Die Geriatriezulage bei der AWO ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Grund dafür ist, dass die Arbeiterwohlfahrt (AWO) nicht über einen einzigen bundesweiten Tarifvertrag verfügt. Je nach Bundesland, Bezirksverband und Arbeitgeber können deshalb unterschiedliche Regelungen, Zulagen und Besitzstandsregelungen gelten.
Die klassische Geriatriezulage beträgt in vielen älteren Tarifregelungen 46,02 Euro brutto monatlich. In zahlreichen AWO-Tarifwerken wurde diese Regelung inzwischen jedoch durch allgemeine Pflegezulagen, höhere Tabellenentgelte oder regionale Tarifmodelle ersetzt.
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Geriatriezulage bei der AWO – Überblick
Wie hoch die Geriatriezulage bei der AWO ausfällt und ob überhaupt ein eigenständiger Anspruch besteht, hängt vom jeweils geltenden Tarifvertrag ab. Besonders wichtig ist deshalb der AWO-Bezirksverband beziehungsweise der konkrete Arbeitgeber.
Wichtig: Die folgende Übersicht dient als Orientierung. Bei der AWO können regionale Tarifverträge, Haustarifverträge und Überleitungsregelungen gelten. Für einen konkreten Anspruch ist deshalb immer das für das jeweilige Arbeitsverhältnis geltende Tarifwerk maßgeblich.
Geriatriezulage bei der AWO nach Bundesland
| Bundesland | Situation der Geriatriezulage | Besonderheit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Historische Zulage kann weiterhin relevant sein | Moderne Pflegezulagen teilweise an die Stelle der alten Zulage getreten |
| Bayern | 46,02 Euro in bestimmten Tarifregelungen | Regelung unter anderem über § 17 TV AWO Bayern und Verweise auf historische Tarifregelungen |
| Berlin | Klassische Zulage weitgehend abgelöst | Überleitung und modernisierte Pflegezulagen |
| Brandenburg | Modernisierte Pflege- und Gerontologiezulagen | Teilweise deutlich höhere pauschale Pflegezulagen |
| Bremen | Klassische Zulage überwiegend Besitzstand | Modernes Pflege-Tarifmodell für neuere Beschäftigungsverhältnisse |
| Hamburg | Klassische Geriatriezulage weitgehend ersetzt | Pauschale Pflegezulage für Beschäftigte im Pflegebereich |
| Hessen | Je nach Bezirksverband unterschiedlich | Hessen-Süd und Nordhessen haben unterschiedliche Tarifstrukturen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Klassische Zulage weitgehend ersetzt | Pauschale Pflegezulagen |
| Niedersachsen | Je nach AWO-Bezirksverband unterschiedlich | Weser-Ems hält beispielsweise an der historischen Regelung fest |
| Nordrhein-Westfalen | 46,02 Euro in der entsprechenden Regelung | § 14 TV-Ü AWO NRW |
| Rheinland-Pfalz | Je nach AWO-Verband unterschiedlich | AWO Pfalz und AWO Rheinland mit unterschiedlichen Tarifmodellen |
| Saarland | Überwiegend Besitzstandsregelung | Neue Tarifverhältnisse können anders geregelt sein |
| Sachsen | Keine klassische eigenständige Zulage mehr | Integration in modernisierte Pflegevergütung |
| Sachsen-Anhalt | Klassische Geriatriezulage ersetzt | Allgemeine Pflegezulage |
| Schleswig-Holstein | Klassische Zulage bei Neueinstellungen weitgehend ersetzt | Modernisierte Pflegezulagen und mögliche Besitzstände |
| Thüringen | Moderne pauschale Pflegezulage | Keine klassische 46,02-Euro-Zulage im Mittelpunkt |
Hätten Sie es gewusst?
Die AWO ist tariflich nicht bundesweit einheitlich organisiert. Deshalb kann eine Pflegekraft in Nordrhein-Westfalen eine andere Zulage erhalten als eine Pflegekraft mit vergleichbarer Tätigkeit bei der AWO in Sachsen oder Hamburg.
Was ist die Geriatriezulage?
Die Geriatriezulage ist eine tarifliche Zulage für bestimmte Tätigkeiten in der Pflege. Historisch wurde sie insbesondere dann gezahlt, wenn Pflegekräfte die Grund- und Behandlungspflege überwiegend bei alten und kranken beziehungsweise geriatrischen Patienten oder Bewohnern ausgeübt haben.
In vielen älteren Tarifregelungen beträgt die Zulage 46,02 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag geht auf frühere tarifliche Regelungen zurück und findet sich deshalb auch heute noch in verschiedenen AWO-Tarifwerken oder Überleitungsregelungen.
Inzwischen haben viele AWO-Verbände ihre Tarifstrukturen jedoch modernisiert. An die Stelle der klassischen Geriatriezulage können deshalb allgemeine Pflegezulagen, höhere Tabellenentgelte oder Besitzstandsregelungen getreten sein.
Geriatriezulage bei der AWO in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist die Geriatriezulage im TV-Ü AWO NRW verankert. Als tariflicher Bezugspunkt wird dabei die historische Regelung aus dem Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale für Pflegepersonal herangezogen.
Die Zulage beträgt in dieser Regelung 46,02 Euro brutto monatlich.
Für die Anspruchsvoraussetzungen ist insbesondere entscheidend, welche Tätigkeit ausgeübt wird und ob die tariflich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Besonderheit NRW:
Im TV-Ü AWO NRW wird die Geriatriezulage ausdrücklich als eigene tarifliche Regelung behandelt. Für Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen lohnt sich deshalb ein Blick in § 14 TV-Ü AWO NRW.
Wer gilt als Pflegefachkraft?
Im Zusammenhang mit der tariflichen Regelung wird zwischen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften unterschieden. Als Pflegefachkräfte gelten insbesondere Fachkräfte der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise entsprechender Abschlussprüfung.
Ob eine Pflegehilfskraft Anspruch auf die Zulage hat, hängt dagegen vom jeweils geltenden regionalen Tarifvertrag und dessen Voraussetzungen ab.
Geriatriezulage bei der AWO in Bayern
In Bayern ist die Regelung im TV AWO Bayern verankert. Die historische Geriatriezulage kann dort unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine Rolle spielen.
Als tariflicher Bezugspunkt wird unter anderem auf die Protokollerklärung Nr. 1 zum BMT-AW verwiesen. In entsprechenden Regelungen wird eine Zulage von 46,02 Euro brutto monatlich genannt.
Für Pflegehilfskräfte können zusätzliche Voraussetzungen gelten. Entscheidend ist insbesondere, welche Ausbildung und Tätigkeit im konkreten Arbeitsverhältnis vorliegt.
Geriatriezulage bei der AWO in Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg muss zwischen historischen Ansprüchen und den inzwischen modernisierten Pflegezulagen unterschieden werden.
Das AWO-Tarifrecht enthält inzwischen teilweise allgemeine Pflegezulagen, die die frühere kleinteilige Geriatriezulage ersetzen können.
Zusätzlich ist die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur Geriatriezulage von Bedeutung. Dabei wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auch für Pflegekräfte in stationären Altenpflegeeinrichtungen bejaht.
Geriatriezulage bei der AWO in Brandenburg
In Brandenburg wurde das System der Pflegezulagen in den vergangenen Jahren modernisiert. Neben der historischen Geriatriezulage wurde eine Gerontologiezulage eingeführt.
In früheren Tarifrunden wurde für Beschäftigte in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege eine Gerontologiezulage von 60,00 Euro brutto monatlich angeboten beziehungsweise eingeführt.
Daneben bestehen in einzelnen AWO-Tarifwerken deutlich höhere pauschale Pflegezulagen. Welche Zulage tatsächlich gezahlt wird, hängt deshalb vom konkreten Bezirksverband und Tarifvertrag ab.
Geriatriezulage bei der AWO in Hessen
In Hessen ist die Situation besonders unterschiedlich. Die AWO Hessen-Süd und die AWO Nordhessen verfügen über unterschiedliche tarifliche Strukturen.
Bei modernen Tarifmodellen können frühere Sonderzulagen bereits in höhere Tabellenentgelte oder allgemeine Pflegezulagen eingeflossen sein. In anderen Tarifwerken können historische Zulagen über Übergangs- oder Besitzstandsregelungen fortgeführt werden.
Beschäftigte sollten deshalb zunächst prüfen, welcher Tarifvertrag im Arbeitsvertrag genannt wird.
Geriatriezulage bei der AWO in Niedersachsen
Auch in Niedersachsen gibt es keine einheitliche Regelung für alle AWO-Beschäftigten. Die verschiedenen Bezirksverbände verwenden teilweise unterschiedliche Tarifverträge.
Beim AWO-Bezirksverband Weser-Ems kann die klassische Geriatriezulage von 46,02 Euro weiterhin über eine Überleitungsregelung relevant sein.
Andere Bezirksverbände haben die frühere Zulage dagegen durch modernisierte Pflegezulagen ersetzt.
Geriatriezulage bei der AWO in Hamburg
In Hamburg wurde die klassische Geriatriezulage im Zuge der Modernisierung der Tarifverträge weitgehend durch eine allgemeine Pflegezulage ersetzt.
Für Beschäftigte in der Pflege gelten deshalb in erster Linie die aktuellen tariflichen Pflegezulagen. Bei älteren Arbeitsverhältnissen können jedoch weiterhin Besitzstandsregelungen bestehen.
Geriatriezulage bei der AWO in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wurde die historische Geriatriezulage durch ein moderneres System allgemeiner Pflegezulagen ersetzt.
Dadurch erhalten Beschäftigte im Pflegebereich eine pauschale Zulage, ohne dass für jede einzelne Pflegekraft gesondert nachgewiesen werden muss, ob überwiegend geriatrische Tätigkeiten ausgeübt werden.
Geriatriezulage bei der AWO in Sachsen
In Sachsen steht die historische Geriatriezulage von 46,02 Euro nicht mehr im Mittelpunkt des aktuellen Zulagensystems.
Stattdessen werden Pflegekräfte über modernisierte Entgelttabellen sowie allgemeine Pflege- und Schichtzulagen vergütet.
Damit wurde das frühere System einzelner Funktionszulagen zunehmend durch ein allgemeineres Vergütungsmodell ersetzt.
Geriatriezulage bei der AWO in Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt wurde das frühere System modernisiert. Die klassische Geriatriezulage wurde durch eine allgemeine Pflegezulage ersetzt.
Dadurch erhalten Beschäftigte im Pflegebereich eine pauschale Vergütung für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit.
Geriatriezulage bei der AWO in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt für die AWO Pflege Schleswig-Holstein ein eigenes tarifliches System.
Die klassische Geriatriezulage von 46,02 Euro wird bei neueren Arbeitsverhältnissen in der Regel nicht mehr als eigenständige Zulage ausgewiesen. Stattdessen kommen modernisierte Pflegezulagen und höhere Tabellenentgelte zum Einsatz.
Bei älteren Arbeitsverhältnissen kann die historische Zulage jedoch weiterhin als Besitzstand bestehen.
Geriatriezulage bei der AWO in Thüringen
In Thüringen wurde ebenfalls ein modernes Zulagenmodell für Beschäftigte in der Pflege eingeführt.
Die klassische Geriatriezulage von 46,02 Euro ist dabei nicht mehr die zentrale Regelung. Stattdessen erhalten Pflegekräfte pauschale Pflegezulagen, deren Höhe sich nach dem jeweils geltenden Tarifabschluss richtet.
Geriatriezulage bei der AWO im Saarland
Im Saarland wurde die frühere Geriatriezulage reformiert. Die klassische Zulage kann bei älteren Arbeitsverhältnissen als Besitzstand weitergeführt werden.
Bei neueren Arbeitsverhältnissen wird die Vergütung dagegen zunehmend über die aktuellen Entgelttabellen und allgemeine Pflegezulagen geregelt.
Geriatriezulage bei der AWO in Bremen
In Bremen ist die klassische Geriatriezulage heute insbesondere für Beschäftigte mit älteren Arbeitsverhältnissen von Bedeutung.
Für neuere Arbeitsverhältnisse wurde das Vergütungssystem grundlegend modernisiert. Höhere Tabellenentgelte und neue tarifliche Strukturen ersetzen dabei teilweise die früheren Einzelzulagen.
Geriatriezulage bei der AWO in Berlin
In Berlin wurden die historischen AWO-Tarifstrukturen teilweise auf modernisierte Entgeltmodelle umgestellt.
Die frühere Geriatriezulage von 46,02 Euro kann deshalb insbesondere als Besitzstandsregelung relevant sein. Für neuere Beschäftigungsverhältnisse sind dagegen die aktuellen Pflege- und Entgeltregelungen entscheidend.
Geriatriezulage bei der AWO in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist zwischen verschiedenen AWO-Bezirksverbänden zu unterscheiden. Insbesondere die AWO Pfalz und die AWO Rheinland verfügen über unterschiedliche tarifliche Strukturen.
Die klassische Geriatriezulage kann bei älteren Arbeitsverhältnissen als Besitzstand erhalten bleiben. In neueren Tarifmodellen wird die Erschwernis der Pflege dagegen teilweise über höhere Grundentgelte oder pauschale Pflegezulagen berücksichtigt.
Wo finde ich die Regelung zur Geriatriezulage?
Wer prüfen möchte, ob ein Anspruch auf eine Geriatriezulage besteht, sollte nicht nur nach dem Begriff „Geriatriezulage“ suchen. Je nach Tarifvertrag kann die Regelung unter einer anderen Bezeichnung oder über eine Verweisung auf ältere Tarifwerke enthalten sein.
Hilfreiche Suchbegriffe im jeweiligen Tarifvertrag sind beispielsweise:
- Geriatriezulage
- Gerontologiezulage
- Pflegezulage
- Pflegepersonal in Anstalten und Heimen
- Protokollerklärung Nr. 1
- Überleitungstarifvertrag
- Besitzstandszulage
- Tätigkeitsmerkmale im Pflegedienst
Tipp für die Prüfung des eigenen Anspruchs:
Schauen Sie zunächst auf Ihre Gehaltsabrechnung und in Ihren Arbeitsvertrag. Entscheidend ist, welcher AWO-Bezirksverband beziehungsweise welche Gesellschaft Ihr Arbeitgeber ist und auf welchen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag verwiesen wird.
Geriatriezulage bei Teilzeit
Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann sich die Höhe einer tariflichen Zulage entsprechend dem Umfang der vereinbarten Arbeitszeit verringern. Maßgeblich ist die konkrete Regelung des jeweiligen Tarifvertrags.
Eine Pflegekraft mit beispielsweise 50 Prozent Arbeitszeit erhält daher bei einer anteilig zu zahlenden Zulage grundsätzlich nicht denselben Betrag wie eine vollzeitbeschäftigte Person.
Geriatriezulage und Besitzstand
Ein wichtiger Punkt bei der AWO sind sogenannte Besitzstandsregelungen. Eine frühere Zulage kann auch dann weiterhin gezahlt werden, wenn sie im aktuellen Tarifwerk nicht mehr für neu eingestellte Beschäftigte vorgesehen ist.
Das bedeutet: Nur weil die Geriatriezulage in einem neueren Tarifvertrag nicht mehr ausdrücklich als allgemeine Zulage genannt wird, muss ein bestehender Anspruch nicht automatisch entfallen.
Wichtig bei älteren Arbeitsverträgen:
Prüfen Sie immer, ob eine bisher gezahlte Geriatriezulage aufgrund einer Überleitungs- oder Besitzstandsregelung weitergezahlt wird. Ein Tarifwechsel bedeutet nicht zwangsläufig, dass bestehende Ansprüche sofort entfallen.
Häufige Fragen zur Geriatriezulage bei der AWO
Wie hoch ist die Geriatriezulage bei der AWO?
Die klassische Geriatriezulage beträgt in vielen historischen AWO-Tarifregelungen 46,02 Euro brutto pro Monat. Inzwischen haben jedoch zahlreiche AWO-Verbände eigene Pflegezulagen eingeführt. Deshalb kann die tatsächlich gezahlte Zulage heute deutlich höher oder anders ausgestaltet sein.
Bekommen alle AWO-Pflegekräfte 46,02 Euro Geriatriezulage?
Nein. Bei der AWO gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag, der Tätigkeit, dem Arbeitgeber und gegebenenfalls von Besitzstandsregelungen ab.
Gibt es die Geriatriezulage auch für Pflegehilfskräfte?
Das kann je nach Tarifvertrag unterschiedlich geregelt sein. In einigen Tarifwerken gelten besondere Voraussetzungen für Pflegefachkräfte, während andere Regelungen auch bestimmte Pflegehilfskräfte einbeziehen.
Kann die Geriatriezulage bei Teilzeit gekürzt werden?
Ja. Soweit die Zulage nach dem jeweiligen Tarifvertrag anteilig zu berechnen ist, wird sie entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung gekürzt.
Was ist der Unterschied zwischen Geriatriezulage und Pflegezulage?
Die Geriatriezulage knüpft historisch an bestimmte Tätigkeiten mit geriatrischen beziehungsweise alten und kranken Patienten an. Eine allgemeine Pflegezulage wird dagegen häufig unabhängig vom konkreten Patientenkreis an Beschäftigte im Pflegebereich gezahlt.
Warum gibt es bei der AWO unterschiedliche Zulagen?
Die AWO verfügt über regionale Tarifverträge und Haustarifverträge. Deshalb können die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern und sogar zwischen verschiedenen AWO-Bezirksverbänden innerhalb eines Bundeslandes voneinander abweichen.
Fazit zur Geriatriezulage bei der AWO
Die Geriatriezulage bei der AWO lässt sich nicht mit einem einzigen bundesweit gültigen Betrag beantworten. Die historische Zulage von 46,02 Euro ist zwar in verschiedenen Tarifwerken weiterhin zu finden, wurde aber vielerorts durch modernere Pflegezulagen und höhere Tabellenentgelte ersetzt.
Für die Prüfung des eigenen Anspruchs sind deshalb drei Punkte entscheidend: Welcher AWO-Arbeitgeber gilt, welcher Tarifvertrag findet Anwendung und besteht möglicherweise eine Besitzstandsregelung?
Wer diese drei Punkte anhand des Arbeitsvertrags und der aktuellen Gehaltsabrechnung prüft, kann in der Regel schnell feststellen, welche Zulagenregelung für das eigene Arbeitsverhältnis maßgeblich ist.