Durch den Entschluss der Bundesregierung vom 20. Mai 2020, die CO2-Bepreisung ab Januar 2021 im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 23. Oktober 2019 auszuweiten, müssen nun auch Vermieter tiefer in die Tasche greifen. Denn durch die Klimaschutzmaßnahmen sollen nun auch Gebäude und der Bereich Verkehr mit einer CO2-Bepreisung belegt werden. Ab 2023 gilt ein Stufenmodell, bei dem sich nun auch neben den Mietern der Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen muss. Bisher mussten nur Mieter die Abgabe allein tragen.


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Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Seit 1. Januar 2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, worunter auch die CO2-Bepreisung von Öl und Gas als Brennstoff fällt, gültig
  • Ab dem 1. Januar 2023 wird es ein 10-Stufenmodell geben, bei dem nun auch der Vermieter zur Kasse gebeten wird. Bei der Kostenaufstellung gilt: Je niedriger die CO2-Emission ist, desto höher wird der Anteil für Mieter ausfallen.
  • Die jährliche Heizkostenabrechnung gibt Aufschluss über die zu tragenden CO2-Kosten für Mieter und Vermieter.

So hoch ist die CO2-Steuer bei Heizöl und Erdgas

Jahr Preis je Tonne CO₂ Heizöl Erdgas
2021 25 Euro 7,9 ct/l 0,6 ct/kWh
2022 30 Euro 9,5 ct/l 0,7 ct/kWh
2023 30 Euro 9,5 ct/l 0,7 ct/kWh
2024 35 Euro 11,1 ct/l 0,8 ct/kWh
2025 45 Euro  14,2 ct/l 1,1 ct/kWh
2026 55 Euro 17,4 ct/l 1,3 ct/kWh

Quelle: energie-experten.org


So wird die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter 2023 aussehen

Mieter Vermieter kg CO₂ pro m² pro Jahr
100% 0% weniger als 12 kg
90% 10% 12 bis 17 kg
80% 20% 17 bis 22 kg
70% 30% 22 bis 27 kg
60% 40% 27 bis 32 kg 
50% 50% 32 bis 37 kg 
40% 60% 37 bis 42 kg 
30% 70% 42 bis 47 kg 
20% 80% 47 bis 52 kg 
5% 95% mehr als 52 kg 

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium


Warum gibt es überhaupt den CO2-Preis?

Der CO2-Preis wurde zur Reinvestition für Klimaschutzmaßnahmen von der Bundesregierung eingeführt. Der Treibhaus-Ausstoß soll wirksam reduziert werden. Von daher wurde die Bepreisung auf die Bereiche Verkehr und Gebäude seit Januar 2021 ausgeweitet. Die CO2-Bepreisung soll laut Bundesregierung an einer anderen Stelle den Bürgern zurückgegeben werden.

Wie funktioniert die CO2-Bepreisung?

Der Preis für eine Tonne CO2 ist politisch im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) festgelegt. Dabei werden Zertifikate an Unternehmen verkauft, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen. Um Erdgas, Flüssiggas, Diesel, Benzin oder Heizöl verkaufen zu können, benötigen Unternehmen für jede Tonne CO2, die aus den verkauften Rohstoffen entsteht, ein Zertifikat. Dieses gilt somit als eine Art Freischein für eine Tonne CO2-Verschmutzung.

Webinar: CO2-Bepreisung

Quelle: youtube.com

Wie hoch ist der CO2-Preis?

Ab Januar 2021 gilt für eine Tonne CO2 ein fester Preis von 25 Euro. Bis zum Jahr 2025 soll sich dieser schrittweise auf 55 Euro erhöhen. Ab 2026 gilt dann ein CO2-Preis zwischen 55 und 65 Euro.

Das Hin und Her der Bepreisung von Gebäuden

Für Vermieter und Mieter sieht die Bepreisung anders aus. Hier scheiden sich aktuell noch die Geister. Nach längerem Hin und Her hat sich das Kabinett nun auf eine Teilung des CO2-Preises geeinigt. Demnach sollen Vermieter und Mieter jeweils die Hälfte des CO2-Preises zahlen. Aktuell gilt noch die alte Regelung: Vermieter dürfen den vollen CO2-Preis auf die Mieter umlegen.

Mit der neuen geplanten Regelung der anteiligen Bepreisung beider Parteien haben der Bundesrat, die Grünen und die Linken jedoch arge Bauchschmerzen. Die SPD, die diesen Vorschlag durch ihre Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz hervorbrachte, erhoffte sich mit einer Preisteilung eine vermehrte Investition in technische Anlagen mit weniger CO2-Ausstoß seitens der Vermieter.

Bislang will der Bundesrat jedoch der neuen Regelung nicht zustimmen. Es müsse kritisch geprüft werden, ob sich und inwiefern sich die neue Fifty-Fifty-Regelung tatsächlich auf die Investitionen seitens der Vermieter auswirke. Der Bundesrat befürchtet, dass Vermieter mehr Frust statt Lust an neuen Investitionen haben könnten.

Warum Vermieter die neue CO2-Bepreisung skeptisch gegenüber stehen

Bisher konnten Vermieter die CO2-Kosten auf die Mieter vollständig umlegen. Hat dieser beispielsweise viel geheizt, musste er auch allein die Kosten dafür tragen. Mit der neuen Regelung würden nun auch Vermieter ins Boot geholt werden. Auch wenn sie nicht am Heizverhalten der Mieter beteiligt sind, müssten sie die Hälfte der CO2-Kosten mittragen.

Die Grünen und Linken setzen noch eins drauf. Wenn es nach ihnen ginge, müssten Vermieter vollumfänglich die Kosten tragen - ganz egal, ob der Mieter sparsam ist oder das gesamte Jahr hindurch heizt (Quelle capital.de). Die Union hingegen ist der Ansicht, dass Vermieter nicht für die Kosten von Mietern herangezogen werden sollten. Sie seien nicht für deren Verbrauch zuständig. Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, erklärt zudem, dass sich der CO2-Preis nach dem Energieverbrauch des Gebäudes richtet müsse. Sofern das Gebäude unsaniert sei, müssten Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen. Ist das Gebäude aber saniert, so müssten allein die Mieter die Kosten übernehmen, denn ausschlaggebend ist dann das individuelle Heizverhalten.


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» CO2-Bepreisung der Bundesregierung (bundesregierung.de)