Wie in anderen Berufszweigen auch gibt es ebenfalls für den Sozial- und Erziehungsdienst eine maßgebende Tabelle, die bestimmte Richtwerte zu Gehältern unter Berücksichtigung von verschiedenen Kriterien vorgibt. Seit dem ersten November 2009 wurde die alte Entgelttabelle durch eine neue Entgelttabelle, der "S-Tabelle" ersetzt. Eine Absenkung der Werte auf 97 % in S 15 bis S 18 im Osten des Landes sollte bis zum 31.12.2009 erreicht werden. Die Entgeltgruppen S 13 Ü und S 16 Ü gelten für diejenigen Personen, die im Jahre 2005 aus dem BAT in den TVöD übergewechselt sind.


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Entgelttabelle TVöD SuE - S-Tabelle 2023

Die Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsbereich finden Sie im Bereich TVöD SuE.

Eingruppierung von Kita-Leiter in die S-Tabelle im TVöD SuE

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppen der S-Tabellen ist nach den Tätigkeitsmerkmalen geordnet. Folgende Tätigkeitsmerkmale (Auszug aus der aktuellen durch geschriebenen Fassung TVöD-B) sind dabei relevant:

Entgeltgruppe

Tätigkeit als

S 18

Leiter in Kita (ab 50, 90, 180 Plätze), Leiter in Erziehungsheim

S 17

Leiter in Kita (ab 130 Plätze)

Vertreter von Leiter (ab 180 Plätze)

S 16

Leiter in Kita (ab 40, 100 Plätze)

Vertreter von Leiter (ab 50, 70, 130 Plätze)

S 15

Leiter in Kita (ab 70 Plätze)

Vertreter von Leiter (ab 100 Plätze)

S 14

Sozialarbeiter mit Garantenstellung

S 13

Leiter in Kita (ab 40 Plätze)

Vertreter von Leiter (ab 70 Plätze)

S 12

Sozialarbeiter mit schwieriger Tätigkeit

S 11b

Sozialarbeiter

S 11a

Stv. Leitung Behinderteneinrichtung

S 9

Leiter in Kita, Koordinierender Erzieher,  Heilpädgagoge

S 8 b

Erzieher mit schwieriger Tätigkeit

S 8a

Heilerziehungspfleger

S 7

Gruppenleiter in Werkstatt

Überleitung - Eingruppierung von Kita-Leitungen nach dem neuen Tarif

Nach anstrengenden Verhandlungen und dem erfolgreichen Abschluss eines neuen Tarifes am am 27. Juli 2009 und zuletzt am 17. April 2018 steht das Ergebnis der neuen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst nun fest. Eine für die Gewerkschaften bedeutende Forderung der Änderung des Verhältnisses von Platzzahl und Eingruppierung, nämlich die Aufnahme der Anzahl der Gruppen und der Beschäftigten im Verhältnis zur Anzahl der Plätze, wurde jedoch von den Arbeitgebern abgelehnt.

Einen Erfolg hatten die Gewerkschaften in ihrer Erklärung gegenüber den Arbeitgebern über die Milderung des Risikos von einer Herabgruppierung bei einer geringer werdenden Anzahl der Plätze zu verzeichnen. Vor der neuen Entgeltordnung war eine automatische Herabstufung der Plätze oftmals bei Aufnahme von behinderten Kindern und Kindern unter drei Jahren der Fall. Diese Senkung der Anzahl von Plätzen war vor allem bei einer Unterschreitung der maßgeblichen Werte von 40/70/100/130/180 Plätzen schließlich mit einer enormen Verringerung des Gehaltes von Leitern und Leiterinnen verbunden.

Trotz des neuen Tarifes ist es immernoch nicht gelungen, die Arbeit der Leiter und Leiterinnen von Kitas angemessen ihrer Tätigkeiten, insbesondere ihrer Verantwortungen gegenüber Eltern, Kindern und Erzieher, entsprechend zu honorieren. Am ersten November 2009 trat die neue Entgeltordnung schließlich in Kraft. 

Protokollnotizen über die Einigung des neuen Kita-Tarifs

Über die Einigung des neuen Tarifes existieren Protokollnotizen, wobei die ausgewählte Protokollnotiz Nr. 9 wie folgt lautet: "

Eine Unterschreitung der ... Plätze von nicht mehr als 5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung auf Grund vom Arbeitgeber verantworteter Maßnahmen (z.B.Qualitätsverbesserungen) führt ebenfalls nicht zur Herabgruppierung. Hiervon bleiben organisatorische Maßnahmen infolge demografischer Handlungsnotwendigkeiten unberührt."
"Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1.Oktober bis 31.Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen."

Somit würde eine Leiterin von einer Kita ihre Eingruppierung ihres Gehaltes bei Aufnahme von behinderten Kindern oder Kindern unter drei Jahren behalten. Orientiert wird sich dabei stets an die Protokollnotiz Nr. 9. und an die maßgeblichen Plätze, die zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Kinder wird außer Betracht gelassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise in einer Kita an einem Tag Vormittag 70 Kinder 70 Plätze belegen, bei einer Rechnung von pro Kind einem Platz, und nachmittags weitere 50 Kinder dazukommen und weitere 50 Plätze belegen, obwohl wahrscheinlich schon etliche Kinder abgeholt worden sind. Maßgebend ist die Anzahl der belegten Plätze an einem Tag in der Kita. Somit würden es bei diesem Beispiel 120 Plätze sein, die an einem Tag belegt worden sind.

Folgende Beispiele sollen die Protokollnotiz Nr. 9 verdeutlichen:

Beispiel 1

Eine Leiterin mit ursprünglich verfügbaren 180 Plätzen würde ihre Eingruppierung des Gehaltes nach S 17 auch nach Senkung der Plätze auf 171 durch Aufnahme von behinderten Kindern oder Kindern unter drei Jahren behalten.

Beispiel 2

Eine Eingruppierung des Gehaltes in S 13 würde bei einer Einrichtung von 70 Plätzen behalten werden, wobei beispielsweise fünf Kinder unter drei Jahren oder mit Behinderungen in die Kita aufgenommen werden. Dadurch würden sich die bestehenden 70 Plätze durch die fünf aufgenommenen Kinder auf 65 Plätzen absenken. Normalerweise würden diese Kinder 10 Plätze belegen, bei einer Rechnung von pro Kind zwei Plätze.

Beispiel 3

Eine Eingruppierung kann auch möglicherweise dann erhalten werden, wenn der Träger der Einrichtung die Anzahl der Plätze wegen bestimmten Auflagen wie Brandschutz minimieren muss. So könnte eine Leiterin von ursprünglichen 100 Plätzen in ihrer Einrichtung ihre Eingruppierung in S 15 auch nach einer Verringerung der Platzanzahl auf 80 wegen bestimmten Auflagen beibehalten, obwohl diese 100 Plätze nicht mehr vorhanden sind. Durch das Ausführen der neuen Auflagen wie beispielsweise Auflagen zum Brandschutz wird jedoch eine Verbesserung in der Qualität der Einrichtung erzeugt und schließlich auch gewertet.

Beispiel 4

Eine Senkung der Eingruppierung ist dann gerechtfertigt, wenn spezielle Gründe vorliegen. Ein spezieller Grund wäre ein Rückgang in der Aufnahme von Kindern in die Kita beispielsweise durch niedrige Fertilität.


Grundregeln und Beispiele des Wechsels von Kita-Leitungen in die neue "S-Tabelle"

Die Berechnung der Gehälter von Kita-Leitungen nach der neuen Entgelttabelle "S-Tabelle" hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei ist unter anderem der Termin der Überleitung zur neuen Entgelttabelle zu berücksichtigen. Beschäftigte, die zum ersten Oktober 2005 in die neue "S-Tabelle" übergewechselt sind, behielten in der Regel ihre Eingruppierung und ihre derzeitige Stufe auch bei möglicherweise übertariflicher Eingruppierung. Veränderungen gab es in der Zuordnung hinsichtlich der Laufzeiten von Stufen, wobei diese für die Stufen zwei und drei in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind:

Aus der bisherigen Stufe/Jahr  In die neue Stufe/Jahr
 1  1
 2/1  2/1
 2/2  2/2
 3/1  2/3
 3/2  3/1
 3/3  3/2
 4/1  3/3
 4/2  3/4
 4/3  4/1
 4/4  4/2
 5/1  4/3
 5/2  4/4
 5/3  5/1
 5/4  5/2
 5/5  5/3
 6/1  5/4
 6/2  5/5
 6/3  6/1

*Alle Angaben ohne Gewähr

Wie wird man Kita-Leitung?

Um eine Leitung in einer Kita zu übernehmen, spielt die Erfahrung und auch die Qualifikation eine Rolle.

In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Kita-Leitung zu übernehmen:

1. Erzieher, die langjährig in der Kita tätig sind, steigen zur Kita-Leitung auf oder

2. ein Studium zur Sozialpädagogik oder gleichwertiger Ausbildung.

Muss man eine Kita-Leitung beantragen?

Um Kita-Leitung zu werden, genügt es, sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Beachten sollte man dabei auf die ausgeschriebenen Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass die nötige Qualifikation vorliegt bzw. man über ausreichende Erfahrungen im Kitabereich verfügt.

Kann man von der Kita-Leitung wieder herabgestuft werden zum Erzieher?

Bei sehr groben Verstößen ist die Absetzung einer Kita-Leitung möglich. Eine Herabstufung bezüglich der Entgeltgruppe kommt nur dann in Frage, wenn die Platzanzahl um mehr als 5 Prozent unterschritten wird. Dabei wird für die Ermittlung der Durchschnittsbelegung für das jeweilige Kalenderjahr die Zahl der vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde gelegt. Siehe auch Protokollnotiz Nr. 9.

Was verdient eine Kita-Leitung?

Eine Kita-Leitung kann unterschiedlich verdienen. Das hängt einerseits von der Größe der Kita ab (Kinderanzahl und belegte Plätze) und andererseits auch von der Erfahrung sowie dem Bundesland, in welchem die Tätigkeit ausgeübt wird. In der Regel ist eine Eingruppierung zwischen S 9 und S 18 vorgesehen.

Welche Aufgaben hat eine Kita-Leitung?

Eine Kita-Leitung übernimmt im Regelfall die ihr übertragenen Aufgaben und übt die Leitung der Fachaufsicht über alle Mitarbeiter in ihrer Kita aus. Eine Delegation einzelner Aufgaben an Mitarbeiter ist möglich. Des Weiteren kann sie das Hausrecht in der Kita festlegen.

Zu den Aufgaben können grob zusammengefasst werden:

  • Führungsverantwortung und Personalentwicklung
  • Administrative Tätigkeiten
  • Konzeptions- und Qualitätsentwicklung
  • Zusammenarbeit mit den Eltern, Trägern und der Kirchengemeinde
  • Öffentlichkeitsarbeit und Gemeindearbeit
  • Gebäudesicherheit, Sicherheit des Inventars und Arbeitssicherheit
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Was muss eine Kita-Leitung bei der Führungsverantwortung und Personalentwicklung machen?

  • Pflicht zur Information zu gesetzlichen Neuerungen gegenüber den Mitarbeitern
  • Planung von Fort und Weiterbildung
  • Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
  • Gewährleistung der Transparenz von Entscheidungen
  • Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern
  • Teamfördernd und Teamentwicklung
  • Mitarbeiterberatung zu fachlichen Themen, fachliche Unterstützung
  • Mitarbeitereinführung, Einführung von Praktikanten
  • Team absprachen, Teambesprechungen
  • Mitarbeitergespräche (beispielsweise nach der Probezeit, zur Zielsetzung, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Teilzeit)
  • Zeugniserstellung
  • Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Planung und Koordinierung eines Fachkräfteaustauschs zwischen internen aber auch externen Beschäftigten

Welche administrativen Tätigkeiten hat eine Kita-Leitung?

  • Planung des Bedarfs 
  • Organisation der Aufnahme und Abmeldung von Kindern
  • Bereitstellung von Informationen und Statistiken für Träger, Behörden und kirchlichen Institutionen, wie beispielsweise dem diakonischen Werk
  • Abwicklung und Kontrolle von Zahlungen, Elternbeiträgen und anderweitigen Finanzen
  • Sicherung von Daten, Datenbankpflege
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit
  • Verantwortung und Überwachung von Ausgaben und Einnahmen
  • Personalplanung
  • Erstellung von Dienstplänen
  • Festsetzung von Öffnungszeiten und Schließzeiten 
  • Regelung von Arbeitszeiten und Vertretungen
  • Urlaubsgenehmigungen oder Ablehnungen
  • Regelung tariflicher Bestimmungen
  • Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben

Welche Aufgaben hat eine Kita-Leitung in der Konzeptions- und Qualitätsentwicklung?

  • Die Kita-Leitung übernimmt die komplette Verantwortung für die pädagogisch-inhaltliche Arbeit
  • Evtl. Umsetzung eines kirchlichen Leitbilds
  • Erstellung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Konzepts, was auf die Kita bezogen ist
  • Überwachung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
  • Umsetzung der geltenden Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes im Bereich Bildung
  • Weiterbildung auf fachbezogener Ebene und Einbringung des neu Erlernten in das Konzept der Kita  

Wie muss sich eine Kita-Leitung die Zusammenarbeit mit den Eltern vorstellen?

  • Die Kita-Leitung muss die Eltern in die Kita-Arbeit einbeziehen unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen für Kitas und der Satzung für Elternvertreter und -beiräte
  • Elternunterstützung und Motivation zur Einbringung und Mitarbeit in übergeordneten Gremien
  • Durchführung und Planung von Evaluationen über die Zufriedenheit von Eltern
  • Beschwerdemanagement
  • Organisation und Durchführung von regelmäßigen Elternabenden mit Gesprächen
  • Dokumentation der pädagogischen Arbeit

Wie muss sich eine Kita-Leitung eine Zusammenarbeit mit dem Träger vorstellen?

  • Gemeinsame Planung bei grundsätzlichen Punkten
  • Der Träger muss bei besonderen Vorkommnissen einbezogen werden
  • An Dienstbesprechungen oder sonstigen Besprechungen muss eine Kita-Leitung verbindlich teilnehmen
  • Mitwirkung im Trägerverband

Wie muss sich eine Kita-Leitung die Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde vorstellen?

  • Absprache mit der Kirchengemeinde über das religionspädagogische Konzept und Tätigkeiten in der Gemeinde
  • Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde
  • Repräsentation und Vertretung der Kita durch die Kita-Leitung innerhalb der Gemeinde

Welche Aufgaben hat eine Kita-Leitung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit?

  • Die Kita-Leitung ist für den Auftritt der Kita im Stadtteil verantwortlich
  • Kontakt zu wichtigen Institutionen im Umfeld der Kita mit Netzwerkausbau und dessen Weiterentwicklung

Welche Aufgaben umfasst die Sicherung von Gebäude und Arbeitssicherheit?

  • Die Kita-Leitung übernimmt die gesamte Verantwortung für eine angemessene, sach- und fachgerechte Ausstattung der Räumlichkeiten sowie deren Gestaltung und Ordnung
  • Mitwirkung bei Baumaßnahmen sowie Einhaltung aller relevanten Sicherheitsregelungen, Instandhaltungsmaßnahmen
  • Aufspüren von Gefahrenquellen, Einhaltung der Infektionsschutzregelungen und Arbeitssicherheit, Übernahme der Verantwortlichkeit dieser genannten Punkte

Welche hauswirtschaftlichen Aufgaben muss eine Kita-Leitung übernehmen?

  • Die Kita-Leitung ist komplett für den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich sowie für die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung verantwortlich

Wem ist die Kita-Leitung überstellt?

  • Stellvertretende Leitung
  • Pädagogischen Mitarbeitern
  • Haus- und Reinigungspersonal
  • Freiwillige Personen wie Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst
  • Praktikanten
  • Honorarkräften sowie Aushilfen