Jeder Beschäftigte kann in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro erhalten. Die Möglichkeit dazu wurde nun verlängert. Ursprünglich konnten Arbeitnehmer bis zum 31.12.2020 die Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten, insbesondere Pflegekräfte sollten mit dem Bonus belohnt werden. Nun plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine weitere Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte im Krankenhaus. In der Tarifrunde TV-L 2021 wurde zudem eine Einmalzahlung ausgehandelt.


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08.02.2022: Wer erhält den Corona-Bonus bis zu 3.000 Euro in Hessen?

In Hessen erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst und im Landesdienst einen steuer- und sozialabgabenfreien Corona-Bonus in Höhe von 1.000 Euro. Betroffen sind Beschäftigte in den Forst- oder auch Abfallbetrieben, in der Verwaltung, in Schulen, bei den Feuerwehren und der Polizei, bei den Straßenmeistereien, in Kitas und auch in den Unikliniken. Die Corona-Sonderzahlung soll auch für Beamte und Richter gelten. 

Ver.di Bundesvorstandsmitglied Christine Behle äußerte sich wie folgt darüber:

"Wichtig ist, dass der Reallohnverlust für die Beschäftigten, die nicht nur in der Pandemie für das Funktionieren des Staates sorgen, vermieden werden konnte. Insbesondere die Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro wirkt direkt bei den Beschäftigten"

Wie soll der Corona-Bonus gezahlt werden?

Der Corona-Bonus von 1.000 Euro soll in zwei Zahlungen zu jeweils 500 Euro gezahlt werden, wobei Ende März 2022 bereits die zweite Bonus-Zahlung auf dem Konto der Beschäftigten sein soll.  Azubis sollen jeweils 250 Euro erhalten. 

Erhalten Pflegekräfte mehr Geld?

Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen erhalten einen steuerfreien Pflegebonus von bis zu 3.000 Euro pro Person. Die Auszahlung soll Anfang 2022 erfolgen. 

19.01.2022: Corona-Prämie bis März 2022 steuerfrei und dann?

Der Corona-Bonus in Höhe von bis 1.500 Euro kann noch von Arbeitgebern bis März 2022 steuerfrei gezahlt werden. Doch was ist eigentlich danach? Gibt es dann keine Corona-Prämie für Beschäftigte mehr? Doch, heißt die Antwort. Arbeitgeber können weiterhin eine Corona-Sonderzahlung ihren Beschäftigten zahlen, jedoch nicht mehr steuerfrei, wie auf auf stuttgarter-nachrichten.de vom 19. Oktober zu lesen ist. Die Prämie muss dann versteuert werden, sofern die Frist für die Steuerfreiheit nicht verlängert wird.

Seit März 2020 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro pro Jahr zahlen. Wer mehr als ein Arbeitsverhältnis hat, kann demnach auch von jedem Arbeitgeber eine Prämienzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Diese Regelung gilt für Voll- und auch Teilzeitbeschäftigte. Inzwischen wurde die Regelung bis März 2022 verlängert. Vielleicht wird die Regelung der steuerfreien Corona-Prämie auch über den März 2022 hinaus verlängert.

10.01.2022: Corona-Prämie nur für bestimmtes Pflegepersonal

Es wäre doch so schön gewesen: Das gesamt Pflegepersonal - egal ob Altenpfleger, Krankenpfleger oder Intensivkrankenpfleger - erhalten 3.000 Euro Corona-Prämie Anfang 2022. Aber dazu kommt es nun doch nicht. Die Corona-Prämie ist nur für einen begrenzten Teil der Pflegekräfte anberaumt. 

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußert sich wie folgt zum Prämienthema:

"Der Pflegebonus sollte vor allem Pflegekräften bezahlt werden, die in der Corona-Pandemie besonders belastet waren. Dann kann der Bonus auch in nennenswerter Höhe angesetzt werden. Nur so kann die besondere Leistung von Pflegekräften wirklich gewürdigt werden."

Das bedeutet auf gut Deutsch: Es bekommen nur diejenigen Pfleger und Krankenschwester eine Corona-Prämie, die in der Corona-Pandemie besonders viel zu tun hatten. Aber hatten nicht alle Pflegekräfte viel zu tun? 

15.12.2021 Update: Bundesbeamte erhalten keine Corona-Prämie

Das Bundesministerium teilt mit, dass für das Jahr 2021 keine weitere Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Tarifbeschäftigten des Bundes geplant ist.

08.12.2021 Update: Pflegebonus: 3.000 Euro Corona-Prämie für Pflegekräfte

Anfang 2022 soll das Gesetz zum neuen Pflegebonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Person beschlossen werden. Eine Auszahlung soll im ersten Quartal erfolgen. Die neue Ampel-Regierung will dafür etwa eine Milliarde Euro bereitstellen.

Nicole Westig von der FDP sagt: "Es wird auf jeden Fall einen Pflegebonus geben!"

Ist die Corona Prämie steuerfrei?

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben bereits viele Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Bonus bis zu einer Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt. Dieser musste bis zum 31.12.2020 auf dem Girokonto des Arbeitnehmers sein. Die Corona-Prämie ist für den Mitarbeiter sozialversicherungs- und steuerfrei geblieben, sofern diese rechtzeitig ausgezahlt wurde. Kurz vor dem Jahreswechsel entschied sich dann die Bundesregierung, den Corona-Bonus bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

Bis wann gilt die Corona Sonderzahlung?

Beschäftigte, die noch keine Corona Sonderzahlung erhalten haben, können demnach bis zum 30. Juni 2021 einen Bonus bis zu 1.500 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Mitarbeiter, die eine Sonderzahlung in geringerem Ausmaß erhalten haben, können also noch die Differenzsumme erhalten.

Beispiel: Ein Beschäftigter, der 2020 einen Corona-Bonus in Höhe von 600 Euro erhalten hat, kann bis 30. Juni 2021 weitere 900 Euro steuerfrei erhalten. Die Sonderzahlung muss jedoch unbedingt bis zur Junifrist auf dem Konto des Mitarbeiters sein, um tatsächlich steuerfrei zu sein. Es gilt hier der Paragraf 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG).

Auch Sachleistungen sind als Bonuszahlung zulässig

Unternehmen können ihren Mitarbeitern aber auch als Alternative eine Sachleistung als Geschenk zukommen lassen. Auch beides ist möglich.

Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält im Monat 500 Euro Corona-Sonderzahlung. Der Arbeitgeber sendet ihm zusätzlich noch einen Einkaufsgutschein in Höhe von 1.000 Euro.

Es ist auch eine monatliche Einmalzahlung möglich, solange die Grenze von 1.500 Euro nicht überschritten wird.

Beispiel: Eine Pflegekraft erhält monatlich 250 Euro ab Januar 2021 bis 30.06.2021. So erhält sie sechs Monate lang eine Einmalzahlung, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Kann jeder Beschäftigte die Corona Prämie erhalten?

Ursprünglich war die Idee Pflegekräften und Mitarbeitern in Supermärkten eine Corona Sonderzahlung zu ermöglichen. Jedoch kann nun jeder Beschäftigte eine Prämie bis zu 1.500 Euro erhalten ganz unabhängig davon, ob dieser in Teilzeit oder in Vollzeit tätig ist. Es gibt zudem auch keine Begrenzung auf die Unternehmensgröße. Auch ein Zwei-Mann-Betrieb kann die Prämie an seine Mitarbeiter auszahlen. Ebenso ist eine Auszahlung nicht auf eine bestimmte Dienstleistung oder eine Art des Unternehmens begrenzt. Somit können alle Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Sonderzahlung auszahlen.

Beispiel: Eine Friseurin hat eine Mitarbeiterin in Vollzeit und eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Beiden kann sie eine Corona-Prämie auszahlen.

Erhalten Pflegekräfte eine gesonderte Corona-Prämie?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine weitere Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte im Krankenhaus. Pro Mitarbeiter sollen 1.500 Euro ausgezahlt werden. So sollen Reinigungspersonal, Krankenschwestern, Krankenpfleger und anderes Krankenhauspersonal bis Ende Juni 2021 die Corona Prämie erhalten. Der Gesamtbetrag der Corona-Zahlung soll sich anhand der Anzahl der behandelten COVID-19-Patienten und nach der Anzahl des Pflegepersonals im Jahr 2019 richten. Zudem sollen Krankenhäuser mit über 500 Betten und mehr als 50 COVID-19-Patienten die Sonderzahlung für die Beschäftigten erhalten. Kleinere Krankenhäuser hingegen erhalten den Corona Bonus bereits ab 20 Fällen.

Was ist der Unterschied zwischen der Corona-Prämie für Pflegekräfte und allen anderen Beschäftigten?

Auf den ersten Blick ist kaum ein Unterschied zu sehen. Die Corona-Prämie für Pflegekräfte soll ebenso bis zum 30.06.2021 ausgezahlt werden. Die Höhe der Sonderzahlung beträgt gleichermaßen 1.500 Euro. Was ist nun anders? Das Verbindliche. Während die Corona-Prämie für Unternehmen auf freiwilliger Basis beruht, soll die Prämie für Pflegekräfte tariflich verankert werden. So ist der Arbeitgeber, das Krankenhaus, sozusagen gezwungen, seinen Pflegekräften eine Bonuszahlung zu gewähren. Das Geld wird durch die Regierung als Hilfe in Höhe von 450 Millionen Euro gestellt. Zudem handelt es sich um eine zweite Zahlung für Krankenhausmitarbeiter. Bei Beschäftigten anderer Sparten wurde die Möglichkeit auf eine Sonderzahlung nur verlängert.

Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Bonusauszahlungen?

Vorsicht ist für Unternehmen geboten, die nicht allen Beschäftigten eine Sonderzahlung auszahlen möchten. Sie müssen demnach gemäß dem Arbeitsrecht begründen, weshalb sie Arbeitnehmer X einen Bonus von 900 Euro zahlen, Arbeitnehmer Y erhält nur 200 Euro und Arbeitnehmer Z erhält keine Sonderzahlung. Der Fantasie ist dabei keine Grenzen gesetzt, allerdings muss die Begründung auch glaubhaft und nachzuempfinden sein.

Beispiel: Ein Allgemeinarzt zahlt seinen vier Vollzeit-Pflegekräften oder Sprechstundenhilfen eine Corona-Prämie jeweils in Höhe von 1.500 Euro. Seinen beiden Teilzeit-Pflegekräften (Sprechstundenhilfen) zahlt er 750 Euro. Seiner Reinigungskraft, die täglich vor dem Praxisbetrieb zwei Stunden tätig ist, zahlt er monatlich 100 Euro.

Als Begründung für die unterschiedliche Höhe der Auszahlung der Corona Prämie für die Pflegekräfte (Sprechstundenhilfen) kann der Arzt Folgendes angeben: Die Pflegekräfte in Vollzeit erhalten den vollen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro, da diese ganztags dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt sind. Sie leisten zudem durch den Ansturm an Patienten eine gewisse Mehrarbeit. Seinen Teilzeitbeschäftigten zahlt er die Hälfte der Corona Sonderzahlung, da diese auch nur 50 Prozent tätig sind. Seiner Reinigungskraft zahlt er 100 Euro als monatliche Einmalzahlung sechs Monate lang, da diese einem verringerten Risiko ausgesetzt ist.

Müssen Corona Sonderzahlungen vom Arbeitgeber schriftlich dokumentiert werden?

Die Corona Sonderzahlung sollte dokumentiert werden. Dazu könnten sich Arbeitgeber einem Organigramm bedienen. Wichtig ist, dass die Bonuszahlung zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Der Corona Bonus kann auch eine Entgeltumwandlung ersetzen oder aber auch freiwillige andere Sonderzahlungen, wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, sofern dieses nicht im Arbeitsvertrag als fester einkalkulierbarer Entgeltbestandteil verankert wurde.

Corona Bonus muss im Lohnkonto hinterlegt werden

Die Corona-Prämie muss als steuerfreie Zuwendungen im Lohnkonto hinterlegt werden. Daraus muss ein eindeutiger Bezug zur Corona-Krise hervorgehen, sodass dadurch abgelesen werden kann, dass die Prämie als Ausgleich für die Corona-Belastung gezahlt wurde. Der Beschäftigte muss das Schreiben nicht bestätigen.

Wie viel erhalten die Tarifbeschäftigten im TV-L?

In der Tarifrunde TV-L 2021 haben sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften auf eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro für die Beschäftigten und 650 Euro für Auszubildende geeinigt. Die Auszahlung soll im Frühjahr 2022 erfolgen.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke teilt diesbezüglich mit: 

„Das Ergebnis ist ein weiterer Zwischenschritt auf unserem Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Das werden wir in zukünftigen Tarifrunden fortsetzen“

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