Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Krankenstand
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Gemäß dem Urteil des Sozialgerichts in Leipzig, besteht ein Anspruch auf Krankengeld auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht förmlich bescheinigt wird (Urteil vom 03.05.2017 - S 22 KR 75/16 -). Es genügt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Dieser muss dabei nicht zwingend als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Urlaubsanspruch: So viele freie Tage stehen Ihnen zu
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Gemäß dem Bundesarbeitsgericht (9 AZR 878/12 ) muss der Arbeitgeber seinem Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine bezahlte Freistellung von insgesamt fünf Arbeitstagen gewähren, wenn ein Kind unter zwölf Jahren schwer erkrankt ist. Dies ist auch der Fall, wenn Erkrankungen an unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr auftreten. Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 TVöD darf die festgesetzte Freistellungsobergrenze jedoch fünf Arbeitstage nicht überschreiten.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Am 17. Mai 2017 fanden Tarifverhandlungen zwischen dem dbb und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) für die Beschäftigten des TV-N Berlin statt. Die Arbeitgeber boten dem dbb zuvor an, für das Jahr 2017 einen neuen Entgelttarifvertrag abzuschließen. Das Angebot der Arbeitgeber sah eine gleichmäßige lineare Erhöhung des Tabellenentgelts um 2,5 Prozent für alle Beschäftigten rückwirkend ab dem 01. Januar 2017 vor.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Am 17. und 18. Mai 2017 setzte der dbb die Tarifverhandlungen über einen bundesweit geltenden Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren in Berlin fort.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Gemäß den §§ 6 Abs. 4 BBG, § 4 Abs. 4 BeamtStG müssen Bewerber, die einen Vorbereitungsdienst ableisten, um die Befähigung zum Beamten zu erwerben, vom Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden. Einen Beamten auf Widerruf nennt man auch Beamtenanwärter oder Widerrufsbeamter. Dieser Status wird auch mit einer Urkunde bekräftigt. Ein Beamtenanwärter absolviert den Vorbereitungsdienst, um danach in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit berufen zu werden. Erst wenn der Vorbereitungsdienst absolviert wurde und die für die Laufbahn vorgeschriebene Prüfung bestanden wurde, kann ein Beamtenanwärter zum Beamten auf Probe ernannt werden.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Gemäß dem Bundesgerichtshof kann es strafbar sein, wenn Beschäftigte im TVöD zu hohe Erfahrungsstufen pflichtwidrig zugewiesen bekommen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bürgermeister neue Mitarbeiter eingestellt und diese wissentlich zu hohe Erfahrungsstufen des TVöD zugeteilt. Damit hat er Geld der Gemeinde veruntreut und sich strafbar gemacht.
Die Bundestagswahl findet voraussichtlich am 24. September 2017 statt. Um wählen zu können, müssen ein Wahlschein und ein Stimmzettel ausgefüllt werden, der am Tag der Wahl direkt im Wahllokal erhältlich sind. Es kann aber auch eine Briefwahl online beantragt oder per Post ausgeübt werden.
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben, sofern sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dazu ist kein gesonderter Grund notwendig. Auch Personen, die sich im Ausland befinden, können auf eine Briefwahl zurückgreifen. Wichtig ist, dass zur Ausübung der Briefwahl ein Wahlschein beantragt wird. Dieser wird in der Regel automatisch den Briefwahlunterlagen beigefügt.
Bundestagswahl vorläufige Wahlergebnisse auf einen Blick
(Stand: 25.09.2017 14:15 Uhr)
Quelle: dpa
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Derzeit sind etwa drei Millionen Beamte und Pensionäre privat versichert. Im Krankheitsfall übernehmen die Beihilfe, welche eine staatliche Institution ist, und die private Krankenversicherung in Teilen die Krankheitskosten. In der Regel funktioniert die Teilung der Krankheitskosten so:
- Fall 1: 50 % Beihilfe / 50 % private Krankenversicherung
- Fall 2: 70 % Beihilfe / 30 % private Krankenversicherung
Für die Finanzierung der Beihilfe geben Bund und Länder jedes Jahr Milliarden aus. Nun fordert die Bertelsmann-Stiftung, die Beihilfe abzuschaffen und dafür alle Beamten und Pensionäre in die gesetzliche Pflichtversicherung einzuspeisen. Dies würde erhebliche Einsparungen für die öffentlichen Haushalte nach sich ziehen. Allerdings stößt dieser Vorschlag auf Kritik.