Ab 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Hartz IV. Was ist neu am Hartz IV? Was ändert sich für Hartz-IV-Empfänger bezüglich der Regelsätze und Sanktionen? Verleitet das Bürgergeld nicht zum Dolce Vita und ist es eigentlich nicht schon hoch genug? Was sagt die Politik? 


Lesen Sie auch


Das sind die neuen Regelsätze 2023 und 2024

Personengruppe Regelsatz Bürgergeld 2023 Regelsatz Bürgergeld 2024
Alleinstehender 502 € 563 €
Volljähriger Partner 451 € 483 €
Kinder 14 - 17 Jahre 420 € 471 €
Kinder 6 - 13 Jahre 348 € 390 €
Kinder 0 - 5 Jahre 318 € 357 €

Aus Arbeitslosengeld II wird Bürgergeld: Die neuen Regelungen 

Das Hartz IV soll voraussichtlich ab 2023 dem Bürgergeld weichen. Arbeitsminister Hubertus Heil sieht in der Transformation "ein größeres Miteinander". Der neue Kompromiss zum Bürgergeld steht. Dabei sollen schärfer Sanktionen nun doch umgesetzt werden.

Die vor dem Kompromiss geplante Karenzzeit von zwei Jahren, in der die Wohnungskosten ohne weitere Überprüfung übernommen werden sollten, wird nun auf ein Jahr verkürzt. Eine Vertrauenszeit, in der keine Sanktionen verhängt werden dürfen, wird es nun doch nicht geben. Geplant waren sechs Monate. 

Sollten Empfänger von Arbeitslosengeld II ein wertvolles Auto besitzen, soll dieses künftig dann auch nicht mehr verkauft werden müssen. Für Studenten, Schüler und Auszubildende sollen die Freibeträge beim Einkommen auf 520 Euro erhöht werden.

Zudem dürfen mit der Einführung des Bürgergeldes bis zu 40.000 Euro angespart werden, ohne dass dieses in die Berechnung der Regelsätze mit einfließt. Jede weitere Person im Haushalt soll 15.000 Euro als Schonvermögen ansparen dürfen. Ausgenommen davon ist das Vermögen zur Altersvorsorge. Dieses soll von den Regelungen freigestellt werden. 

Die Höhe des Bürgergeldes im Vergleich zum Hartz IV

Personengruppe Regelsatz ALG II Regelsatz Bürgergeld
Alleinstehender 449 € 502 €
Volljähriger Partner 404 € 451 €
Kinder 14 - 17 Jahre 376 € 420 €
Kinder 6 - 13 Jahre 311 € 348 €
Kinder 0 - 5 Jahre 285 € 318 €

Für eine Weiterbildung gibt es on top einen Geldbonus

Künftige Bürgergeld-Empfänger erhalten on top einen Geldbonus von 75 Euro pro Monat, wenn sie einen Sprachkurs belegen oder eine andere Integrationsmaßnahme absolvieren. 150 Euro pro Monat gibt es für Auszubildende. Die Ausbildungszeit wurden von zwei auf drei Jahre erhöht. Ab der Einführung des Bürgergeldes können Bezieher also drei Jahre lang eine Ausbildung absolvieren.

Klingt ja nicht schlecht, aber wird es auch Kontrollen geben? Ein Sprachkurs ist beispielsweise schnell und günstig im Internet belegt. Aber diesen auch tatsächlich zu absolvieren und Leistung zu bringen ist eine andere Sache. Sollte es also keine Kontrollen über Leistungsnachweise geben, könnten künftig Bürgergeld-Empfänger 75 Euro pro Monat on top zu ihrem normalen Regelsatz erhalten, ohne dafür auch wirklich etwas zu tun.

Sanktionen sollten drastisch reduziert werden: Wo wäre die Motivation geblieben?

Bisher konnte das Hartz IV bei Regelverstößen, etwa bei Nichterscheinen zu einem Meldetermin im Jobcenter, gekürzt werden. Auch bei einer wiederholten Nichtannahme eines Jobangebots konnte die Sozialleistung über einen bestimmten Zeitraum hinweg reduziert werden. Sanktionen sollen ab dem ersten Tag verhängt werden dürfen. Vorab war es wie folgt geplant: Zwar hätte das Bürgergeld weiterhin gekürzt werden dürfen, aber es sollte ab dem Zeitpunkt des Leistungsempfangs eine Art Vertrauenszeit geben. Diese sollte sich über ein halbes Jahr erstrecken, in der Kürzungen nicht erlaubt gewesen wären. Danach hätten Mitarbeiter des Jobcenters Sanktionen verhängen dürfen, allerdings wären diese doch recht milde ausgefallen. 30 Prozent maximal lautete hier die Devise. Vorher durfte das Hartz IV bei schweren Verstößen auch bis zu 100 Prozent gekürzt werden.

Das war bei vielen Empfänger gefürchtet, weshalb sie sich doch anstrengten, zumindest zum Meldetermin zu erscheinen oder eine Arbeitsstelle - gewollt oder nicht gewollt - anzunehmen. Sollte es aber nur noch eine Kürzung von 30 Prozent maximal geben, so kann die Motivation, regelmäßig früh aufzustehen und zur Arbeit gehen zu wollen, bei einigen Personen noch weiter fallen um nicht zu sagen, komplett fehlen.

Bürgergeld - Dolce Vita oder Frust?

Wenn hinzukommend noch die Regelsätze wie weiter unten noch ausführlicher aufgeführt erheblich steigen könnten, so sinkt tatsächlich noch mehr der Anreiz, überhaupt sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Es ist natürlich bequemer zuhause zu bleiben anstatt für fast das gleiche Geld den ganzen Monat arbeiten zu gehen. 

Verfechter sagen nun: Ja, der Mindestlohn von 12 Euro ist immer noch im Endeffekt höher als der Regelsatz eines Hartz IV-Empfängers. Mag sein, aber es wird allzu oft vergessen, dass es sich hierbei um Bruttoangaben handelt. Eine arbeitende Person erhält zwar den Mindestlohn und ihr Gehalt, aber davon muss sie noch Miete oder die Kreditrate für die Wohnung oder das Haus, sämtliche Versicherungen und Steuern und ihre Strom- und Nebenkosten zahlen. Auch möchte das Auto getankt werden. Am Ende unterm Strich haben oft arbeitende Personen weniger in der Tasche als Hartz IV-Empfänger wie ein nachfolgendes Beispiel zeigt.

Aktuell erhalten Hartz IV-Empfänger folgende Regelsätze

Personengruppe Regelsatz ALG II Regelbedarfsstufe
Alleinstehender 449 € 1
Bedarfsgemeinschaft 404 € / Person 2
Volljährige in Einrichtungen nach SGB XII 360 € 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 € 3
Personen von 14 bis 17 Jahren 376 € 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 € 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 € 6
Sonstiges Heizkosten werden übernommen, sofern diese angemessen sind. Es gibt zudem viele Vergünstigungen für Hartz IV-Empfänger aus dem Bildungspaket sowie einmalige Zuschüsse und Zuschüsse für Schwangere.

Quelle der Daten: bundesregierung.de


Das verdient eine Friseurin oder ein Friseur

Für die Berechnung des Nettoeinkommens wurde die Steuerklasse 1 für Alleinstehende, keine Kirchensteuer und gesetzliche Pflichtversicherungen zugrunde gelegt.

Bundesland Entgelt brutto Entgelt netto
Sachsen-Anhalt 1.494 € 1.147,50 €
Thüringen 1.518 € 1.162,14 €
Brandenburg 1.543 € 1.177,14 €
Mecklenburg-Vorpommern 1.549 € 1.180,76 €
Sachsen 1.574 € 1.187,71 €
Saarland 1.622 € 1.223,75 €
Rheinland-Pfalz 1.652 € 1.241,07 €
Berlin 1.660 € 1.245,70 €
Niedersachsen 1.700 € 1.269,57 €
Schleswig-Holstein 1.701 € 1.270,11 €
Nordrhein-Westfalen 1.722 € 1.282,67 €
Baden-Württemberg 1.750 € 1.299,31 €
Bayern 1.759 € 1.304,73 €
Hamburg 1.781 € 1.317,76 €
Hessen 1.788 € 1.321,93 €

Quelle der Daten: Entgeltatlas Arbeitsagentur

Vergleich: Monatliche Ausgaben zwischen Friseur und Hartz IV-Empfänger

Die Tabelle zeigt das Geld, was am Ende nach Abzug aller Kosten bei einem ALG II-Empfänger und einer Friseurin oder Friseur in Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen übrig bleibt. Berücksichtigt wurden die Durchschnittswerte des Statistischen Bundesamtes sowie die Werte nach dem offiziellen Mietspiegel für Deutschland. Nicht berechnet wurden bei ALG II-Bezieher der Fahrweg an 20 Tagen im Monat zur Arbeit (= 5-Tage-Woche), die Mietkosten, da diese von Jobcenter übernommen werden sowie die Nebenkosten, da auch diese vom Jobcenter übernommen werden. Zur Hälfte wurden bei ALG II-Empfänger Versicherungen berechnet, da etliche Versicherungen für sie nicht lohnenswert wären, da das Jobcenter die Kosten im Schadensfall übernehmen würde. Beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung. Hier würde das Jobcenter auch viele Behandlungskosten zahlen bzw. bezuschussen. Das Gleiche gilt für sonstige Ausgaben. Auch hier können ALG II-Empfänger vergünstigt oder gratis Eintritt zu Museen oder Veranstaltungen sowie Zuschüsse erhalten. 

Bundesland Sachsen-Anhalt NRW ALG II
Nettogehalt Friseur 1.147,50 € 1.282,67 € 449 €
Miete nach Mietspiegel 260 € = (6,50 € x 40 m2) 400 € = (10 € x 40 m2) -
Benzinkosten bei 30 km / Strecke zur Arbeit 333,80 € = (16,69 € x 20 Tage); 1,83 € / Liter 333,80 € = (16,69 € x 20 Tage);  1,83 € / Liter -
Nebenkosten laut Mietspiegel 87,60 € = (2,19 € x 40 m2) 87,60 € = (2,19 € x 40 m2) -
Strom Durchschnittswert 1-Person-Haushalt 77,38 € 77,38 € 77,38 €
Lebenserhaltungskosten Durchschnittswert 1-Person-Haushalt 200 € 200 € 200 €
Telefon / Internet Durchschnittswert 39,80 € 39,80 € 39,80 €
Versicherungen Durchschnittswert 125 € 125 € 62,50 €
Sonstige Ausgaben Durchschnittswert 110 € 110 € 60 €
Geldwert nach Abzug aller Kosten -86,08 € -90,91 € 9,32 €

Quellen der Daten: Statistisches Bundesamt, Mietspiegel, Arbeitsagentur für Arbeit, eigene Berechnungen

Erhalten Hartz IV-Empfänger doch schon genug finanzielle Hilfe?

Anhand der obigen Tabelle ist sehr schön zu erkennen, dass eine sozialpflichtig angestellte Person in einer nichtakademischen Berufsausübung wie ein Friseur, nach Abzug aller Kosten am Ende des Monats kein Geld mehr zur Verfügung hat. Schlimm ist, dass bereits ins Minus abgetriftet wird, wenn nicht eisern an einer bestimmten Ecke, wie beispielsweise an den sonstigen Aushaben, gespart wird. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass der arbeitenden Person kein Geld zur Verfügung steht, um am öffentlichen Leben teil zu nehmen. Museums-, Theater- und Konzertbesuche müssen dreimal durchdacht werden, neue Kleidung und Accessoires ebenso. Zum Vermögensaufbau bleiben hier noch nicht einmal 10 Euro pro Monat übrig, geschweige denn zur Anschaffung neuer Haushaltsartikel wie einer Waschmaschine, einem Herd oder gar einem neuen Auto. 

Ermittelt man die Werte für einen Hartz IV-Empfänger, so bleiben am Ende doch wenigstens noch 9,32 Euro übrig. Museumsbesuche oder sonstige Veranstaltungen können zumeist gratis oder mit Vergünstigungen besucht werden. Auch können die öffentlichen Verkehrsmittel vergünstigt genutzt werden. Nun kann man sich die Frage stellen, ob eine Regelanpassung ab 40 Euro pro Monat für Hartz IV-Empfänger, wie einige Medien Medien, tatsächlich sinnvoll ist oder nicht. Müsste nicht vielmehr etwas für die gering verdienenden Arbeitnehmer gemacht werden?

449 Euro sind zu viel

Erst kürzlich machte diese Schlagzeile bei Focus Online die Runde: "Berliner Hartz IV-Empfänger: 449 € Stütze sind eigentlich zu viel" (Das ganze Interview können Sie auf Focus Online lesen.). In dem Interview mit einem Berliner Hartz IV-Empfänger, dessen Leben sehr ereignisreich war, und von Volker Tietz bei Focus Online veröffentlich wurde, taucht die folgende doch sehr markante Stelle auf: 

"Und so können Sie noch jeden Monat trotz Hartz IV sparen?

Walther: Ja, etwa 100 Euro. Deswegen sage ich ja, Hartz IV ist eigentlich zu hoch. Ich bekomme 400 Euro Mietzuschuss, dazu 449 Euro Hartz IV. Das sind 850 Euro."

Dies bekräftigt die Annahme, die sich oben aus dem Vergleich zwischen Friseur und Hartz IV-Empfänger ergibt, dass es ALG II-Beziehern mit der monatlichen finanziellen Hilfe von 449 Euro nicht allzu schlecht gehen kann. Weshalb dann die Regelsätze um 200 Euro anheben?

Pflichtarbeit für Asylsuchende?

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder macht einen brisanten Vorschlag: Warum nicht Asylsuchende verpflichtend arbeiten lassen? Der Hintergrund: Die Beschäftigungsquote von Asylsuchenden und sonstigen Zuwandern sei äußerst niedrig. Die SPD wertet den Vorschlag als Populismus, die FDP mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer, Stephan Thomae, äußert sich wie folgt:

"Angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels sollten Asylsuchende auf den regulären Arbeitsmarkt gebracht werden. Eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit hat den Nachteil, dass die Kommunen dann mit billigen Arbeitskräften in Konkurrenz zu privaten Dienstleistern treten."

Kurz gesagt: Zuwanderer müssen so schnell wie möglich in Arbeit gebracht werden, jedoch ohne eine Verpflichtung.

Ein weiterer Vorschlag sieht eine Umstellung von Bargeld auf Sachleistungen vor. Bereits jetzt können Kommunen selbst entscheiden, ob sie Asylsuchenden Geld auszahlen oder Sachleistungen gewähren. Die meisten Kommunen zahlen jedoch Geld aus, da dies weniger ausfwändig sei. 

Mindestens 40 Euro mehr pro Monat für Hartz IV-Empfänger? 

Dass die Regelsätze im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes erhöht werden, war eigentlich klar. Nur die Höhe stand noch nicht genau fest. Der Arbeitsminister Heil verkündet bei der Präsentation seines Gesetzentwurfs: „Wir werden uns in der Koalition im Herbst auf eine angemessene Erhöhung der Regelsätze verständigen". So weit, so gut.

Nun wird eine Erhöhung von 200 Euro pro Monat diskutiert wie einige Medien bereits berichten. Einige Medien berichten von 40 bis 50 Euro. Doch muss diese tatsächlich so hoch ausfallen, sollte dies tatsächlich so stimmen? Sicherlich nennen Sozialpolitiker die gestiegenen Kosten als Grund. Doch Kosten für Wasser, Abwasser und Heizung werden bisher bei Hartz IV-Empfängern aus der Staatskasse bezahlt und der Staat holt sich diese zum Teil über die Lohnsteuerkosten der arbeitenden Bevölkerung wieder zurück. Auch wenn die Heizkosten aktuell auf ihrem Allzeithoch liegen, müssen Hartz IV-Empfänger deshalb nicht tiefer in die Tasche greifen, sondern der Staat.

Bleiben also noch die Energiekosten und die Kosten für Lebensmittel, die eben auch durch die steigende Inflation teurer geworden sind. Klar ist: Wer den gesamten Tag zu Hause ist, den Fernseher laufen hat, Computer spielt und auf der Playstation um die Wette zockt, hat natürlich auch immens steigende Energiekosten. Klar ist auch, dass nicht alle Hartz IV-Empfänger diesen Hobbies nachgehen, aber der Verbrauch an Energie ist einfach höher, wenn eine Person den gesamten tag zu Hause ist. Wer allerdings zur Arbeitsstätte fährt, der verbraucht natürlich weniger Strom, da er nicht zu Hause ist. 

Eigentlich soll der Anreiz des Staates doch in der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Berufsleben liegen. Allerdings scheint es so, als ob der Staat arbeitslosen, aus Mitleid oder aus Resignation, das Leben so bequem wie möglich gestalten will. Wem es gut geht, der rebelliert nicht. Also werden die Regelsätze angehoben, die Sanktionen so gut wie abgeschafft und damit es nicht so aussieht, als ob man den Willen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verloren hat, wird eben kurzerhand ein Bonus für Weiterbildung eingeführt. Das muss man erst einmal verdauen.

"Das Bürgergeld darf kein bedingungsloses Grundeinkommen werden"

So lauten die Worte von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Der Politiker erklärt, dass er nicht für die pauschale Anhebung der Regelsätze über die Anpassung an die Inflation stehe. "Stattdessen müssen wir die Zuverdienstmöglichkeiten verbessern. Aus dem Bürgergeld darf kein bedingungsloses Grundeinkommen werden", sagt Lindner. 

Aus der SPD hört man andere Töne. "Wir dürfen die Menschen mit geringen Einkommen mit den anhaltenden Preissteigerungen nicht alleine lassen", sagt SPD-Chefin Saskia Esken.

Anscheinend blendet Esken die Tatsache aus, dass die Hartz IV-Regelsätze kontinuierlich fast jährlich angehoben werden. So ganz allein gelassen werden Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht. Zudem erhalten Hartz IV-Empfänger im Juli 2022 im Rahmen des Entlastungspaketes einen Hartz-IV-Bonus sowie einen Kinderbonus.