Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Die Flughäfen Düsseldorf und Hamburg werden heute, wie vorab von der Gewerkschaft ver.di angekündigt, bestreikt. Rund 200 beschäftigte Sicherheitskräfte traten seit den frühen Morgenstunden in den Arbeitskampf. Es wurden bisher etwa 122 Abflüge annulliert. Auch Ankünfte sind betroffen. So sind bisher 61 ankommende Flüge gestrichen worden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Wenn die Unterhaltsleistungen für das Kind nicht ausreichen, können zum Unterhalt weitere anfallende Kosten geltend gemacht werden. Jedoch dies oftmals nur anteilig. Solche weiteren Kosten können entweder als Mehrbedarf oder als Sonderbedarf geltend gemacht werden, bei dem die Eltern beide anteilig je nach ihren Einkommensverhältnissen aufkommen müssen.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil (VG 21 K 1480/12. PVL) entschieden, dass Tätigkeiten im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ wie Tätigkeiten gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu vergüten sind.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Ein Kredit besteht zumeist nicht nur aus der Darlehenssumme, sondern auch aus Zinsen und Nebenkosten. Eine Ausnahme können Privatkredite sein, die von Bekannten, Verwandten und Freunden zinsfrei gegeben werden. Jedoch sind der reguläre Bankkredit und der Onlinekredit die häufigsten Varianten unter den Krediten. Zu den Zinsen eines Kredits gehören in erster Linie die Sollzinsen und die effektiven Jahreszinsen. Zu den Nebenkosten können Bearbeitungsgebühren, Disagio, Provisionen für die Vermittlung des Kredits, Maklergebühren und Kontoführungsgebühren gezählt werden. Diese Nebenkosten sind in der Regel in den effektiven Jahreszinsen enthalten. Von daher ist der Zinswert bei der Suche nach einer sicheren Finanzierung ein wichtiger ausschlaggebender Faktor.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, bei wem das Kind lebt. Sonderfälle gibt es auch hier. Nämlich dann, wenn das Kind einen eigenen Hausstand besitzt und nur ein Elternteil leistungsfähig ist. Dann muss dieser den gesamten Unterhalt tragen, ist aber auch gleichzeitig allein hinsichtlich des Kindergeldes bezugsberechtigt (§ 64 III 1 EStG).
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- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Was ist der Unterschied zwischen Aufstockungsunterhalt und Betreuungsunterhalt? Wer muss Kindesunterhalt zahlen? Sind Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet? Was ist die Sättigungsgrenze? Gibt es eine Begrenzung der Unterhaltshöhe? Erfahren Sie hier alles zum Thema Unterhalt. Die wichtigsten Fragen sind nachfolgend zusammengefasst.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Das Erziehungsgeld war ein staatlicher Zuschuss vom 01. Januar 1986 bis 31. Dezember 2006, der als finanzielle Leistung für ein Elternteil gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz gezahlt wurde, welches das Kind zu Hause erzog. Seit 01. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Die Bezugszeit des Erziehungsgeldes endete somit Ende 2009. Stattdessen wurde in einigen Ländern auch das Landeserziehungsgeld eingeführt. Derzeit wird es nur noch von einigen Bundesländern ausgezahlt.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Wenn es nach der CDU geht, sollen Ärzte im Jahr 2013 auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, und zwar zugunsten für Pfleger. Gehaltserhöhungen sollen für Ärzte vorerst nicht durchgesetzt werden. Dies ist das Ziel der CDU unmittelbar vor den anstehenden Tarifverhandlungen.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Mit der Geburt eines Kindes verändert sich der Familienalltag grundlegend. Viele Eltern entscheiden sich in den ersten Lebensmonaten bewusst dafür, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Das Elterngeld schafft hierfür einen finanziellen Ausgleich und zählt zu den wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Deutschland.
Ziel des Elterngeldes ist es, Einkommensverluste nach der Geburt teilweise auszugleichen und gleichzeitig die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern. Anspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob vor der Geburt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Auch Studierende, Auszubildende, Selbstständige sowie Eltern ohne vorheriges Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, gelten mehrere gesetzliche Änderungen, die insbesondere den gleichzeitigen Bezug des Basiselterngeldes betreffen.