Öffentlicher Dienst: Aktuelle Nachrichten zu TVöD, TV-L
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Aktuelle Nachrichten, Informationen und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 15 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 70 Plätzen und Mitarbeiter, die als ständiger Vertreter oder Vertreterin von Leitern oder Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 100 Plätzen ausdrücklich angeordnet und dazu berufen sind, eingestellt.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 16 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 100 Plätzen sowie Mitarbeiter, die als ständiger Vertreter oder Vertreterin von Leitern oder Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 130 Plätzen ausdrücklich angeordnet und dazu berufen sind, eingestellt.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Bitte beachten Sie, dass die Entgeltgruppe S 6 weggefallen ist. Es erfolgt je nach Fähigkeiten und Berufserfahrung eine Eingruppierung in S 8b.
In die Entgeltgruppe S 6 werden staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstigen Mitarbeitern mit vergleichbaren und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen eingestellt.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 17 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 130 Plätzen sowie Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 70 Plätzen, die für behinderte Personen konzipiert wurden, eingestellt. Schwerpunkt hier ist die Betreuung von Kindern gemäß § 2 SGB IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Die Jubiläumszuwendung wird an Beamtinnen und Beamte gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre im aktiven Dienst beschäftigt sind. Die Jubiläumszuwendung ist ein Pauschalbetrag der nach bestimmten Jahren der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 18 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Erziehungsheimen mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 90 Plätzen und staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstige Beschäftigte mit vergleichenden und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen mit entsprechenden Tätigkeiten, die in ihrer Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe S 17 fünfter Fall stark herausheben, eingestellt.
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- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Die Bezahlung der Stellenzulage unterliegt einer bestimmten Funktion, sie soll der Bewertung von Funktionen dienen, welche sich von den Anforderungen in den Ämtern der zutreffenden Besoldungsgruppen deutlich abheben. Treten hierbei gleichartige Aufgaben in den Ämtern auf, wird die Stellenzulage für mehrere Besoldungsgruppen oder für einen Verwaltungszweig zusammengefasst.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Bitte beachten Sie, dass die Entgeltgruppe S 5 weggefallen ist. Es erfolgt je nach Fähigkeiten und Berufserfahrung eine Eingruppierung in S 7.
In die Entgeltgruppe S 5 werden Mitarbeitern im handwerklichen Erziehungsdienst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können als Leiter oder Leiterin von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten, die für behinderte Personen konzipiert sind, eingestellt.
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- Geschrieben von F. Wegener
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Die Schichtzulage
In verschiedenen Berufsgruppen der Beamtinnen und Beamten, wie zum Beispiel die der Sicherheitsdienste, Justizvollzugsanstalt oder der Feuerwehr, erhalten Beamtinnen und Beamten andere Zulagen. Aus diesem Grund werden die Wechselschichtzulage sowie die Schichtzulage nur zur Hälfte gezahlt. Auch im Krankenpflegedienst, welcher von Beamtinnen und Beamten ausgeübt wird, unterscheiden sich die Regelungen. Hier erhalten die Beschäftigten 76,69 Euro Wechselschichtzulage im Monat. Die Schichtzulage unterscheidet sich nicht. Beamtinnen und Beamte, welche der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind oder deren Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, fallen ebenfalls unter abweichende Regelungen.. Hier wird die Schichtzulage in Stufen gezahlt, gezählt werden bei der Berechnung nur die Zeiten zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.
Schichtzulage Tabelle
25 bis 34 Stunden |
51,13 Euro |
35 bis 44 Stunden | 56,24 Euro |
45 bis 54 Stunden | 63,91 Euro |
55 bis 64 Stunden |
71,58 Euro |
65 bis 74 Stunden | 79,25 Euro |
75 bis 84 Stunden |
86,92 Euro |
85 bis 94 Stunden |
94,59 Euro |
95 bis 104 Stunden |
102,26 Euro |
105 bis 114 Stunden |
109,93 Euro |
115 bis 124 Stunden |
117,60 Euro |
ab 125 Stunden |
122,71 Euro |
Die Angabe dieser Sätze erhöht sich jedoch, wenn die Schicht nach 0.00 Uhr und vor 4.00 Uhr beendet wird. Dann werden je weitere Stunde 2,56 Euro mehr gezahlt. Eine weitere Erhöhung wird gezahlt, wenn die Schicht nach 24.00 Uhr und vor 4.00 Uhr begonnen hat, dann werden 5,11 Euro zusätzlich bezahlt. Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen andere Bedingungen zum Tragen, unter denen eine Erhöhung gezahlt werden kann. Es werden 30,68 Euro monatlich bezahlt, sollte der Schichtdienst innerhalb eines Zeitraumes von 18 Stunden stattfinden und 20,45 Euro monatlich, wenn der Schichtdienst in eine Zeitspanne von 13 Stunden fällt.
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