Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Die Jahressonderzahlung, die als Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekannt ist, kann im TVöD auch gepfändet werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 2016, 10 AZR 233/15.
Hintergrund des Urteils was ein Beschäftigter, der nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) seit dem Jahr 2000 angestellt war. Der Beschäftigte verlangte von dem Arbeitgeber, dass dieser das volle Gehalt für den Monat November 2013 auszahlt. Der Arbeitgeber hatte einen Teil des Arbeitslohnes wegen einer Pfändung einbehalten. Auch die Jahressonderzahlung wurde nur zum Teil ausgezahlt.
Gemäß dem Landgericht Trier dürfen Erschwerniszulagen in Form von Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüssen nicht gepfändet werden, wenn diese zum Arbeitsentgelt zuzüglich gezahlt werden. Diese sind unpfändbar, da es sich dabei um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die während eines Vollstreckungsverfahrens gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO einen besonderen Schutz genießen.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Eine neue Entgeltordnung (TVöD-P) für Beschäftigte im kommunalen Bereich Pflegedienst (Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer) in Kraft getreten. Diese betrifft neben Beschäftigten in der Verwaltung auch zum ersten Mal Notfallsanitäter und Beschäftigte im kommunalen Rettungsdienst. Seit der Einführung 2017 treten fortlaufend Änderungen ein. Die TVöD-P Gehaltstabelle entspricht der Anlage E TVöD-B.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Das neue Eingruppierungssystem ist endlich beschlossen. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf eine neue Entgeltordnung geeinigt. Sie verspricht für viele Beschäftigte Verbesserungen bei der Bezahlung.
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- Kategorie: Tarifrunden
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Die mehr als zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sollen spürbar mehr Lohn bekommen. Die Beschäftigten werden in den nächsten zwei Jahren ein Lohnzuwachs von 4,75 Prozent erhalten.
Rückwirkend zum 1. März 2016 - 2,4 Prozent
Ab 1. Februar 2017 - 2,35 Prozent
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifrunden
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Sechs Prozent mehr Lohn bei einer jährlichen Laufzeit. Das ist die Forderung der Gewerkschaften bei den aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Die Arbeitgeber, Bund und Kommunen, bieten drei Prozent auf zwei Jahre verteilt. Doch nun haben die Arbeitgeber ihr Angebot bei den Tarifverhandlungen in Potsdam erhöht.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifrunden
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In Potsdam trafen sich zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mehr als 400 Menschen, vor allem aus den ostdeutschen Ländern. Erste Warnstreiks sowie andere Aktionen zeigten in den letzten Tagen, dass die Beschäftigten von Bund und Kommunen viel von dieser Tarifrunde erwarten.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifrunden
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In Norddeutschland gehen die Warnstreiks im öffentlichen Dienst weiter. Allerdings beschränken sich die Streikaktionen auf bestimmte Regionen. Ein flächendeckender Streik ist bisher nicht in Sicht. Die Gewerkschaft ver.di fordert im aktuellen Tarifkonflikt sechs Prozent mehr Lohn für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zudem sollen Auszubildende 100 Euro mehr Geld erhalten. Die Arbeitgeber lehnten bisher die Forderungen als zu übertrieben ab und legten stattdessen ein Angebot von drei Prozent Lohnerhöhung vor, was die Gewerkschaften wiederum ablehnten.
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- Geschrieben von: Frank
- Kategorie: Tarifrunden
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Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst beantworten.