Zur Abschätzung des Einkommens bei reduzierter Arbeitszeit kann ein Teilzeitrechner herangezogen werden. Dieser bietet eine erste Orientierung hinsichtlich der zu erwartenden Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung. Im Folgenden werden ergänzende Informationen zur Teilzeitarbeit sowie zur sogenannten Brückenteilzeit dargestellt.

Gehalt bei reduzierten Wochenstunden berechnen

Der nachfolgende Ausschnitt zeigt den Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2026. Durch Anklicken des folgenden Links gelangen Nutzerinnen und Nutzer auf die Internetseite des BMAS, wo individuelle Daten in den Rechner eingegeben werden können.

screenshot Teilzeitrechner


Anspruch auf Teilzeit

In der Regel hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ein Arbeitgeber kann den Wunsch nach Teilzeit nicht ohne Weiteres Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit. Arbeitgeber dürfen einen entsprechenden Antrag nicht ohne sachlichen Grund ablehnen. Vielmehr ist hierfür das Vorliegen betrieblicher Gründe erforderlich; während der Elternzeit ist sogar ein dringender betrieblicher Grund notwendig. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Eltern- oder Pflegezeiten, sondern kann grundsätzlich unabhängig von solchen besonderen Lebenssituationen geltend gemacht werden.

Voraussetzungen

Es müssen zwei Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit vorliegen:

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht bereits mindestens 6 Monate (§ 8 Abs. 1 TzBfG)
  2. Im Unternehmen sind mindestens 15 Beschäftigte tätig (§ 8 Abs. 7 TzBfG)

Beantragung von Teilzeitarbeit

Der Antrag auf Teilzeitarbeit ist dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitzuteilen. Seit dem 1. Januar 2020 ist auch eine Antragstellung per E-Mail zulässig. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  1. vollständiger Name der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
  2. gewünschter Umfang der Arbeitszeitreduzierung
  3. geplanter Beginn der Teilzeitarbeit
  4. vorgesehene Verteilung der Arbeitsstunden

Musterschreiben für Teilzeitarbeit

Für die Antragstellung kann ein entsprechendes Musterschreiben verwendet werden. Die Angabe von Gründen für den Wunsch nach Teilzeitarbeit ist freiwillig. Erforderlich ist jedoch die eigenhändige Unterschrift unter Angabe des vollständigen Namens; in größeren Unternehmen empfiehlt sich zusätzlich die Nennung der Personalnummer.

Antrag Teilzeit

Zustimmung des Arbeitgebers

Stimmt der Arbeitgeber dem Antrag zu, ist eine Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrags vorzunehmen. Dies erfordert nicht zwingend den Abschluss eines neuen Vertrags, sondern eine schriftliche Vertragsänderung, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

Ablehnung des Teilzeitwunsches

Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich und muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Ablehnung, tritt die beantragte Teilzeitarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG automatisch in Kraft.

Erneuter Antrag

Nach einer Ablehnung oder einer bereits erfolgten Reduzierung der Arbeitszeit kann ein erneuter Antrag erst nach Ablauf von zwei Jahren gestellt werden (§ 8 Abs. 6 TzBfG).

Brückenteilzeit

Neben der klassischen Teilzeitarbeit besteht die Möglichkeit, eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit im Rahmen der Brückenteilzeit zu beantragen. Diese erlaubt eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit (§ 9a TzBfG).

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen auf Brückenteilzeit umfassen zwei Punkte:

  1. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate bestehen  (§ 9a Abs. 1 TzBfG)
  2. Das Unternehmen muss mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigen (§ 9a Abs. 1 TzBfG)

Besondere Anforderungen

Bei der Beantragung der Brückenteilzeit sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen
  • Der Zeitraum der Arbeitszeitreduzierung muss zwischen einem und fünf Jahren liegen
  • Der Antrag ist mindestens drei Monate vor Beginn zu stellen
  • Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor Beginn erfolgen; andernfalls tritt die Brückenteilzeit automatisch in Kraft
  • Nach Ablauf der vereinbarten Frist erfolgt die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit

Ablehnung der Brückenteilzeit

Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn bereits die zulässige Höchstzahl an Beschäftigten Brückenteilzeit in Anspruch nimmt.

Musterschreiben für einen Antrag auf Brückenteilzeit

Das nachfolgende Musterschreiben für einen Antrag auf Brückenteilzeit können Sie herunterladen und verwenden. Bitte unterschreiben Sie es mit Ihrem Vor- und Zunamen und geben im besten Falle die Personalnummer an.

Antrag Brueckentage

Gehaltsauswirkungen

Eine Reduzierung der Arbeitszeit führt zu einer proportionalen Verringerung des Einkommens. Die finanziellen Konsequenzen sollten daher im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Der Urlaubsanspruch richtet sich in der Regel nach der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche mit 30 Urlaubstagen ergeben sich folgende Anpassungen:

  • Vier-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
  • Fünf-Tage-Woche mit reduzierter Stundenzahl: 30 Urlaubstage
  • Drei-Tage-Woche: 18 Urlaubstage
  • Zwei-Tage-Woche: 12 Urlaubstage

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