Vermieter müssen dann bei Taubenkot handeln, wenn Mieter sich dadurch gestört fühlen und die Tiere durch die Gestaltung der Fassade angelockt werden. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg in seinem Urteil Az.: 17 C 4796/15.


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Taubenkot kann krank machen

Tauben gehören im Allgemeinen zu Stadtbild dazu. Sie bevölkern vor allem offene Plätze, wo sie häufig Futter finden. Sie sind schön anzusehen, allerdings nicht ihre Hinterlassenschaften. Taubenkot ist nicht nur unschön, es befinden sich auch Mikroorganismen im Kot, der krank machen kann.
Immer mehr Tauben werden vor allem durch Solaranlagen auf Dächern angelockt. Hier finden Sie ideale Brutmöglichkeiten. Der Kot, der dabei anfällt, landet nicht selten ein Stockwerk tiefer, auf dem Balkon eines Mieters – wie im obigen Fall.

Nutzung des Balkons für Mieter kaum möglich

Der Mieter fühlte sich durch die Verunreinigungen derart gestört, dass er Klage beim Amtsgericht einlegte. Der Vermieter weigerte sich Taubenstacheln auf dem Dach anzubringen, da die Anbringung seiner Ansicht nach mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sei. Der Mieter minderte daraufhin seine Miete und legte Klage ein. Er argumentierte, dass die Vögel durch die Solaranlagen auf dem Flachdach angelockt werden würden, die geeignete Brutplätze darstellen. Jegliche Hinterlassenschaften würden dabei auf seinem Balkon landen, weshalb die Nutzung des Balkons quasi unmöglich sei.

Balkon gehört zum Verantwortungsbereich des Vermieters

Die Augsburger Richter gaben ihm Recht. Zwar würden Tauben zum Stadtbild dazugehören, allerdings hat der Vermieter Sorge zu tragen, dass die Vögel nicht durch die Gestaltung der Fassade oder des Daches angelockt werden. Auch der Balkon gehört demnach zum Verantwortungsbereich des Vermieters. Demzufolge muss der Vermieter den Mangel beheben. Die Anbringung eines Raben aus Plastik auf der Balkonbrüstung reiche als Abwehrmaßnahme nicht aus.

Kosten für die Anbringung der Taubenstacheln zumutbar

Des Weiteren erklärten die Richter, dass die Kosten für die Anbringung von Taubenstacheln in Höhe von 3.360 Euro für die Umrundung des gesamten Daches für ein sechsstöckiges Wohnhaus nicht verhältnismäßig hoch seien. Die Kosten sind für den Vermieter zumutbar, zumal Taubenkot schädlich für die Gesundheit des Menschen sei.

Quelle: focus.de