Die Entgelttabelle TVöD-S ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gültig, die in den Tarifvertrag TVöD-S eingruppiert sind. Insgesamt umfassen die Entgeltgruppen 2 bis 15 sechs Stufen. Die Entgeltgruppe 1 besitzt dagegen 5 Stufen.



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Entgelttabelle TVöD-S 2026, +2,8 % 

Gültigkeit 01.05.2026 - 31.03.2027

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü   7149.93 7901.07 8612.70 9087.16 9197.81
E 15 5827.86 6208.96 6634.05 7214.39 7811.37 8204.11
E 14 5298.27 5643.35 6094.01 6594.12 7151.57 7551.78
E 13 4901.11 5279.32 5709.87 6177.31 6727.38 7025.87
E 12 4415.70 4850.91 5359.50 5923.82 6586.00 6900.18
E 11 4269.64 4669.92 5046.03 5454.10 6012.56 6326.77
E 10 4124.53 4438.16 4794.69 5181.37 5611.95 5753.35
E 9c 4010.72 4290.50 4594.76 4922.61 5275.05 5527.70
E 9b 3779.84 4039.01 4203.56 4690.55 4979.11 5313.37
E 9a 3658.61 3877.94 4097.67 4586.77 4697.43 4979.97
E 8 3486.40 3697.29 3843.36 3992.40 4153.50 4230.97
E 7 3294.98 3537.94 3682.69 3828.76 3969.05 4045.24
E 6 3240.30 3440.25 3580.46 3719.22 3855.50 3926.20
E 5 3124.08 3318.04 3449.05 3587.78 3716.70 3783.33
E 4 2994.17 3190.45 3355.14 3457.66 3560.17 3620.20
E 3 2953.13 3164.20 3215.57 3332.99 3421.10 3501.81
E 2Ü 2787.52 3028.30 3116.51 3234.12 3314.92 3433.49
E 2 2767.54 2975.32 3027.12 3101.04 3263.52 3433.49
E 1   2534.55 2568.83 2611.69 2651.64 2754.50

TVöD-E9 vs TVöD-E10 2026: Lohnt sich die Höhergruppierung?

Viele Sparkassen Beschäftigte fragen sich: Wann komme ich von E9a auf E9b oder E10? Ab 01.05.2026 gibt es 2,8% mehr. Mit 10% Sparkassenzulage sind das in E10 Stufe 3 ca. 350 € Brutto mehr im Monat. Hier erfährst du welche Voraussetzungen für die Höhergruppierung in der Sparkasse gelten und welche Aufgaben du übernehmen musst.

Alle Unterschiede im Detail »

Archiv Tabellen


Sparkassensonderzahlung

Der garantierte Anteil beträgt ab dem Kalenderjahr 2026 bei 96,88 %, SSZ nominell liegt bei 74,77 % und SSZ real bei 72,44 %.

Folgende Bemessungssätze und Beträge der Sparkassensonderzahlung ergeben sich:

Jahr Bemessungssatz SSZ nominell SSZ real
2020 100 % 88,77 % 88,77 %
2021 98,62 % 81,77 % 80,64 %
2022 97,64 % 74,77 % 73,01 %
2023
96,88 % 74,77 % 72,44 %
2024
96,88 % 74,77 % 72,44 %
2025 96,88 % 74,77 % 72,44 %
2026 96,88 % 74,77 % 72,44 %

Bankspezifisch Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung (SSZ). Diese setzt sich aus einem garantierten und einem variablen Anteil zusammen.

Der garantierte Anteil beträgt bis einschließlich 2016 ein volles Monatstabellenentgelt. Seit 2017 liegt er bei rund 96 % eines Monatstabellenentgelts und steht grundsätzlich allen Beschäftigten zu.

Der variable Anteil hängt sowohl von der individuellen Leistung als auch vom Unternehmenserfolg ab. Beide Bestandteile werden gesondert berechnet. Die gesamte SSZ gilt als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht. Die Zahlung wird um jeweils ein Zwölftel gekürzt für jeden Monat, in dem kein Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs besteht. Bestimmte Zeiten – etwa Wehrdienst, Mutterschutz, Elternzeit im Geburtsjahr oder Krankengeldzuschuss – führen jedoch nicht zu einer Kürzung.

Grundlage für die Berechnung ist das Monatstabellenentgelt im Oktober, angepasst an die individuell vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit.

Der leistungsbezogene Teil des variablen Anteils funktioniert so: Für jede beschäftigte Person wird jährlich ein Budget in Höhe von 64 % eines Monatsentgelts bereitgestellt. Dieses wird über Leistungszulagen oder Prämien verteilt, abhängig von individueller oder Teamleistung. Grundlage sind Leistungsbewertungen oder Zielvereinbarungen. Das gesamte Budget muss ausgeschüttet werden. Falls noch keine konkrete Regelung besteht, werden vorläufig 25 % eines Monatsentgelts ausgezahlt.

Der unternehmenserfolgsbezogene Anteil basiert auf einem Budget von einem halben Monatsentgelt pro Beschäftigtem. Die tatsächliche Auszahlung hängt davon ab, ob die vorher festgelegten Unternehmensziele erreicht wurden. Bei vollständiger Zielerreichung wird der volle Betrag ausgezahlt, bei teilweiser entsprechend weniger, bei Übererfüllung auch mehr. Gibt es keine Einigung über die konkreten Regelungen, besteht nur ein Anspruch auf 25 % eines Monatsentgelts, der Rest verfällt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten: Der garantierte Anteil wird mit dem Novembergehalt gezahlt, der variable Anteil spätestens im April des Folgejahres.


Informationen zur TVöD-S Tabelle