Beamte und Richter im hessischen Landesdienst werden nach den Besoldungstabellen A, B, C, W und R vergütet. Die Beamtenbesoldung in Hessen wird auf Basis der vorangegangen Besoldungsrunden regelmäßig angepasst. Dabei können auch Nullrunden zustande kommen, wobei sich dann keine Besoldungserhöhung ergibt.
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Die letzten Besoldungsrunden
Die letzten Besoldungsrunden für Hessen ergaben folgendes Ergebnis:
Besoldungsrunde 2026 - 2028
Die Einigung im Überblick:
Allgemeine Einkommen:
- ab 01.07.2026: Erhöhung um 3 %, mindestens jedoch 110 Euro
ab 01.10.2027: weitere Erhöhung um 2,8 %
Ausbildungsvergütungen:
- ab 01.07.2026: plus 80 Euro
- ab 01.10.2027: plus 70 Euro
Weitere Vereinbarungen:
- Verbesserte Zuschläge für Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Anpassungen in der Entgeltordnung
- Der Innenminister beabsichtigt, die Ergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten von Land und Kommunen zu übertragen
- Einführung von Schutzregelungen bei KI-Anwendungen (insbesondere zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Anspruch auf Qualifizierung)
Laufzeit: 25 Monate
Zusätzlich wird Hessen am Landesticket für die Beschäftigten festhalten.
Besoldungsrunde 2021 - 2024
- Erhöhung: +2,2 % zum 01.08.2022 bis 31.03.2023
- Erhöhung: +3,0 % zum 01.04.2023 bis 31.07.2023
- Erhöhung: +1,89 % zum 01.08.2023 bis 31.12.2023
- Erhöhung: +3,0 % zum 01.01.2024 bis ?
- steuerfreie Einmalzahlung als Corona-Sonderzahlung 2022: 1.000 € (Auszahlung erfolgt mit den Februar-Bezügen 2023)