruppen E 15, E 12 und E 5 in der Eingangsstufe 1 im Zeitraum von 2005 bis 2026. Gut zu sehen ist, dass das Gehalt im Zeitraum von nur sechs Jahren (2020 - 2026) um 999,51 Euro in E 15 angewachsen ist. Seit 2005 bis 2026 ist das Gehalt in E 15 um 2443,86 Euro gestiegen.

Jahr E 15 E 12 E 5
2005 3384,00 2520,00 1688,00
2008 3540,45 2649,67 1791,88
2009 3639,58 2723,86 1842,05
2010 3683,25 2756,55 1864,15
2011 3723,88 2786,96 1884,71
2011 3705,35 2773,09 1875,33
2012 3854,22 2884,5 1950,67
2013 3962,89 2965,83 2005,67
2013 3908,18 2924,88 1977,98
2014 4081,78 3055,83 2095,67
2015 4179,74 3129,17 2145,97
2016 4280,05 3204,27 2197,47
2017 4380,63 3279,57 2249,11
2018 4584,49 3430,90 2347,55
2019 4788,35 3582,23 2445,99
2020 4860,31 3635,65 2480,74
2021 4928,35 3686,55 2530,74
2022 5017,06 3752,91 2576,29
2023 5017,06 3752,91 2576,29
2024 5504,00 4170,32 2928,99
2025 5669,12 4295,43 3038,99
2026 5827,86 4415,70 3124,08

Differenzbetrag zwischen E 15, E 12 und E 5

Die nachfolgende Tabelle gibt den Differenzbetrag in Euro zwischen der Entgeltgruppe E 15 und der Entgeltgruppe E 12 sowie der Entgeltgruppe E 12 und der Entgeltgruppe E 5 und der Entgeltgruppe E 12 und der Entgeltgruppe E 5 im Zeitraum von 2005 bis 2026 an.

Jahr E15-E12 E12-E5 E15-E5
2005 864,00 832,00 1696,00
2008 890,78 857,79 1748,57
2009 915,72 881,81 1797,53
2010 926,70 892,40 1819,10
2011 936,92 902,25 1839,17
2011 932,26 897,76 1830,02
2012 969,72 933,83 1903,55
2013 997,06 960,16 1957,22
2013 983,30 946,90 1930,20
2014 1025,95 960,16 1986,11
2015 1050,57 983,20 2033,77
2016 1075,78 1006,80 2082,58
2017 1101,06 1030,46 2131,52
2018 1153,59 1083,35 2236,94
2019 1206,12 1136,24 2342,36
2020 1224,66 1154,91 2379,57
2021 1241,80 1155,81 2397,61
2022 1264,15 1176,62 2440,77
2023 1264,15 1176,62 2440,77
2024 1333,68 1241,33 2575,01
2025 1373,69 1256,44 2630,13
2026 1412,16 1291,62 2703,78

Was ist der TVöD Bund?

Im TVöD-Bund werden die Arbeitsbedingungen, Urlaubsbedingungen, Kündigungsbestimmungen und Rechte von Beschäftigten in Behörden und Einrichtungen des Bundes geregelt.

Was steht im Tarifvertrag TVöD Bund?

Wenn sie den Tarifvertrag für den TVöD Bund öffnen, dann werden Ihnen 6 Abschnitte, 2 Anhänge und 3 Anlagen bereitgestellt. In den 6 Abschnitten geht es um folgende Punkte: 1. Allgemeine Vorschriften, 2. Arbeitszeit, 3. Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen, 4. Urlaub und Arbeitsbefreiung, 5. Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses und 6. Übergangs- und Schlussvorschriften.

Für wen gilt der TVöD-Bund?

Der Tarifvertrag TVöD Bund gilt für Bechäftigte in Behörden und Einrichtungen des Bundes, zum Beispiel Bundesämtern oder Ministerien. Beamte und Tarifbeschäftigte der Länder fallen nicht unter den TVöD Bund.

Wie viele Stunden pro Woche beträgt die regelmäßige Arbeitszeit?

Beschäftigte im Bund haben derzeit eine 39-Stunden-Woche. 

Wie viel Urlaub steht mir im TVöD Bund zu?

Der Urlaubsanspruch beträgt für Beschäftigte im TVöD Bund 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.

Gibt es Sonderzahlungen?

Eine Jahressonderzahlung wird für Bundesbeschäftigte gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und Stufe. - Mehr dazu

Besteht eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Bundesbeschäftigte erhalten bis zu 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung, danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld.

Gibt es Gehaltserhöhungen?

Das Gehalt von Bundesbeschäftigten steigt in der Regel alle ein bis zwei Jahre im Rahmen der regelmäßig erfolgenden Tarifrunde.

Gibt es Zuschläge oder Zulagen im TVöD Bund?

Beschäftigte im TVöD Bund erhalten für bestimmte Funktionen einen Zuschlag oder eine Zulage. Es gibt auch Zulagen und Zuschläge bei Schichtdienst und bei Sonn- und Feiertagsarbeit.