Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Einzelne Berufsgruppen erhalten mehr Geld. Darauf haben sich die Schlichter bei den Tarifverhandlungen für die Kita-Erzieher und Sozialarbeiter geeinigt. Der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt und der ehemalige Oberbürgermeister Hannovers Herbert Schmalstieg verkündeten das Ergebnis. Sie freuten sich über den einvernehmlichen Schlichterspruch, denn damit sei das Thema Streik hoffentlich endlich vom Tisch.
Bis zum 22. Juni soll ein Vorschlag für eine Einigung im Tarifkonflikt zwischen Erziehern und Arbeitgebern vorliegen. Das kündigte Sachsens früherer Ministerpräsident Georg Milbradt, der Schlichter der Arbeitgeber, an. Einfach wird es jedoch nicht. Ein erstes Gespräch mit Herbert Schmalstieg, dem früheren Bürgermeister von Hannover und Schlichter auf der Gewerkschaftsseite, brachte bereits einen Teilerfolg: Der Zeitplan steht. Geheim sei aber noch der Termin für das nächste Treffen und dessen Inhalte.
Die kürzlich stattgefundenen Tarifverhandlungen gestalteten sich schwierig. Nach einer 16-stündigen Verhandlung brachen die Parteien die Gespräche ab. Eine Schlichtung wurde in Erwägung gezogen. Durch den Anruf bei der Schlichtung nehmen die Erzieher nun die Arbeit wieder auf. Die Streikaktionen haben demnach vorerst ein Ende.
Erzieherinnen und Erzieher haben ihren wochenlangen Streik beendet. Die Tarifverhandlungen sind zwar gescheitert, man einigte sich jedoch auf eine Schlichtung. Das gaben die beiden Verhandlungsführer seitens der Arbeitgeber und Gewerkschaften bekannt.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Zulage: Umfassende Informationen zum Thema Zulagen
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Gemäß dem Arbeitsgericht Aachen haben Beschäftigte im Rettungsdienst, die gemäß dem TVöD vergütet werden, keinen Anspruch auf einen weiteren Zuschlag für Bereitschaftszeiten nach dem Mindestlohngesetz. Der Anhang zu § 9 TVöD im Abschnitt B ist auch nach Einführung des Mindestlohngesetzes nicht rechtswidrig, wie das Arbeitsgericht in seinem Urteil (ArbG Aachen, Urteil vom 21.4.2015, 1 Ca 448/15h) entschied.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Gemäß dem Arbeitsgericht Berlin verstößt die unterschiedliche Behandlung der Berufserfahrung bei der Eingruppierung in die jeweiligen Stufen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bund und die Länder (TVöD und TV-L) gegen das EU-Recht (ArbG Berlin, Urteil v. 18.03.2015, 60 Ca 4638/14).
Die Erzieher an Kitas streiken für eine gerechtere Bezahlung, also um höhere Löhne. Aber auch eine bessere Anerkennung ihrer Tätigkeit und die dramatische Überbelastung sind Thema. Denn der Betreuungsschlüssel – also die Aufteilung, wer wie viele Kinder betreuen soll – macht die Arbeitsbedingungen unerträglich. Zudem variiert dieser von Bundesland zu Bundesland.
Bezahlte Freistellungen des Arbeitnehmers sind üblich bei Erkrankung des Kindes oder bei einer Betriebsratstätigkeit. Sonderurlaub dagegen ist eine bezahlte Arbeitsfreistellung die einzelvertraglich ausgehandelt wird und zum Beispiel auch im TVöD steht. Jedoch muss beim Sonderurlaub immer der Arbeitgeber zustimmen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Arbeitsverträge enthalten in der Regel Verweisungen auf Tarifverträge. Solche Bezugnahmeklauseln sind inhaltlich korrekt und verletzen nicht das Transparenzgebot. Im Gegenteil: Diese sehr verbreiteten Verweise auf den TVöD werden von den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes meist im Arbeitsvertrag erwartet.