Bei der TVöD Corona-Sonderzahlung handelt es sich ursprünglich um eine Einmalzahlung aus dem Jahr 2020. Diese wurde in Abhängigkeit von der Entgeltgruppe mit den Bezügen im Dezember 2020 ausgezahlt. Die Corona-Sonderzahlung 2022 hingegen endete zum 31. März 2022. Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten im TVöD bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei extra zahlen. Im Kranken- und Pflegebereich können Arbeitgeber noch bis Ende 2022 ihren Beschäftigten einen Bonus in Höhe von 4.500 Euro gewähren.


Weitere Fachthemen zum TVöD


Wie hoch ist die Corona-Sonderzahlung im TVöD?

Beschäftigte Corona-Sonderzahlung 2022
TVöD bis 1.500 € bis 31.03.2022
Pflegebereich bis 4.500 € bis Ende 2022



Entgeltgruppen Corona-Sonderzahlung 2020
E 1 - E 8, P 5 - P 8,  S 2 - S 8b 600 €
E 9a - E 12, P 9 - P 16, S 9 - S 18 400 €
E 13 - E 18 300 €
Auszubildende Kommunen 225 €
Praktikanten Kommunen 225 €
Auszubildende Bund 200 €
Praktikanten Bund 200 €

Gemäß dem Tarifvertrag Stand 26.10.2020 ist keine Einmalzahlung für Beschäftigte im TVöD der S- und P-Entgeltgruppen vorgesehen, soll aber nach Angaben der Gewerkschaften auf diese übertragen werden.

Wer hat Anspruch auf die TVöD Corona-Sonderzahlung?

Anspruch auf die TVöD Corona-Sonderzahlung haben Beschäftigte im TVöD, die mindestens seit dem 01. Oktober 2020 in einem Arbeitsverhältnis stehen und mindestens an einem Tag einen Anspruch auf Entgeltzahlung im Zeitraum zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 besaßen.

Anspruch auf eine Auszahlung der Sonderzahlung haben:

  • Beschäftigte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Mitarbeiter im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • Praktikanten im Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
  • Auszubildende im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -
  • Studenten im Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)

Wie hoch ist die TVöD Corona-Sonderzahlung bei Teilzeitbeschäftigten?

Teilzeitbeschäftigte haben ebenso einen Anspruch auf die Auszahlung einer TVöD Corona-Sonderzahlung. Diese wird anteilig zum Umfang der Arbeitsleistung berechnet. Beispiel: Ein Beschäftigter ist 60 % im Unternehmen tätig. So hat dieser auch nur einen Anspruch auf 60 % der Einmalzahlung.

Müssen Steuern auf die TVöD Corona-Sonderzahlung gezahlt werden?

Gemäß § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes ist die TVöD Corona-Sonderzahlung von der Einkommensteuer befreit, sofern der Höchstbetrag der Steuerfreiheit von 1.500 Euro für 2020 noch nicht ausgeschöpft wurde.

Grundlagen und Quellen

» Sonderseite zu Corona und TVöD

» Corona-Prämie Fragen & Antworten