Der TV-L KR ist der Teil des Tarifvertrags der Länder (TV-L), der speziell die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Pflegepersonal im öffentlichen Dienst der Bundesländer regelt, etwa an Universitätskliniken. Die Abkürzung „KR“ steht für Krankenpflege und bezeichnet eine eigene Entgelttabelle für den Pflegebereich. In diese werden Pflegehilfskräfte, examinierte Pflegefachkräfte, spezialisierte Pflegekräfte sowie Leitungspersonal eingruppiert. Die Zuordnung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung. Die Vergütung ist in sogenannte KR-Gruppen unterteilt, die in der Regel bei KR 5 beginnen und – je nach Qualifikation und Position – bis zur KR-Gruppe 17 reichen.
Entgelttabellen
Wer wird in die KR-Gruppen des TV-L (Pflege-Entgelttabelle) eingruppiert?
Zur Eingruppierung gehören verschiedene Beschäftigtengruppen im Pflegedienst:
- Pflegefachpersonal: Dazu zählen Beschäftigte mit einer mindestens zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung. Sie werden in der Regel den KR-Gruppen 5 bis 9a zugeordnet.
- Spezialisiertes Pflegepersonal: Hierzu gehören Pflegefachkräfte mit erweiterten Fachkenntnissen sowie besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie sind in entsprechend höheren KR-Gruppen eingruppiert.
- Leitendes Pflegepersonal: Dazu zählen Pflegedienstleitungen (PDL), deren Stellvertretungen sowie Stationsleitungen. Diese Positionen sind den oberen KR-Gruppen bis hin zu KR 17 zugeordnet.
Wichtige Grundlagen der Eingruppierung:
- Geltungsbereich: Der TV-L gilt für Einrichtungen der Länder, beispielsweise Universitätskliniken in Deutschland.
- Struktur: Die Pflege-Entgelttabelle ist in Anlage C geregelt und basiert auf den sogenannten KR-Gruppen.
- Eingruppierungskriterium: Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte pflegerische Tätigkeit.
Die Zuordnung erfolgt nach der aktuellen Entgeltordnung zum TV-L (EntgO TV-L) für den Pflegedienst. Üblicherweise beginnt die Eingruppierung bei KR 5 für Pflegehilfskräfte und reicht – je nach Qualifikation und Verantwortung – bis zur KR-Gruppe 17 für Leitungsfunktionen.
Letzte Tariferhöhungen
- 2028: 01.01.2028-31.01.2028 - +1,0 %
- 2027: 01.03.2027-31.12.2027 - +2,0 %
- 2026: 01.04.2026-28.02.2027 - +2,8 %, mindestens 100 €
- 2025: 01.02.2025-31.10.2025 - +5,5 %