Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Sandra
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am 11. Januar 2022 einen Tarifvertrag für angehende Hebammen abgeschlossen. An dem Abschluss beteiligt waren neben der VKA auch die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.
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- Geschrieben von: Sandra
- Kategorie: Coronavirus-COVID-19
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Nun ist es amtlich: In Nordrhein-Westfalen tritt ab Donnerstag (13. Januar 2022) die neue Coronaschutzverordnung für NRW in Kraft. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert die Öffentlichkeit über die aktuelle Corona-Lage im Land und stellt die neuen und gleichzeitig schärferen Maßnahmen am Dienstagmittag (11. Januar) vor. In NRW macht die neue Omikron-Variante die Hälfte aller Neuinfektionen aus. Erst 46 Prozent der Gesamtpopulation in NRW haben eine Booster-Impfung erhalten. 78,6 Prozent der Bevölkerung haben mit dem heutigen Stand (11.01.2022) die erste, 75 Prozent die zweite Impfung erhalten.
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- Geschrieben von: Sandra
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Wenn die Geburt des Kindes naht, so spielt das Kindergeld eine immer größere Rolle. Ist das Kind dann auf die Welt gekommen, kann das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Für eine Bewilligung müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen. Was Sie unbedingt über das Kindergeld und seine Beantragung wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
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- Geschrieben von: Sandra
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten im öffentlichen Dienst werden 2022 neue Gesetze, Änderungen und Reformen eintreten. Es wird ein neuer Mindestlohn eingeführt, die Krankmeldung wird reformiert und Gehaltserhöhungen werden im Frühjahr stattfinden. Was Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2022 erwartet, haben wir für Sie zusammengestellt.
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- Geschrieben von: Sandra
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Für bestimmte Familien gibt es den Kinderzuschlag, der sich individuell für jedes Kind berechnet, höchstens aber 297 Euro pro Kind.
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- Geschrieben von: Sandra
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Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Ärzte, die nicht an Universitäten und nicht an kommunalen Krankenhäusern tätig sind, gilt neben dem TVöD auch der TV-L Tarifvertrag. Diese Zugehörigkeit ist auch als TV-L Ärzte "§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken" bekannt. Für TV-L Ärzte gilt die allgemeine TV-L-Entgelttabelle.
Ärzte im Bundesdienst werden nach der Entgelttabelle TVöD Bund eingestuft und vergütet. Danach richtet sich auch die aktuelle Gehaltstabelle. Ärzte im Bundesdienst werden somit in nach der TVöD Bund-Gehaltstabelle vergütet.
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- Geschrieben von: Sandra
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Ärzte an Universitätskliniken sind im Landesbereich im TV-Ärzte TdL und TV-L tätig. Ihre Wochenarbeitszeit beträgt 42 Stunden. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L (Anlage D).
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- Geschrieben von: Sandra
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Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte VKA) werden in einen eigenen Tarifvertrag eingruppiert. Sie erhalten je nach Entgeltgruppe ein Ärztegehalt, das sich nach der Erfahrung und Qualifikation, einer der vier Entgeltgruppen und sechs Stufen richtet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Wochenstunden. Teilzeit ist ebenso möglich.