Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für den Bereich AWO Sachsen.

Entgelterhöhungen zum 01.01.2026

Zum 1. Januar 2026 werden die Entgelttabellen 2 und 3 (S-Gruppen, E-Gruppen) angepasst. Die Anpassung erfolgt in entsprechender Anwendung der jeweiligen Entgelterhöhungen der Anlagen A bzw. C zum TVöD aus dem Jahr 2025.

Die Entgelterhöhung tritt im Jahr 2026 zu demselben Zeitpunkt in Kraft und ist inhaltsgleich mit der Erhöhung der Anlagen zum TVöD im Jahr 2025. Sie umfasst sämtliche prozentualen Erhöhungen sowie Mindest-, Fest- und Sockelbeträge und Einmalzahlungen, die zum Ausgleich von Zeiträumen ohne Entgelterhöhung nach Ablauf der Kündigungsfrist der gekündigten Tabellen („Leermonate“) vorgesehen sind.

Entgelttabellen

Alle Entgelttabellen finden Sie in der Rubrik "TV AWO Entgelttabellen Sachsen".

Für wen gilt der TV AWO Sachsen? 

Der Tarifvertrag findet Anwendung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis dem Manteltarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt Sachsen (MTV-AWO-S) vom 1. November 2016 unterliegt, sofern sie Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind. Personenbezeichnungen im Tarifvertrag gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld beträgt 500 Euro pro Jahr brutto.

Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages

2024 - 2026 15.04.2024 - 31.12.2026