Am 25. März 2020 beschloss die ver.di-Bundestarifkommission eine Aufnahme der Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit, der für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unter anderem im TVöD, vorgesehen sein wird. Die Dienstleistungsgewerkschaft verhandelte mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über einen Kurzarbeiter-Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, den Covid-19-Tarifvertrag.


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Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

Wie der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke mitteilte, bestehe auch im öffentlichen Dienst angesichts der Corona-Krise Handlungsbedarf. Auch öffentliche Unternehmen seien durch die Krise betroffen. Kurzarbeit im öffentlichen Dienst sei somit existenznotwendig und müsse auch für den öffentlichen Dienst eingeführt werden. Es müssen dazu Regelungen vereinbart werden. Frank Werneke ist seit September 2019 als Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di im Amt. Zuvor war seit der Gründung der Gewerkschaft am 19. März 2001 bis zum Wechsel im September 2019 Frank Bsirske der Vorsitzende.

750.000 Anzeigen auf Kurzarbeitergeld für 10,1 Millionen Personen

Gemäß der Statistik von statista.com konnten in Deutschland in den Monaten März und April bei den Arbeitsagenturen über 750.000 Anzeigen für Kurzarbeitergeld für rund 10,1 Millionen Arbeitnehmer erfasst werden. Allerdings bedeutet dies nicht, dass wirklich alle der erfassten Personen auch in Kurzarbeit gehen werden, wie die Bundesagenturen bekannt geben. Im Vergleich zum Mai 2009 waren nur 1,44 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Die nachfolgende Grafik gibt die Entwicklung der Kurzarbeit in Deutschland bis zum Jahr 2020 an. Für das Jahr 2020 wurden die Daten aus den Monaten März und Aprl herangezogen.

Diagramm: Anzahl der Kurzarbeiter

Aktueller Tarifvertrag öffentlicher Dienst enthält keine klaren Regeln

Im aktuellen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes befinden sich keine klaren Regeln zur Kurzarbeit. Daher will hier die Gewerkschaft ansetzen und einen zeitlich befristeten Antrag zusammen mit der VKA ausarbeiten. Es soll unter anderem ein Arbeitgeberzuschuss zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vereinbart werden, damit Ausfälle im Gehalt abgefedert werden oder noch besser, gar nicht erst entstehen können. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden, wie Werneke erklärte.

Kurzarbeitergeld im öffentlichen Dienst

Zusammenfassend wurden unter anderem folgende Eckpunkte im Tarifvertrag Covid-19 vereinbart:

  • zeitlich befristeter Tarifvertrag auf Kurzarbeit im öffentlichen Dienst, auch für TV-N (Nahverkehr) und TV-V (Versorgung)
  • gilt auch für Bäderbereich, Theater, Museum, Bibliotheken, Musikschulen und weitere kommunale Einrichtungen
  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, um Entgeltreduzierungen auszuschließen oder einzudämmen
  • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, auch für drei weitere Monate
  • Aufstockung des Entgelts für die Entgeltgruppen 1 bis 10 auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz
  • Aufstockung des Entgelts ab EG 11 auf 90 % der Nettoentgeltdifferenz
  • Achtung: NICHT anwendbar für den TVöD SuE! (Sozial- und Erziehungsdienst)
  • Inkrafttreten am 01.04.2020
  • Laufzeit: bis 31.12.2020

Was ist Kurzarbeit und wer kann sie beanspruchen?

Kurzarbeit wird vornehmlich in Krisenzeiten angewandt. Dabei können Krisen nicht nur im Unternehmen auftreten, sondern auch in der Marktwirtschaft oder global, wie man aktuell an der Corona-Krise verfolgen kann. Um Arbeitnehmern den bisherigen Arbeitsplatz weiterhin zu sichern und diese zu vergüten trotz eingestellter Arbeit im Unternehmen, werden Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt. Sie erhalten je nach Umfang der reduzierten Arbeitszeit ein Kurzarbeitergeld. Beschäftigte, die also zeitlich begrenzt keine Arbeit mehr leisten und zuhause sind, erhalten in der Regel ein Kurzarbeitergeld 100. Dies bedeutet, dass sie bei Kinderlosigkeit 60 % ihres Nettoeinkommens und mit Kindern 67 % ihres Nettolohns als Kurzarbeitergeld erhalten. Der Arbeitgeber muss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Antrag auf Kurzarbeit stellen.

Betriebe, die im April 2020 Kurzarbeit angemeldet haben

Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Betriebe an, die im April 2020 Kurzarbeit angemeldet haben. Es wurden einer Studie zufolge (ifo-Konjunkturumfrage April 2020) rund 9.000 Betriebe befragt.

Gebiet / Region Betriebe mit Kurzarbeit
Deutschland 50 %
Alte Bundesländer 51 %
Neue Bundesländer 44 %
Baden-Württemberg 53 %
Bayern 54 %
Hessen 50 %
Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen 50 %
Nordrhein-Westfalen 49 %
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern 46%
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 43 %
Rheinland-Pfalz, Saarland 39 %