Im BAT waren Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in die Vergütungsgruppen VII/Vib, sprich mit 5 Jahren Bewährungszeit, eingruppiert. Nach der Überleitung in den TVöD wurde eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 oder 6 vorgenommen. Kinderpfleger, die vor dem 01. November 2004 eingestellt wurden, konnten auf Antrag hin die Entgeltgruppe 6 erreichen. Erst nach dem 30. September 2005 wurden neu eingestellte Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
Überleitung von Entgeltgruppe für Kinderpfleger
Siehe auch:
Leiter von Kindertagesstätten: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Sozialpädagogen und Sozialarbeiter: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Erzieher: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Kinderpfleger: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Entgeltgruppe der TVöD SuE – Sozial- und Erziehungsdienst