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Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Seite 90 von 90

Impressum - oeffentlichen-dienst.de

Details
Geschrieben von: Sandra
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2025
Zugriffe: 105865

Impressum2

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TV-L Stufen und Entgeltgruppen

Details
Geschrieben von: Frank
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 08. April 2026
Zugriffe: 5088551

In den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder eingruppiert. Die Entgelttabelle umfasst 15 Entgeltgruppen, wobei die untersten Entgeltgruppen E 1 bis E 4 für leichtere bis mittelschwere Tätigkeiten vorgesehen sind, die Entgeltgruppen E 6 bis E 11 für mittelschwere bis schwierigste Tätigkeiten und die Entgeltgruppen E 12, E 13 bis E 15 für sehr schwierige, komplexe  Tätigkeiten mit umfassenden Fachkenntnissen vorgesehen sind. 

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Vergütungstabellen aller Tarifverträge Kommunen und Bund

Details
Geschrieben von: Frank
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 26. August 2026
Zugriffe: 28042252

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Entgelttabellen im öffentlichen Dienst.

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Öffentlicher Dienst 2026: Beschäftigte, Bereiche, Entgelt und Besoldung

Details
Geschrieben von: Frank
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026
Zugriffe: 1599691

Wie ist der öffentliche Dienst aufgebaut?
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die wichtigsten Bereiche und die Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten. Außerdem zeigen wir, wie sich die Beschäftigtenzahlen entwickelt haben und wo Sie Informationen zu Entgelt, Besoldung, Zulagen und Tarifrunden finden.

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Kita Leitung - Gehalt & Eingruppierung in die S-Tabelle

Details
Geschrieben von: Frank
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 08. Juni 2026
Zugriffe: 1656643

Wie in anderen Berufszweigen auch gibt es ebenfalls für den Sozial- und Erziehungsdienst eine maßgebende Tabelle, die bestimmte Richtwerte zu Gehältern unter Berücksichtigung von verschiedenen Kriterien vorgibt. Seit dem ersten November 2009 wurde die alte Entgelttabelle durch eine neue Entgelttabelle, der "S-Tabelle" ersetzt. Eine Absenkung der Werte auf 97 % in S 15 bis S 18 im Osten des Landes sollte bis zum 31.12.2009 erreicht werden. Die Entgeltgruppen S 13 Ü und S 16 Ü gelten für diejenigen Personen, die im Jahre 2005 aus dem BAT in den TVöD übergewechselt sind.

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Übersicht für Beamte, Richter und Soldaten für 2026

Details
Geschrieben von: Frank
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 06. August 2026
Zugriffe: 824936

Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten

Für Beamte, Richter und Soldaten gelten im öffentlichen Dienst besondere rechtliche Regelungen, die sich grundlegend von den tarifvertraglichen Bestimmungen für Beschäftigte unterscheiden. Während Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L vergütet werden, erhalten Beamte, Richter und Soldaten eine gesetzlich geregelte Besoldung.

Die Besoldung richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen des Bundes oder der Länder sowie den dazugehörigen Besoldungsordnungen.

💡 Kurz erklärt

Beamte, Richter und Soldaten erhalten keinen Lohn und auch kein Gehalt. Ihre Vergütung wird als Besoldung bezeichnet und ist gesetzlich geregelt. Tarifverhandlungen wie im TVöD finden für Beamte grundsätzlich nicht statt.

Besoldungstabellen

Die Höhe der Besoldung wird in sogenannten Besoldungstabellen festgelegt. Diese enthalten das monatliche Grundgehalt (brutto) der jeweiligen Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.

Nicht enthalten sind beispielsweise:

  • Familienzuschläge
  • Amtszulagen
  • Stellenzulagen
  • Erschwerniszulagen
  • Leistungsbezüge
  • Auslandszuschläge
  • sonstige besoldungsrechtliche Zulagen
Hinweis

Die Besoldungstabelle zeigt ausschließlich das Grundgehalt. Die tatsächlich ausgezahlte Besoldung kann durch Familienzuschläge, Amtszulagen oder weitere Zuschläge deutlich höher ausfallen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig vom „Beamtengehalt“ gesprochen. Juristisch ist dieser Begriff jedoch nicht korrekt. Beamte, Richter und Soldaten erhalten weder einen Lohn noch ein Gehalt, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung. Diese ist Ausdruck des besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten.

Sozialversicherung und Pension

Ein wesentlicher Unterschied zu tariflich Beschäftigten besteht bei den Sozialabgaben. Beamte sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Daher zahlen sie in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung.

Stattdessen erwerben sie einen Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Beamte grundsätzlich eine Pension anstelle einer gesetzlichen Altersrente.

Gut zu wissen

Beamte finanzieren ihre Altersversorgung nicht über die gesetzliche Rentenversicherung. Stattdessen erhalten sie nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Pension, die unmittelbar vom Dienstherrn gezahlt wird.

Krankenversicherung und Beihilfe

Im Krankheitsfall greift das sogenannte Beihilfesystem. Der Dienstherr übernimmt dabei einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Für den verbleibenden Kostenanteil schließen die meisten Beamten eine private Krankenversicherung ab.

In mehreren Bundesländern besteht inzwischen alternativ die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe. Dadurch kann auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell attraktiver werden.

Beispiel

Erstattet die Beihilfe 70 % der beihilfefähigen Krankheitskosten, muss der Beamte lediglich die verbleibenden 30 % über eine Krankenversicherung absichern.

Alimentationsprinzip

Grundlage der Beamtenbesoldung ist die Alimentationspflicht des Dienstherrn. Sie ist im Grundgesetz verankert und verpflichtet Bund und Länder, Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren.

Zur Alimentationspflicht gehören insbesondere:

  • die laufende Besoldung während der aktiven Dienstzeit,
  • die Beihilfe im Krankheitsfall,
  • die Versorgung im Ruhestand (Pension),
  • sowie weitere gesetzlich vorgesehene Leistungen.

Besoldungsordnungen

Welche Besoldung ein Beamter, Richter oder Soldat erhält, richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsordnung und dem übertragenen Amt.

Besoldungsordnung Gilt für
A Die meisten Beamten sowie Soldaten der Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes.
B Spitzenämter und leitende Führungsfunktionen ohne reguläre Erfahrungsstufen.
R Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
W Professorinnen, Professoren und Hochschullehrer an staatlichen Hochschulen. Sie hat die frühere Besoldungsordnung C weitgehend abgelöst.
Übersicht

✔ Bundesbeamte werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.

✔ Landesbeamte erhalten ihre Besoldung nach den Besoldungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes.

✔ Da jedes Bundesland seine Besoldung weitgehend selbst regeln kann, unterscheiden sich die Besoldungstabellen teilweise deutlich.

Ob die Besoldung nach Bundes- oder Landesrecht erfolgt, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Bundesbeamte werden nach den Bundesbesoldungstabellen vergütet, Landesbeamte nach den jeweiligen Landesbesoldungstabellen. Dadurch ergeben sich teilweise erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern.

Bundesbeamte

Beamte im Bundesdienst und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Sonderfall)

Besoldungstabellen für Beamte der Länder und Kommunen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

1. Beamte der Europäischen Union

Beamte bei der EU in Parlament, Gerichtshof, Kommission

2. Beamte der Vereinten Nationen

UN-Beamte

3. Besoldungsrunden

Alle Besoldungsrunden in der Übersicht


Weitere Informationen

Hierunter fallen alle Informationen, die von Interesse für Beamte sein könnten.

1. Laufbahngruppen

Höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst

2. Zulagen und Zuschläge

Amtszulagen, Auslandszuschläge, Familienzuschlag, Jubiläumszulage, Leistungsprämie, vermögenswirksame Leistungen, Mehrarbeitsvergütung

3. Besoldungsanalysen

Besoldungsvergleich zwischen Landes- und Bundesbesoldung seit der Föderalismusreform

4. Besoldungsrechner

Besoldung mit Abzügen ermitteln

5. Beihilfe

Beihilferegelungen von Bund und Ländern

6. News für Beamte

Alle wichtigen Neuigkeiten für Beamte, Richter und Soldaten

7. Urteile für Beamte

Wichtige Urteile im Beamtentum

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Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten

Beamte, Richter und Soldaten werden im öffentlichen Dienst nicht nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L bezahlt. Stattdessen erhalten sie eine gesetzlich geregelte Besoldung. Die Höhe richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes oder der Länder sowie den jeweiligen Besoldungsordnungen.

Während Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ein Gehalt erhalten, besteht zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Die Besoldung ist deshalb keine tarifvertraglich ausgehandelte Vergütung, sondern gesetzlich festgelegt.

💡 Kurz erklärt

Beamte, Richter und Soldaten erhalten kein Gehalt und keinen Lohn, sondern eine Besoldung. Diese wird durch Gesetze geregelt und nicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt.

Was enthalten die Besoldungstabellen?

Die Besoldungstabellen weisen das monatliche Grundgehalt (brutto) aus. Hinzukommen können – je nach persönlicher Situation und Tätigkeit – weitere Besoldungsbestandteile.

  • Familienzuschlag
  • Amtszulagen
  • Stellenzulagen
  • Erschwerniszulagen
  • Leistungsbezüge
  • Auslandszuschläge
  • weitere gesetzliche Zulagen
Hinweis

Die in den Besoldungstabellen ausgewiesenen Beträge stellen lediglich das Grundgehalt dar. Die tatsächliche Besoldung kann durch Zulagen und Familienzuschläge deutlich höher ausfallen.

Alimentationsprinzip

Die Besoldung beruht auf der sogenannten Alimentationspflicht. Diese verpflichtet Bund und Länder, ihre Beamten sowie deren Familien lebenslang angemessen zu versorgen. Dazu gehören unter anderem:

  • laufende Besoldung während der aktiven Dienstzeit
  • Beihilfe im Krankheitsfall
  • Versorgung im Ruhestand (Pension)
  • Hinterbliebenenversorgung
Gut zu wissen

Beamte zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Stattdessen erwerben sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pension.

Krankenversicherung von Beamten

Die meisten Beamten sind privat krankenversichert. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für den verbleibenden Anteil schließen viele Beamte eine private Krankenversicherung ab.

Einige Bundesländer bieten inzwischen alternativ die sogenannte pauschale Beihilfe an. Dadurch kann auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell attraktiver werden.

Besoldungsordnungen im Überblick

Besoldungsordnung Gilt für
A Die meisten Beamten und Soldaten
B Höhere Führungsämter ohne Erfahrungsstufen
R Richter und Staatsanwälte
W Professorinnen, Professoren und Hochschullehrer

Bund oder Land?

Bundesbeamte werden nach den Bundesbesoldungstabellen besoldet. Landesbeamte erhalten ihre Besoldung nach den Besoldungstabellen des jeweiligen Bundeslandes. Da jedes Land eigene Besoldungsgesetze erlässt, unterscheiden sich die Besoldungsbeträge teilweise erheblich.


FAQ zur Beamtenbesoldung

Erhalten Beamte ein Gehalt?

Nein. Juristisch erhalten Beamte keine Gehaltszahlung, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung.

Was ist der Unterschied zwischen Besoldung und Gehalt?

Ein Gehalt wird auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages gezahlt. Die Besoldung hingegen ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Besoldungsgesetzen.

Was beinhaltet die Besoldung?

Sie umfasst das Grundgehalt sowie – abhängig von der persönlichen Situation – Familienzuschläge, Amtszulagen, Stellenzulagen und weitere Zuschläge.

Warum zahlen Beamte keine Rentenversicherung?

Beamte erwerben statt eines Rentenanspruchs einen Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten sie eine Pension.

Sind Beamte verpflichtet, privat krankenversichert zu sein?

Nein. Viele Beamte entscheiden sich aufgrund der Beihilfe für eine private Krankenversicherung. In einigen Bundesländern ist aber auch die gesetzliche Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe eine Alternative.

Wer legt die Höhe der Besoldung fest?

Die Höhe wird durch die Besoldungsgesetze des Bundes beziehungsweise der Länder bestimmt. Tarifverhandlungen wie im TVöD finden für Beamte grundsätzlich nicht statt.

Warum unterscheiden sich die Besoldungstabellen zwischen den Bundesländern?

Seit der Föderalismusreform können die Länder ihre Besoldung eigenständig regeln. Deshalb gibt es heute teilweise erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Beamtenbesoldung.

Tipp:

Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen des Bundes sowie aller Bundesländer inklusive Besoldungsgruppen A, B, R und W, Familienzuschlägen und Besoldungsrechnern.

Regelungen zu Entgeltgruppen, Stufen, Höhergruppierung

Details
Geschrieben von: Frank
Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
Zuletzt aktualisiert: 01. Juni 2026
Zugriffe: 9913456

Übersicht der Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst allgemein

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