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Der TVöD-S enthält besondere Regelungen für den Urlaub und die Arbeitsbefreiung von Beschäftigten der Sparkassen. Neben dem allgemeinen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche gelten für Beschäftigte mit Anspruch auf die Sparkassensonderzahlung zusätzliche Urlaubstage. Hinzu kommen Regelungen zu Zusatzurlaub, Sonderurlaub und bezahlter Arbeitsbefreiung.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S) regelt unter anderem das Tabellenentgelt, die Entgeltgruppen, Stufen und weitere tarifliche Leistungen für Beschäftigte der Sparkassen.
Weiterführende Informationen
TVöD-S Entgelttabelle 2026
Die aktuelle TVöD-S-Entgelttabelle gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027. Das Tabellenentgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe.
Stufen der Entgelttabelle
Die Entgeltgruppen des TVöD-S sind grundsätzlich in Stufen unterteilt. Mit zunehmender Beschäftigungszeit kann sich das Tabellenentgelt durch den Aufstieg in eine höhere Stufe erhöhen.
- Die Stufe bestimmt die Höhe des Tabellenentgelts innerhalb einer Entgeltgruppe.
- Die Stufenzuordnung bei Einstellung hängt unter anderem von der Berufserfahrung ab.
- Die weitere Entwicklung richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Berufserfahrung und Stufenzuordnung
Bei der Einstellung spielt die bisherige einschlägige Berufserfahrung eine wichtige Rolle. Welche Erfahrung berücksichtigt werden kann und welcher Stufe eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter zugeordnet wird, richtet sich nach den tariflichen Regelungen.
Stufenlaufzeiten im Überblick
| Stufe | Aufstieg |
|---|---|
| Stufe 2 | nach 1 Jahr in Stufe 1 |
| Stufe 3 | nach 2 Jahren in Stufe 2 |
| Stufe 4 | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
| Stufe 5 | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
| Stufe 6 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Höhergruppierung und Garantiebetrag
Bei einer Höhergruppierung gelten besondere tarifliche Regelungen für die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe und Stufe. Dabei kann ein Garantiebetrag eine Rolle spielen, wenn das bisherige Entgelt durch die Höhergruppierung nicht unmittelbar erreicht oder überschritten wird.
Sparkassensonderzahlung
Für Beschäftigte im TVöD-S kann eine Sparkassensonderzahlung vorgesehen sein. Sie besteht aus einem garantierten und einem variablen Bestandteil. Der variable Teil kann von Leistung und Unternehmenserfolg abhängig sein.
Betriebliche Altersversorgung
Die tariflichen Regelungen sehen außerdem eine zusätzliche Altersvorsorge für Beschäftigte vor. Die Einzelheiten richten sich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen.
Weitere Tarifverträge
Neben dem TVöD-S können weitere tarifliche Regelungen für bestimmte Bereiche oder Sachverhalte relevant sein. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Altersvorsorge, Arbeitszeit oder sozialen Absicherung.
Weitere Informationen finden Sie auch in der allgemeinen Übersicht zum TVöD sowie in den jeweiligen Tarifverträgen.
FAQ – Häufige Fragen zur Eingruppierung im TVöD-S
Wonach richtet sich die Eingruppierung im TVöD-S?
Die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach der dauerhaft übertragenen Tätigkeit und den dafür geltenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. Entscheidend ist daher nicht allein die persönliche Qualifikation oder die Berufsbezeichnung, sondern welche Aufgaben und Anforderungen tatsächlich übertragen werden. Die Tätigkeit muss anhand der tariflichen Merkmale der entsprechenden Entgeltgruppe zugeordnet werden.
Welche Bedeutung hat die Tätigkeit für die Entgeltgruppe?
Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung von zentraler Bedeutung. Maßgeblich sind die Arbeitsvorgänge und die Anforderungen, die mit der übertragenen Aufgabe verbunden sind. Deshalb kann eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mit einer bestimmten Ausbildung je nach konkreter Tätigkeit in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingruppiert sein.
Bestimmt die Ausbildung automatisch die Entgeltgruppe?
Nein. Eine bestimmte Ausbildung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Die Ausbildung oder Qualifikation kann für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich sein, entscheidend für die Eingruppierung sind jedoch die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der tatsächlich übertragenen Aufgabe. Deshalb muss die Tätigkeit immer zusammen mit den geforderten Qualifikationsmerkmalen betrachtet werden.
Welche Rolle spielt die Berufserfahrung bei der Eingruppierung?
Berufserfahrung und Eingruppierung sind voneinander zu unterscheiden. Die Entgeltgruppe wird grundsätzlich anhand der übertragenen Tätigkeit und ihrer tariflichen Anforderungen bestimmt. Berufserfahrung kann dagegen insbesondere für die Zuordnung zur Stufe innerhalb der bereits feststehenden Entgeltgruppe relevant sein. Eine längere Berufserfahrung führt deshalb nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Entgeltstufe?
Die Entgeltgruppe beschreibt die Wertigkeit und die tariflichen Anforderungen der übertragenen Tätigkeit. Die Stufe bestimmt dagegen die Höhe des Tabellenentgelts innerhalb dieser Entgeltgruppe. Während die Entgeltgruppe hauptsächlich von der Tätigkeit abhängt, wird die Stufe insbesondere durch die einschlägige Berufserfahrung und die Dauer der Beschäftigung beeinflusst.
Kann eine höherwertige Tätigkeit zu einer höheren Entgeltgruppe führen?
Ja. Werden dauerhaft Tätigkeiten übertragen, deren Anforderungen den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, kann eine entsprechende Höhergruppierung in Betracht kommen. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung der Stelle, sondern die tarifliche Bewertung der tatsächlich übertragenen Arbeitsaufgaben.
Kann eine zusätzliche Weiterbildung die Entgeltgruppe erhöhen?
Eine Weiterbildung oder zusätzliche Qualifikation führt nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe. Sie kann allerdings Voraussetzung dafür sein, bestimmte höherwertige Tätigkeiten auszuüben. Werden anschließend entsprechende Tätigkeiten dauerhaft übertragen und erfüllen diese die tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe, kann sich daraus eine andere Eingruppierung ergeben.
Kann die gleiche Berufsbezeichnung zu unterschiedlichen Entgeltgruppen führen?
Ja. Die Berufsbezeichnung allein entscheidet nicht über die Eingruppierung. Beschäftigte mit derselben oder einer ähnlichen Berufsbezeichnung können unterschiedliche Aufgaben übernehmen, die tariflich unterschiedlich bewertet werden. Für die richtige Entgeltgruppe kommt es deshalb auf die konkreten übertragenen Tätigkeiten und deren tarifliche Anforderungen an.
Was passiert, wenn sich die Tätigkeit dauerhaft verändert?
Wenn Beschäftigten dauerhaft andere oder höherwertige Aufgaben übertragen werden, kann eine erneute tarifliche Bewertung erforderlich sein. Verändert sich dadurch die Wertigkeit der Tätigkeit und werden die Voraussetzungen einer anderen Entgeltgruppe erfüllt, kann eine entsprechende Eingruppierung oder Höhergruppierung in Betracht kommen. Eine bloße vorübergehende Übernahme zusätzlicher Aufgaben ist davon zu unterscheiden.
Was bedeutet Höhergruppierung im TVöD-S?
Eine Höhergruppierung liegt vor, wenn eine Tätigkeit dauerhaft den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird nicht einfach die bisherige Stufe übernommen. Für die neue Entgeltgruppe gelten besondere tarifliche Regeln zur Stufenzuordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Garantiebetrag vorgesehen sein.
Kann man anhand der Entgeltgruppe erkennen, welche Tätigkeit ausgeübt wird?
Die Entgeltgruppe gibt einen Hinweis auf die tarifliche Wertigkeit einer Tätigkeit, lässt aber nicht immer eindeutig auf die konkrete Aufgabe schließen. Innerhalb einer Entgeltgruppe können verschiedene Tätigkeiten zusammengefasst sein. Für eine genaue Zuordnung müssen deshalb die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale und die konkrete Aufgabenbeschreibung betrachtet werden.
Wer entscheidet über die Eingruppierung im TVöD-S?
Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Vorschriften. Der Arbeitgeber ordnet die dauerhaft übertragene Tätigkeit anhand der maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe zu. Bei Fragen zur konkreten Eingruppierung können neben dem Arbeitgeber auch Personalvertretung, Gewerkschaft oder andere fachkundige Stellen hinzugezogen werden.
Warum ist die konkrete Stellenbeschreibung für die Eingruppierung wichtig?
Eine genaue Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung erleichtert die tarifliche Bewertung, weil daraus hervorgeht, welche Aufgaben dauerhaft übertragen werden und welche Anforderungen damit verbunden sind. Für die Eingruppierung kommt es auf die tatsächlichen tariflich relevanten Arbeitsvorgänge an. Eine möglichst genaue Beschreibung der Aufgaben kann deshalb helfen, die passende Entgeltgruppe zu bestimmen.
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- Geschrieben von: Frank
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Die Regelungen für Beschäftigte der Sparkassen finden sich im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S). Zu den wichtigen Regelungsbereichen gehören unter anderem die Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit, Zeitzuschläge, Überstunden und Teilzeitbeschäftigung.
TVöD-S Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Der TVöD-S gilt für Beschäftigte der Sparkassen, soweit der jeweilige Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist und der TVöD-S zur Anwendung kommt.
Vom Geltungsbereich des TVöD können unter anderem bestimmte Beschäftigtengruppen ausgenommen sein. Dazu gehören beispielsweise leitende Angestellte mit einzelvertraglich besonders geregelten Arbeitsbedingungen, Beschäftigte mit einem regelmäßigen Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe 15 sowie verschiedene Gruppen von Auszubildenden, Praktikanten und weiteren Beschäftigten, für die besondere Tarifverträge gelten.
Für Beschäftigte der Sparkassen sind neben dem allgemeinen Teil des TVöD die besonderen Regelungen des TVöD-BT-S maßgeblich. Entscheidend ist daher immer, welche tariflichen Regelungen auf das konkrete Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
Der Arbeitsvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Auch Nebenabreden sind grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.
Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit, sofern keine kürzere Probezeit vereinbart wurde. Bei der Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis entfällt die Probezeit.
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Beschäftigte haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen von Dritten dürfen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich nicht angenommen werden. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Entgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Beschäftigte haben außerdem das Recht, Einsicht in ihre vollständige Personalakte zu nehmen.
TVöD-S Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im allgemeinen TVöD-Bereich der VKA seit 2026 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, jeweils ohne Pausen. Die Arbeitszeit kann grundsätzlich auf fünf Tage verteilt werden. Aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen ist auch eine Verteilung auf sechs Tage möglich.
Neu ist außerdem die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit unter den tariflichen Voraussetzungen auf bis zu 42 Stunden wöchentlich zu erhöhen. Eine solche Vereinbarung ist frühestens nach Ablauf der Probezeit möglich und muss befristet werden.
- regelmäßige Arbeitszeit: durchschnittlich 39 Stunden pro Woche
- Verteilung grundsätzlich auf fünf Tage
- Verteilung auf sechs Tage aus betrieblichen Gründen möglich
- freiwillige Erhöhung auf bis zu 42 Stunden unter tariflichen Voraussetzungen
- Arbeitszeitkorridor bis zu 45 Stunden kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingerichtet werden
- eine tägliche Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden kann unter tariflichen Voraussetzungen vereinbart werden
Soweit es die betrieblichen Voraussetzungen zulassen, werden Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.
Beschäftigte können im Rahmen begründeter betrieblicher oder dienstlicher Notwendigkeiten zur Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet werden. Bei Teilzeitbeschäftigten gelten für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit besondere Voraussetzungen.
§ 7 Sonderformen der Arbeit
Der TVöD unterscheidet verschiedene Formen besonderer Arbeitszeiten. Dazu gehören insbesondere:
- Wechselschichtarbeit
- Schichtarbeit
- Bereitschaftsdienst
- Rufbereitschaft
- Nachtarbeit
- Mehrarbeit
- Überstunden
- Erhöhungsstunden
Nachtarbeit ist tariflich als Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr definiert. Mehrarbeit betrifft Arbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten geleistet werden.
Überstunden sind dagegen grundsätzlich angeordnete Arbeitsstunden, die über die für Vollbeschäftigte dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht innerhalb des tariflich vorgesehenen Zeitraums ausgeglichen werden.
Erhöhungsstunden sind seit 2026 von Überstunden zu unterscheiden. Sie entstehen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung nach § 6 Abs. 1a erhöht wurde.
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
Für bestimmte Sonderformen der Arbeit erhalten Beschäftigte zusätzlich zum Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung tarifliche Zeitzuschläge. Die Zuschläge werden je Stunde berechnet und richten sich grundsätzlich nach dem auf eine Stunde entfallenden Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
| Sonderarbeit | Höhe des Zuschlags |
|---|---|
| Überstunden | Entgeltgruppen 1–9b: 30 v. H. |
| Entgeltgruppen 9c–15: 15 v. H. | |
| Nachtarbeit | 20 v. H. |
| Sonntagsarbeit | 25 v. H. |
| Feiertagsarbeit | ohne Freizeitausgleich: 135 v. H. |
| mit Freizeitausgleich: 35 v. H. | |
| Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr | 35 v. H. |
| Samstagsarbeit von 13 bis 21 Uhr soweit nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit |
20 v. H. |
Treffen Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, den 24. oder 31. Dezember oder Samstagsarbeit zusammen, wird grundsätzlich nur der jeweils höchste dieser Zuschläge gezahlt.
Erhöhungsstunden seit 2026
Beschäftigte, die ihre regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1a freiwillig erhöhen, erhalten für diese Erhöhungsstunden zusätzlich zum Entgelt einen tariflichen Zuschlag.
| Entgeltgruppe | Zuschlag je Erhöhungsstunde |
|---|---|
| E 1–9b | 25 v. H. |
| E 9c–15 | 10 v. H. |
§ 10 Arbeitszeitkonto
Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Wird ein Arbeitszeitkorridor oder eine tägliche Rahmenzeit nach § 6 vereinbart, ist ein entsprechendes Arbeitszeitkonto einzurichten.
Auf einem Arbeitszeitkonto können unter den tariflichen Voraussetzungen Zeitguthaben, Zeitschulden, nicht durch Freizeit ausgeglichene Arbeitszeiten sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge erfasst werden. Die konkrete Ausgestaltung wird durch die jeweilige Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt.
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine geringere als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beantragen. Dies gilt insbesondere, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.
Dringende dienstliche oder betriebliche Belange dürfen dem Antrag nicht entgegenstehen. Eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung kann auf Antrag bis zu fünf Jahre befristet werden und kann verlängert werden.
Auch in anderen Fällen können Beschäftigte mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung erörtern, um eine entsprechende Vereinbarung zu erreichen.
Die konkrete Anwendung einzelner Regelungen kann von den jeweils geltenden Tarifbestimmungen sowie den persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen abhängen. Für eine verbindliche Beurteilung ist deshalb immer die aktuell geltende Fassung des Tarifvertrags maßgeblich.
FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitszeit im TVöD-S
Wie viele Stunden beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im TVöD-S?
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im allgemeinen TVöD-Bereich der VKA durchschnittlich 39 Stunden pro Woche ohne Pausen. Für Beschäftigte der Sparkassen sind daneben die besonderen Regelungen des TVöD-BT-S zu beachten.
Kann die Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöht werden?
Ja. Seit 2026 kann zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber unter den tariflichen Voraussetzungen eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss befristet werden und ist frühestens nach Ablauf der Probezeit möglich.
Auf wie viele Tage wird die Arbeitszeit normalerweise verteilt?
Die regelmäßige Arbeitszeit kann grundsätzlich auf fünf Tage verteilt werden. Aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen ist auch eine Verteilung auf sechs Tage möglich.
Was sind Sonderformen der Arbeit?
Zu den tariflich geregelten Sonderformen gehören unter anderem Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden. Seit 2026 sind außerdem Erhöhungsstunden ausdrücklich von Überstunden zu unterscheiden.
Wann gilt Arbeit als Nachtarbeit?
Nachtarbeit ist im TVöD als Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr definiert. Für entsprechende Arbeitsstunden kann ein tariflicher Zeitzuschlag gezahlt werden.
Wie hoch ist der Zuschlag für Nachtarbeit?
Der tarifliche Zeitzuschlag für Nachtarbeit beträgt 20 v. H. je Stunde. Die Berechnung richtet sich nach dem tariflich festgelegten Stundenanteil des Tabellenentgelts.
Wie hoch ist der Zuschlag für Sonntagsarbeit?
Für Sonntagsarbeit beträgt der tarifliche Zeitzuschlag 25 v. H. je Stunde.
Wie werden Überstunden im TVöD-S vergütet?
Für Überstunden wird neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung ein Zeitzuschlag gezahlt. Dieser beträgt 30 v. H. für die Entgeltgruppen 1 bis 9b und 15 v. H. für die Entgeltgruppen 9c bis 15.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Mehrarbeit betrifft Teilzeitbeschäftigte, die über ihre vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten arbeiten. Überstunden sind dagegen grundsätzlich angeordnete Arbeitsstunden von Vollbeschäftigten, die über die dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzte Arbeitszeit hinausgehen und nicht rechtzeitig ausgeglichen werden.
Was sind Erhöhungsstunden?
Erhöhungsstunden entstehen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden pro Woche erhöht wurde. Sie sind tariflich ausdrücklich von Überstunden zu unterscheiden. Für Erhöhungsstunden wird ein eigener Zuschlag gezahlt.
Wie hoch ist der Zuschlag für Erhöhungsstunden?
Der Zuschlag beträgt 25 v. H. je Erhöhungsstunde in den Entgeltgruppen 1 bis 9b und 10 v. H. in den Entgeltgruppen 9c bis 15.
Gibt es Zuschläge für Arbeit an Feiertagen?
Ja. Für Feiertagsarbeit beträgt der Zeitzuschlag ohne Freizeitausgleich 135 v. H. und mit Freizeitausgleich 35 v. H. Treffen bestimmte weitere Zeitzuschläge zusammen, gelten die tariflichen Regelungen zur Begrenzung auf den jeweils höchsten Zuschlag.
Gibt es einen Zuschlag für Arbeit am 24. und 31. Dezember?
Ja. Für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr beträgt der tarifliche Zeitzuschlag 35 v. H.
Gibt es einen Zuschlag für Samstagsarbeit?
Für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr beträgt der Zuschlag 20 v. H., soweit die Arbeit nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt.
Kann ein Arbeitszeitkorridor eingerichtet werden?
Ja. Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden. Die innerhalb dieses Korridors geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden innerhalb des vorgesehenen Ausgleichszeitraums wieder ausgeglichen.
Was ist eine tägliche Rahmenzeit?
Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zwischen 6 und 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. Die darin zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden werden innerhalb des tariflich vorgesehenen Zeitraums ausgeglichen.
Kann im TVöD-S Teilzeit vereinbart werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte eine geringere Arbeitszeit beantragen. Dies gilt insbesondere bei der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder bei der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen.
Müssen Beschäftigte nachts oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Im Rahmen begründeter betrieblicher oder dienstlicher Notwendigkeiten können Beschäftigte zur Sonn-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- oder Schichtarbeit verpflichtet werden. Ob dies im konkreten Arbeitsverhältnis erforderlich ist, hängt von der Tätigkeit und den geltenden tariflichen und betrieblichen Regelungen ab.
Wo finde ich die vollständigen Regelungen zur Arbeitszeit im TVöD-S?
Die vollständigen Regelungen ergeben sich aus dem jeweils geltenden allgemeinen Teil des TVöD und den besonderen Regelungen des TVöD-BT-S. Für einzelne Themen wie Entgelt, Eingruppierung, Urlaub und Kündigung stehen ergänzende Fachseiten zur Verfügung.
Frankfurt/Main: Bei einer Schuleingangsuntersuchung in Frankfurt am Main konnten von den 6.600 Erstklässlern 550 nicht untersucht werden, da im zuständigen Gesundheitsamt ein akuter Ärztemangel herrscht. Insgesamt drei Ärzte fehlen im Amt, wie Dr. Peter Neumann von der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin des Gesundheitsamtes mitteilte.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Zulage: Umfassende Informationen zum Thema Zulagen
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Das neue Gesetz, welches als Gesetzentwurf vom Arbeitsminister in NRW, Guntram Schneider (SPD) vorgestellt wurde, soll in NRW als Integrationsgesetz für den öffentlichen Dienst durchgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wäre somit das erste Bundesland, welches ein derartiges Gesetz einführt. Das Integrationsgesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Sparpolitik
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Die Deutsche Telekom will im Rahmen des Sparprogramms „Save for Service“ rund 1.600 Arbeitsstellen der bisher besetzten rund 4.000 Stellen in der Konzernzentrale in Bonn abbauen. Das Sparprogramm ist seit 2007 aktiv und hat bisher Einsparungen von rund acht Milliarden Euro eingebracht.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Beamte, darunter auch verbeamtete Lehrer, sind bis auf wenige Ausnahmen privatversichert. Privatversichert heißt aber nicht automatisch mehr Vorteile gegenüber freiwillig oder gesetzlich Versicherte.
In Sachsen ist Ende 2009 der Tarifvertrag zur Altersteilzeit für Lehrer ausgelaufen. Der Sächsische Lehrerverband, SLV, fordert nun von der Sächsischen Regierung erneut einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit, bei dem Lehrer früher aus ihrem Berufsleben aussteigen können.