Erzieher waren vor der Einführung des TVöD im BAT in der Vergütungsgruppe VII eingestuft worden, sind dann im TVöD in die Entgeltgruppe 5 (EG 5) übergeleitet worden. Neue angestellte Erzieher wurden nach dem 30. November 2005 ebenso in die EG 5 eingruppiert. Mit der neuen Entgeltgruppe werden Erzieher regulär in die Entgeltgruppe 4 (EG 4) eingestuft.
Überleitung Erzieher anhand Tätigkeit und Entgeltgruppe
Siehe auch:
Leiter von Kindertagesstätten: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Sozialpädagogen und Sozialarbeiter: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Erzieher: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Kinderpfleger: Überleitung von Entgeltgruppe TVöD-SuE
Entgeltgruppe der TVöD SuE – Sozial- und Erziehungsdienst