Mit der Geburt eines Kindes verändert sich der Familienalltag grundlegend. Viele Eltern entscheiden sich in den ersten Lebensmonaten bewusst dafür, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Das Elterngeld schafft hierfür einen finanziellen Ausgleich und zählt zu den wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Deutschland.

Ziel des Elterngeldes ist es, Einkommensverluste nach der Geburt teilweise auszugleichen und gleichzeitig die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern. Anspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob vor der Geburt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Auch Studierende, Auszubildende, Selbstständige sowie Eltern ohne vorheriges Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld erhalten.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, gelten mehrere gesetzliche Änderungen, die insbesondere den gleichzeitigen Bezug des Basiselterngeldes betreffen.



    Elterngeld 2026: Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

    Die wichtigsten Eckpunkte des Elterngeldes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    • Basiselterngeld kann grundsätzlich für bis zu 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
    • Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld erhalten; die beiden zusätzlichen Partnermonate setzen voraus, dass beide
    • Elternteile Elterngeld beziehen oder Alleinerziehende die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
    • Das Elterngeld kann flexibel zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
    • Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich miteinander kombinieren.
    • ElterngeldPlus ermöglicht einen doppelt so langen Bezugszeitraum bei entsprechend reduzierter monatlicher Leistung.
    • Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung beider Eltern.
    • Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen zum gleichzeitigen Bezug des Basiselterngeldes.
    • Eltern besonders früh geborener Kinder können bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld erhalten.
    • Maßgeblich für den Leistungsbezug sind die Lebensmonate des Kindes und nicht die Kalendermonate.

    Die drei Varianten des Elterngeldes

    Das Elterngeld besteht aus drei Leistungsformen, die je nach familiärer Situation miteinander kombiniert werden können.

    Basiselterngeld

    Das Basiselterngeld bildet die klassische Form der Familienleistung. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Betreuung des Kindes nach der Geburt entfällt.

    Die Leistung eignet sich insbesondere für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit vollständig unterbrechen oder ihre Arbeitszeit deutlich reduzieren möchten. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen sowie dem tatsächlichen Einkommensverlust während des Bezugszeitraums.

    Grundsätzlich beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Bei vollständigem Wegfall des Einkommens werden in der Regel 65 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens ersetzt. Für Familien mit niedrigen Einkommen steigt die Ersatzquote schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

    ElterngeldPlus

    Das ElterngeldPlus wurde eingeführt, um insbesondere Eltern zu unterstützen, die frühzeitig wieder in den Beruf einsteigen und gleichzeitig Zeit für ihr Kind haben möchten.

    Im Gegensatz zum Basiselterngeld wird die monatliche Leistung halbiert, dafür kann sie doppelt so lange bezogen werden. Ein Monat Basiselterngeld entspricht somit zwei Monaten ElterngeldPlus.

    Besonders attraktiv ist diese Variante für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. In vielen Fällen fällt das ElterngeldPlus trotz Teilzeiteinkommens ähnlich hoch aus wie das Basiselterngeld, kann jedoch über einen deutlich längeren Zeitraum bezogen werden.

    Der monatliche Leistungsbetrag liegt zwischen 150 Euro und 900 Euro.

    Partnerschaftsbonus

    Mit dem Partnerschaftsbonus möchte der Gesetzgeber die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung fördern.

    Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit, können sie jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

    Der Partnerschaftsbonus wird nach denselben Berechnungsgrundlagen wie das ElterngeldPlus ermittelt und kann den Bezugszeitraum erheblich verlängern.

    Bezugsdauer des Elterngeldes

    Wie lange Elterngeld gezahlt wird, hängt von der gewählten Leistungsform sowie von der Aufteilung zwischen den Eltern ab.

    Grundsätzlich stehen Eltern gemeinsam bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld zur Verfügung. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate beziehen. Die beiden zusätzlichen Monate – häufig als Partnermonate bezeichnet – setzen voraus, dass auch der zweite Elternteil seine Erwerbstätigkeit reduziert oder unterbricht. Für Alleinerziehende gelten entsprechende Sonderregelungen.

    Wer sich für ElterngeldPlus entscheidet, kann den Bezugszeitraum deutlich verlängern. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes können ausschließlich ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus bezogen werden. Ein späterer Leistungsbezug ist längstens bis zum 32. Lebensmonat des Kindes möglich.

    Lebensmonate statt Kalendermonate

    Für das Elterngeld sind nicht die Kalendermonate maßgeblich, sondern die sogenannten Lebensmonate des Kindes.

    Der erste Lebensmonat beginnt am Geburtstag des Kindes und endet am Tag vor dem entsprechenden Datum des Folgemonats. Wird ein Kind beispielsweise am 15. Februar geboren, umfasst der erste Lebensmonat den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. März.

    Diese Besonderheit spielt sowohl bei der Planung des Elterngeldbezugs als auch bei der Kombination verschiedener Leistungsarten eine entscheidende Rolle und sollte bereits vor der Antragstellung berücksichtigt werden.


    Elterngeldrechner 

    Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Planung des Elterngeldbezugs – idealerweise bereits während der Schwangerschaft.

    Ein Elterngeldrechner - wie nachfolgend zur Verfügung gestellt - ermöglicht eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Leistung sowie verschiedener Bezugsmodelle. Für individuelle Fragen stehen die Elterngeldstellen der Bundesländer beratend zur Verfügung und unterstützen bei der Wahl der passenden Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

    © Elterngeldrechner by brutto-netto-rechner.info.

    Höhe des Elterngeldes: So wird die Leistung berechnet

    Die Höhe des Elterngeldes richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde, sowie nach dem Einkommen während des Bezugszeitraums. Darüber hinaus spielen die gewählte Leistungsform, Mehrlingsgeburten und bereits im Haushalt lebende Kinder eine Rolle.

    Grundsätzlich ersetzt das Basiselterngeld einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens. Je nach Einkommenshöhe beträgt die Ersatzquote zwischen 65 und 100 Prozent des maßgeblichen Nettoeinkommens.

    Für die Berechnung wird grundsätzlich das durchschnittliche Erwerbseinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bilden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Grundlage, während bei Selbstständigen in der Regel der Steuerbescheid des maßgeblichen Veranlagungszeitraums herangezogen wird. Mutterschutzzeiten sowie bestimmte Monate mit Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind können auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden.

    Mindest- und Höchstbeträge

    Die gesetzlichen Leistungsgrenzen sind klar definiert:

    • Basiselterngeld: mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat
    • ElterngeldPlus: mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro pro Monat
    • Partnerschaftsbonus: Berechnung nach den Regeln des ElterngeldPlus

    Auch Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen erhalten grundsätzlich den gesetzlichen Mindestbetrag. Das gilt beispielsweise für Studierende, Auszubildende oder Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren.

    Ersatzquote abhängig vom Einkommen

    Die Höhe des Einkommensersatzes richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt.

    Dabei gelten folgende Grundsätze:

    • ab etwa 1.240 Euro Nettoeinkommen beträgt die Ersatzquote grundsätzlich 65 Prozent
    • zwischen 1.000 und 1.200 Euro steigt sie auf 67 Prozent,
    • unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich die Ersatzquote schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

    Mit dieser Staffelung sollen insbesondere Familien mit niedrigen Einkommen finanziell entlastet werden.

    Für die Berechnung wird ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 2.770 Euro berücksichtigt. Auch bei höheren Einkommen bleibt das maximale Basiselterngeld daher auf 1.800 Euro begrenzt.

    ElterngeldPlus bei Teilzeitbeschäftigung

    Das ElterngeldPlus richtet sich insbesondere an Eltern, die nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten möchten.

    Im Unterschied zum Basiselterngeld wird nicht ausschließlich der vollständige Einkommensausfall berücksichtigt. Vielmehr fließt das während des Bezugs erzielte Einkommen in die Berechnung ein. Dadurch kann das ElterngeldPlus trotz einer Teilzeitbeschäftigung wirtschaftlich besonders attraktiv sein.

    Da ein Monat Basiselterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden kann, lässt sich der Bezugszeitraum deutlich verlängern, ohne vollständig auf finanzielle Unterstützung verzichten zu müssen.

    Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

    Familien mit mehreren Kindern profitieren von zusätzlichen Leistungen.

    Lebt bereits mindestens ein weiteres kleines Kind im Haushalt, kann ein Geschwisterbonus gewährt werden. Dieser beträgt grundsätzlich 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.

    Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern zusätzlich einen Mehrlingszuschlag. Für jedes weitere gleichzeitig geborene Kind werden 300 Euro monatlich zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Damit soll dem erhöhten Betreuungs- und Finanzierungsaufwand Rechnung getragen werden.

    Zusätzliche Elterngeldmonate für Frühgeborene

    Eine besondere Unterstützung erhalten Eltern von besonders früh geborenen Kindern.

    Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, besteht Anspruch auf zusätzliche Monate Basiselterngeld. Je nach Zeitpunkt der Geburt können zwischen einem und vier zusätzlichen Basiselterngeldmonaten gewährt werden.

    Alternativ können diese zusätzlichen Monate auch als ElterngeldPlus genutzt werden. Dadurch verlängert sich der mögliche Bezugszeitraum entsprechend.

    Diese Regelung trägt den besonderen Herausforderungen Rechnung, die mit einer Frühgeburt häufig verbunden sind.

    Steuerliche Behandlung des Elterngeldes

    Das Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei. Dennoch bleibt die Leistung nicht ohne Auswirkungen auf die Einkommensteuer.

    Grund hierfür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld erhöht zwar nicht unmittelbar die Steuerlast, wird jedoch bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch kann sich der Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen.

    Wer Elterngeld bezieht, ist daher regelmäßig verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung für den entsprechenden Zeitraum abzugeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn erstmals Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bezogen wurden.

    Elterngeld beantragen: Fristen, Unterlagen und Ablauf

    Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, da unter anderem die Geburtsbescheinigung eingereicht werden muss. Zuständig ist die Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Antrags möglich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Antrag möglichst frühzeitig nach der Geburt einzureichen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    Grundsätzlich kann der Antrag nach der Geburt noch angepasst werden. Änderungen wirken jedoch nur für zukünftige Bezugsmonate und nicht rückwirkend für bereits ausgezahlte Leistungen.

    ElterngeldDigital: Antrag bequem online stellen

    In den meisten Bundesländern kann der Antrag inzwischen über ElterngeldDigital online vorbereitet oder vollständig digital eingereicht werden. Das Portal führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, erläutert Fachbegriffe und weist auf fehlende Angaben oder erforderliche Nachweise hin.

    Unabhängig davon, ob der Antrag digital oder in Papierform gestellt wird, sind dieselben Nachweise erforderlich.

    Typischerweise werden benötigt:

    • Geburtsbescheinigung des Kindes (Verwendungszweck „Elterngeld“)
    • Einkommensnachweise des maßgeblichen Bemessungszeitraums
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über Mutterschutzleistungen (soweit erforderlich)
    • Nachweise über Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, etwa bei Selbstständigkeit oder Mehrlingsgeburten.

    Anspruch auf Elterngeld

    Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. Die Leistung kann unter anderem von

    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
    • Beamtinnen und Beamten,
    • Selbstständigen,
    • Freiberuflern,
    • Auszubildenden,
    • Studierenden,
    • Erwerbslosen

    beantragt werden.

    Voraussetzung ist, dass

    • das Kind selbst betreut und erzogen wird,
    • das Kind mit dem antragstellenden Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt lebt,
    • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt und
    • während des Elterngeldbezugs keine oder nur eine zulässige Teilzeittätigkeit ausgeübt wird.

    Auch Adoptiveltern sowie in besonderen Fällen Verwandte bis zum dritten Grad können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld haben.

    Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs

    Ein Elterngeldbezug schließt eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich aus.

    Während des Bezugs dürfen Eltern bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Diese Regelung eröffnet insbesondere beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus die Möglichkeit, Familie und Beruf frühzeitig miteinander zu verbinden.

    Das während des Bezugs erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt und kann die Höhe der Leistung beeinflussen.

    Einkommensgrenze beim Elterngeld

    Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen gilt eine gesetzliche Einkommensgrenze.

    Für Geburten ab dem 1. April 2025 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen im maßgeblichen Veranlagungszeitraum 175.000 Euro überschreitet. Diese Grenze gilt gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende.

    Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das steuerliche zu versteuernde Einkommen, das regelmäßig deutlich niedriger ausfällt.

    Welche Leistungen werden angerechnet?

    Mutterschaftsgeld und vergleichbare Mutterschaftsleistungen werden auf das Basiselterngeld angerechnet.

    Die Lebensmonate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gelten bei der Mutter grundsätzlich als Monate des Basiselterngeldes. Dadurch reduziert sich die Zahl der frei verfügbaren Basiselterngeldmonate.

    Andere Sozialleistungen können sich ebenfalls auf den Leistungsanspruch auswirken. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

    Steuerliche Auswirkungen

    Obwohl das Elterngeld steuerfrei ausgezahlt wird, unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

    Die Leistung erhöht zwar nicht unmittelbar die Einkommensteuer, kann jedoch den persönlichen Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Deshalb sind Beziehende von Elterngeld regelmäßig verpflichtet, für den Bezugszeitraum eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

    Häufige Fragen zum Elterngeld (FAQ)

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt sowie nach dem Einkommen während des Bezugszeitraums. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

    Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

    Die Bezugsdauer hängt von der gewählten Leistungsform ab. Eltern können Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus flexibel miteinander kombinieren. Insgesamt ist ein Leistungsbezug – abhängig von der gewählten Variante – grundsätzlich bis zum 32. Lebensmonat des Kindes möglich.

    Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?

    Ja. Allerdings gelten für Geburten ab dem 1. April 2024 neue gesetzliche Vorgaben. Das gleichzeitige Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch für einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Hiervon bestehen Ausnahmen, beispielsweise bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kindern mit Behinderung.

    Kann während des Elterngeldbezugs gearbeitet werden?

    Ja. Während des Bezugs ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Wochenstunden zulässig. Das erzielte Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.

    Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

    Das Basiselterngeld bietet eine höhere monatliche Leistung bei kürzerer Bezugsdauer. Beim ElterngeldPlus fällt die monatliche Zahlung geringer aus, dafür kann die Leistung doppelt so lange bezogen werden. Besonders für Eltern mit einer Teilzeitbeschäftigung nach der Geburt ist das ElterngeldPlus häufig die wirtschaftlich sinnvollere Variante.

    Erhalten Eltern von Mehrlingen mehr Elterngeld?

    Ja. Für jedes weitere gleichzeitig geborene Kind wird ein Mehrlingszuschlag gezahlt. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Geschwisterbonus gewährt werden.

    Müssen auf das Elterngeld Steuern gezahlt werden?

    Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der persönliche Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Aus diesem Grund besteht in der Regel die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

    Bis wann muss der Elterngeldantrag gestellt werden?

    Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Da Elterngeld grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragstellung.

    Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch haben grundsätzlich Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Leistung steht Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten, Selbstständigen, Studierenden, Auszubildenden sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Erwerbslosen offen. Maßgeblich sind außerdem die geltenden Einkommensgrenzen sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

    Fazit

    Das Elterngeld zählt zu den wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Deutschland. Es schafft finanzielle Sicherheit während der ersten Lebensmonate eines Kindes und ermöglicht Eltern, Erwerbstätigkeit und Familienleben flexibler miteinander zu vereinbaren.

    Durch die Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich individuelle Betreuungsmodelle gestalten. Gleichzeitig tragen Sonderregelungen – etwa für Mehrlingsgeburten oder besonders früh geborene Kinder – den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien Rechnung.

    Da die gesetzlichen Regelungen regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung des Elterngeldbezugs. Ein Elterngeldrechner bietet eine erste Orientierung über die voraussichtliche Leistung, während die zuständigen Elterngeldstellen bei individuellen Fragestellungen unterstützen und bei der Antragstellung beraten.