Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des TVöD VKA erhalten neben dem Tabellenentgelt je nach Tätigkeit, Arbeitszeit und tariflicher Regelung weitere Zahlungen und Zuschläge. Dazu gehören unter anderem die Jahressonderzahlung, Schicht- und Wechselschichtzulagen, Zeitzuschläge, vermögenswirksame Leistungen und weitere tarifliche Leistungen.

Sonderzahlungen und Zuschläge im TVöD VKA

Im TVöD VKA gibt es neben dem regulären Tabellenentgelt verschiedene tarifliche Leistungen. Welche davon tatsächlich gezahlt werden, hängt unter anderem von der Tätigkeit, der Entgeltgruppe, der Arbeitszeit und den persönlichen Arbeitsbedingungen ab.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

Leistung Kurzbeschreibung
Jahressonderzahlung Tarifliche Sonderzahlung, die insbesondere von der Entgeltgruppe und dem jeweiligen Tarifbereich abhängt.
Schichtzulage Zusätzliche Zahlung für Beschäftigte, die regelmäßig Schichtarbeit leisten.
Wechselschichtzulage Zulage für Beschäftigte, die die tariflichen Voraussetzungen für Wechselschichtarbeit erfüllen.
Zeitzuschläge Zuschläge können beispielsweise für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere tariflich geregelte Arbeitszeiten anfallen.
Erschwerniszuschläge Zusätzliche Zahlungen können bei bestimmten erschwerten Tätigkeiten vorgesehen sein.
Vermögenswirksame Leistungen Tarifliche Leistung zur Förderung der Vermögensbildung.
Krankengeldzuschuss Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach § 22 TVöD ein Krankengeldzuschuss gezahlt werden.
Jubiläumsgeld Bei bestimmten Dienstjubiläen sieht der TVöD eine tarifliche Zahlung vor.
Sterbegeld Unter den tariflich festgelegten Voraussetzungen kann Sterbegeld gezahlt werden.

Hinweis: Nicht jede Leistung wird automatisch an alle Beschäftigten gezahlt. Entscheidend sind die jeweils geltenden Regelungen des TVöD und gegebenenfalls des einschlägigen Besonderen Teils.

Tabelle zu Sonderzahlungen und Zuschlägen im TVöD VKA

Jahressonderzahlung im TVöD VKA

Die frühere Unterscheidung zwischen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurde im TVöD durch die Jahressonderzahlung ersetzt. Für den VKA-Bereich wurde die Jahressonderzahlung im Rahmen der Tarifrunde 2025 ab dem Kalenderjahr 2026 angehoben.

Jahressonderzahlung ab 2026

Für Beschäftigte im allgemeinen VKA-Bereich beträgt die Jahressonderzahlung ab 2026 grundsätzlich 85 %. Für die Bereiche BT-K und BT-B gelten für die Entgeltgruppen E 1 bis E 8 besondere Regelungen mit einem Satz von 90 %.

Die Jahressonderzahlung wird nach den tariflichen Bestimmungen berechnet. Maßgeblich sind dabei unter anderem die tariflich festgelegte Bemessungsgrundlage und die im TVöD genannten Voraussetzungen.

Seit 2026 besteht außerdem eine Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung unter bestimmten Voraussetzungen in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Diese Regelung gilt nicht in allen Bereichen gleichermaßen.

Schichtzulage und Wechselschichtzulage

Für Beschäftigte, die regelmäßig Schicht- oder Wechselschichtarbeit leisten, sieht der TVöD zusätzliche Zulagen vor. Im Rahmen der Tarifrunde 2025 wurden diese Zulagen deutlich erhöht.

Zulage seit 1. Juli 2025
Schichtzulage 100 € monatlich
Wechselschichtzulage 200 € monatlich
Wechselschichtzulage BT-K / BT-B 250 € monatlich

Die Zulagen werden nicht allein aufgrund der Arbeitszeit gezahlt. Voraussetzung ist vielmehr, dass die tariflichen Merkmale für Schicht- beziehungsweise Wechselschichtarbeit erfüllt sind.

Überstunden im TVöD

Überstunden werden im TVöD nicht einfach als zusätzlicher Betrag in der Entgelttabelle ausgewiesen. Für die Vergütung beziehungsweise den Ausgleich sind die tariflichen Regelungen zu Überstunden und zu den Sonderformen der Arbeit maßgeblich.

Je nach Situation können Überstunden durch Freizeitausgleich oder Vergütung ausgeglichen werden. Zusätzlich können bei bestimmten Formen der Arbeitsleistung tarifliche Zeitzuschläge hinzukommen.

Die tatsächliche Vergütung einer Überstunde lässt sich deshalb nicht allein anhand der Dauer bestimmen. Entscheidend sind unter anderem die Entgeltgruppe, die Stufe und die konkreten tariflichen Voraussetzungen.

Zur früheren Überstunden-Tabelle: Die auf dieser Seite früher enthaltene Tabelle mit 10 Minuten, 20 Minuten, 30 Minuten, 45 Minuten, 1 Stunde, 1,5 Stunden und 2 Stunden stellte lediglich eine rechnerische Übersicht über angesammelte Arbeitszeit dar. Sie war keine Tabelle mit tariflichen Überstundenvergütungen und wird deshalb nicht mehr als aktuelle Vergütungstabelle dargestellt.

Weitere tarifliche Leistungen

Neben den größeren Sonderzahlungen und Zuschlägen können im TVöD weitere Leistungen vorgesehen sein. Dazu gehören beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, Krankengeldzuschüsse, Jubiläumsgeld und Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.

Welche Leistung im Einzelfall zusteht, hängt von den jeweiligen tariflichen Voraussetzungen ab. Bei Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen oder anderen besonderen Bereichen können abweichende Regelungen gelten.

Tarifrunde 2025/2026: Was hat sich geändert?

Die Tarifrunde 2025 hat für Beschäftigte im Bereich von Bund und Kommunen mehrere Änderungen gebracht. Die Laufzeit der Tarifeinigung reicht vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2027.

Änderung Termin
Entgelterhöhung um 3 %, mindestens 110 € 1. April 2025
Erhöhung der Schichtzulage auf 100 € 1. Juli 2025
Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 200 € bzw. 250 € in BT-K/BT-B 1. Juli 2025
Erhöhung der Jahressonderzahlung auf grundsätzlich 85 % Kalenderjahr 2026
Weitere Entgelterhöhung um 2,8 % 1. Mai 2026
Möglichkeit einer freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden ab 2026
Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027

Die Tarifänderungen gelten nicht in jedem Detail für sämtliche Bereiche des TVöD. Insbesondere für Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen bestehen teilweise besondere Regelungen.

Einmalzahlungen und frühere Tarifregelungen

Auf dieser Seite wurden früher verschiedene Einmalzahlungen aus älteren Tarifrunden ausführlich beschrieben. Diese Informationen können für die historische Entwicklung des TVöD weiterhin interessant sein, sollten aber nicht mit den aktuell geltenden Regelungen verwechselt werden.

Archiv: Einmalzahlungen und Tarifrunde 2018 bis 2020

In früheren Tarifrunden wurden für bestimmte Beschäftigtengruppen einmalige Zahlungen vereinbart. Unter anderem wurden Beschäftigten in den Entgeltgruppen E 1 bis E 6 im Rahmen der damaligen Regelungen Einmalzahlungen zugesprochen.

Diese Regelungen gehören zu früheren Tarifabschlüssen und stellen keine aktuell geltenden Einmalzahlungen für 2026 dar.

Die frühere Aussage, dass eine Tarifrunde 2020 „voraussichtlich im Sommer starten“ werde, ist inzwischen überholt und wurde deshalb aus dem aktuellen Informationsteil entfernt.

Archiv: Einmalzahlung aus dem Tarifvertrag 2014/2015

In früheren Tarifregelungen waren für bestimmte Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8 einmalige Pauschalzahlungen vorgesehen. Für die damaligen Regelungen wurden unter anderem Zahlungen von 360 € genannt.

Die Zahlungen waren an konkrete Stichtage, Beschäftigungszeiten und weitere Voraussetzungen gebunden. Sie betrafen die damaligen Tarifjahre 2014 und 2015 und sind daher heute ausschließlich als historische Information zu verstehen.

Häufige Fragen zu Sonderzahlungen und Zuschlägen im TVöD VKA

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD VKA 2026?

Im allgemeinen VKA-Bereich beträgt die Jahressonderzahlung ab 2026 grundsätzlich 85 %. Für bestimmte Beschäftigte in den Bereichen BT-K und BT-B gelten abweichende Regelungen.

Wie hoch ist die Schichtzulage im TVöD VKA?

Die monatliche Schichtzulage beträgt seit dem 1. Juli 2025 100 €. Voraussetzung ist, dass die tariflichen Merkmale für Schichtarbeit erfüllt sind.

Wie hoch ist die Wechselschichtzulage im TVöD VKA?

Die Wechselschichtzulage beträgt im allgemeinen VKA-Bereich seit dem 1. Juli 2025 200 € monatlich. Für bestimmte Beschäftigte in den Bereichen BT-K und BT-B beträgt sie 250 €.

Kann die Jahressonderzahlung in freie Tage umgewandelt werden?

Seit 2026 besteht unter den tariflichen Voraussetzungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Die Regelung gilt nicht für alle Bereiche des TVöD gleichermaßen.

Wie werden Überstunden im TVöD VKA vergütet?

Überstunden können nach den tariflichen Regelungen durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Zusätzlich können je nach Art und Zeitpunkt der Arbeitsleistung Zeitzuschläge hinzukommen. Die konkrete Berechnung hängt unter anderem von der Entgeltgruppe und den tariflichen Voraussetzungen ab.

Gibt es 2026 noch die alten Einmalzahlungen aus früheren Tarifrunden?

Nein. Die auf dieser Seite beschriebenen historischen Einmalzahlungen aus früheren Tarifrunden dürfen nicht mit den aktuell geltenden Leistungen verwechselt werden. Die entsprechenden Informationen wurden deshalb in den Archivbereich verschoben.

Stand der Informationen: Die aktuellen Angaben zu den tariflichen Änderungen orientieren sich am Tarifabschluss für Bund und Kommunen 2025 sowie an der geltenden TVöD-Fassung. Bei einzelnen Berufsgruppen und Besonderen Teilen des TVöD können abweichende Regelungen gelten.