Ab März 2022 werden sich einige Gesetze und auch Verträge ändern. Zudem werden Corona-Lockerungen von Bund und Ländern eintreten und die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt. Die wichtigsten Neuerungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Ab 01. März gibt es neue Versicherungskennzeichen 

Ab 01. März wird es für Fahrzeuge bis 50 Kubik ein neues Kennzeichen geben. Dazu gehören beispielsweise Roller, Mopeds, Mofas und E-Scooter. Zudem wird die Farbe von blau auf grün wechseln. Wer sich kein neues Versicherungskennzeichen holt, der verliert den Versicherungsschutz.

Verträge kündigen ist ab 01. März monatlich möglich

Ab 01. März sorgt weiterhin ein neues Gesetz für einen Umschwung. Verträge, die ab 01. März geschlossen werden, können dann monatlich gekündigt werden. Bisher mussten in der Regel Langzeitverträge mindestens drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Dies entfällt ab 01. März. Dann kann monatlich der Vertrag gekündigt werden. Vertragspartner müssen dazu ab 01. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf ihre Homepage einbinden, damit online geschlossene Verträge dort schnell und einfach gekündigt werden können.

Organspende-Register wird ab 01. März aufgebaut

Ab 01. März 2022 wird zudem ein Organspende-Register aufgebaut. Dort soll online die Bereitschaft zur Organspende durch die Bevölkerung dokumentiert werden. Zudem soll es Personen die Entscheidung zur Organspende leichter gemacht werden. Es werden künftig mehr Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise in bestimmten Bereichen ausgestellt werden.

Heckenschnitt ab 01. März nicht mehr möglich

Ab 01. März ist ein Gehölz- und Heckenschnitt nicht mehr möglich, um brütende Vögel und weitere Tiere nicht zu gefährden. hecken dürfen gemäß den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September geschnitten werden. 

Corona-Lockerungen wird es ab 04. März geben

Ab 4. März wird in der Gastronomie und im Hotelbereich die 3G-Regel eingeführt werden. Die 2G-Regel wird in Diskotheken und Clubs gelten. Großveranstaltungen können unter bestimmten Bedingungen die 3G-Regel einführen. 

Impfpflicht für Pflegebeschäftigte kommt ab 16. März

Ab 16. März gilt eine bundesweite Impfpflicht für Pflegebeschäftigte in gesundheitsbezogenen Einrichtungen. Dazu gehören auch Arztpraxen und Pflegeheime. Bis zum 15. März müssen Pfleger und Pflegerinnen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine Genesung oder eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus vorliegen. Wer bis zum 15. März nicht geimpft werden darf, benötigt ab 16. März ein ärztliches Attest. Wer sich hingegen nicht impfen lassen möchte, darf ab 16. März nicht mehr in gesundheitlichen Einrichtungen arbeiten.

Ab 20. März gilt keine Home-Office-Pflicht mehr

Ab 20. März werden alle tiefgreifende Corona-Maßnahmen sowie die Home-Office-Pflicht aufgehoben werden. Allerdings bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr bestehen sowie beim Einkaufen. 

27. März ist Zeit für die Uhrumstellung

Am 27. März ist es wieder soweit: Die Uhren werden von der Winter- auf die Sommerzeit umgestellt. Konkret heißt das, in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr um eine Stunde vorgestellt.

Arbeitgeber können bis 31. März noch Corona-Bonus zahlen

Der 31. März 2022 ist der Stichtag für die Zahlung eines steuerfreien Corona-Bonus von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten. Die Summe der Boni darf 2021 und 2022 zusammen 1.500 nicht übersteigen, damit sie steuerfrei bleiben.