Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Nach fünf Tarifrunden für den Erziehungs- und Sozialdienst erklärt die Gewerkschaft ver.di die Tarifverhandlungen für gescheitert. Gleichzeitig kündigt sie an, gegen Ende der nächsten Woche unbefristete Streiks bundesweit durchzuführen.
Nach dem Abbruch der Verhandlungen mit den Arbeitgebern plant die Gewerkschaft ver.di einen unbefristeten Streik für Kindertagesstätten und Sozialeinrichtungen. In der kommenden Woche soll durch eine sogenannte Urabstimmung über einen unbefristeten Streik abgestimmt werden. Sollte dann für einen unbefristeten Streik gestimmt werden, so könnten Kitas und Sozialeinrichtungen der kommunalen Arbeitgeberverbände für Wochen geschlossen bleiben. Bis zum 5. Mai 2015 soll es zu einer Urabstimmung gekommen sein.
In Deutschland existieren zurzeit 53.415 Kitas. In diesen werden ungefähr 3,2 Millionen Kinder betreut. Der größte Anteil der Kindertagesstätten wird von freien Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt und der Caritas getragen. Die restlichen rund 17.500 Kitas mit etwa 1,8 Millionen Kindern sind in der Hand von öffentlichen Trägern. Der Tarifkonflikt gilt den öffentlichen Trägern, also diejenigen Kitas, die nicht von freien Trägern finanziert werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifverhandlung: Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen
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Am Donnerstag, den 16. April 2015, soll es vor allem im Norden von Deutschland zu zahlreichen Kita-Schließungen kommen. Grund dafür sind Warnstreiks von Beschäftigten im Erziehungs- und Sozialdienst, die in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, aber auch in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Hessen, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stattfinden werden.
Am Montag, den 16. März 2015, haben neben anderen Bundesländern auch die Beschäftigten in Hessen ihre Arbeit niedergelegt, um sich an Warnstreiks zu beteiligen. Hessen ist das einzige Bundesland in Deutschland, welches nicht in der Tarifgemeinschaft der Länder gruppiert ist. Somit müssen für die rund 45.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen stets eigene landeseinheitliche Tarifverträge ausgehandelt werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Das künftige Tarifeinheitsgesetz will durchsetzen, dass in Unternehmen und Betrieben der Vertrag vorrangig ist, dessen Gewerkschaft mit dem höchsten Mitgliederzahl im Unternehmen aufwartet. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Betrieb mehrere Tarifverträge für eine Beschäftigtengruppe gelten.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur privat in einer Praxis tätig, sondern können auch tariflich angestellt werden, zum Beispiel in einer Klinik oder Krankenhaus. Im öffentlichen Dienst existieren daher unterschiedliche Tarifverträge für Ärzte, in denen Regelungen zum Gehalt, Arbeitsstunden und Urlaub festgehalten sind. Ausschlaggebend für die Eingruppierung in eine bestimmte Gehaltsstufe sind Tätigkeitsmerkmale und die Spezialisierung des Fachgebiets. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Entgelttabellen der jeweiligen Ärzte.
Gemäß dem Bundesarbeitsgericht haben Teilzeitbeschäftigte im TVöD einen Anspruch auf ungekürzten Urlaub, sofern sie vorab von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle bei dem gleichen Arbeitgeber gewechselt sind und sie noch über einen Resturlaub verfügen (9 AZR 53/14 (F).
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Die Tarifabschlüsse für den Öffentlichen Dienst
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Die rund 52.500 Ärzte, die an den kommunalen Krankenhäusern beschäftigt sind, erhalten zukünftig in zwei Schritten 4,1 Prozent mehr Geld. Dies ergab eine Einigung zwischen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.