Die Geriatriezulage nach TV-L ist eine besondere Zulage für Beschäftigte in der Pflege, die die Grund- und Behandlungspflege überwiegend bei bestimmten Patientengruppen durchführen. Dazu gehören unter anderem Patienten in geriatrischen Abteilungen oder Stationen.

Auf dieser Seite im Überblick:

  • Geriatriezulage nach TV-L
  • Voraussetzungen für die Zulage
  • Höhe der Zulage
  • Welche Patientengruppen berücksichtigt werden
  • Geriatriezulage in stationären Altenpflegeeinrichtungen

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Geriatriezulage nach TV-L

Beschäftigte in der Pflege können nach den Regelungen des TV-L unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere monatliche Zulage erhalten. Eine wichtige Gruppe sind Pflegekräfte, die die Grund- und Behandlungspflege überwiegend bei Patienten in geriatrischen Abteilungen oder Stationen durchführen.

Geriatriezulage

90,00 Euro brutto monatlich

Die Zulage gilt unter den tariflichen Voraussetzungen für Beschäftigte, die überwiegend Grund- und Behandlungspflege bei den in der Entgeltordnung genannten Patientengruppen durchführen.

Die Regelung findet sich in der Anlage A zum TV-L, Entgeltordnung zum TV-L, Teil IV, Vorbemerkung Nr. 9.

Wer hat Anspruch auf die Geriatriezulage?

Die Zulage kommt für Beschäftigte der Entgeltgruppen KR 5 bis KR 9 in Betracht, wenn sie die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei einer der in der tariflichen Regelung genannten Patientengruppen ausüben.

Entscheidend ist damit nicht allein die Bezeichnung der Einrichtung oder der Station. Maßgeblich ist vielmehr, welche pflegerischen Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden und bei welcher Patientengruppe die Pflege überwiegend erfolgt.

Wichtig: Für den Anspruch ist insbesondere die Voraussetzung der zeitlich überwiegenden Grund- und Behandlungspflege zu beachten. Die tarifliche Regelung knüpft die Zulage an die tatsächliche Tätigkeit und die dort genannten Patientengruppen.

Geriatrische Patienten

Zu den ausdrücklich genannten Patientengruppen gehören Kranke in geriatrischen Abteilungen oder Stationen. Pflegekräfte, die dort überwiegend Grund- und Behandlungspflege leisten, können unter den weiteren tariflichen Voraussetzungen die monatliche Zulage erhalten.

Welche Patientengruppen sind berücksichtigt?

Die tarifliche Regelung erfasst neben Patienten in geriatrischen Abteilungen oder Stationen weitere besondere Tätigkeitsbereiche. Die Zulage in Höhe von 90 Euro monatlich gilt für die nachfolgend genannten Fälle:

Buchstabe Patientengruppe bzw. Tätigkeitsbereich
b) Kranke in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen oder Stationen
c) Kranke in geriatrischen Abteilungen oder Stationen
d) Gelähmte oder an multipler Sklerose erkrankte Patienten
e) Patienten nach Transplantationen innerer Organe oder von Knochenmark
f) An AIDS (Vollbild) erkrankte Patienten
g) Patienten, bei denen Chemotherapien durchgeführt oder die mit Strahlen oder inkorporierten radioaktiven Stoffen behandelt werden

Sonderfall schwere Infektionskrankheiten

Für Pflegekräfte, die die Grund- und Behandlungspflege überwiegend bei Patienten mit schweren Infektionskrankheiten ausüben, sieht die tarifliche Regelung eine besondere Zulagenhöhe vor. Als Beispiel nennt die Entgeltordnung Tuberkulose-Patienten, die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind.

Sonderregelung

150,00 Euro monatlich

Für den in Buchstabe a genannten Fall sieht die Entgeltordnung eine monatliche Zulage von 150 Euro vor.

Geriatriezulage in der Altenpflege

Die Frage, ob die Geriatriezulage ausschließlich in Krankenhäusern gezahlt werden kann, wurde auch arbeitsgerichtlich behandelt.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich mit der Frage befasst, ob die Zulage auch für Pflegekräfte in stationären Altenpflegeeinrichtungen in Betracht kommen kann. In der Entscheidung vom 20. Juli 2015 (Az. 1 Sa 4/15) wurde dies unter bestimmten Voraussetzungen bejaht.

Entscheidend ist dabei insbesondere, ob die Pflegekräfte die Grund- und Behandlungspflege überwiegend bei Personen erbringen, die den tariflichen Voraussetzungen für die Zulage entsprechen.

Das bedeutet:

Eine Tätigkeit in einer stationären Altenpflegeeinrichtung schließt den Anspruch auf die Zulage nicht automatisch aus. Entscheidend sind die konkreten Tätigkeiten und die tariflichen Voraussetzungen.

Wie hoch ist die Geriatriezulage?

Voraussetzung Monatliche Zulage
Schwere Infektionskrankheiten gemäß Buchstabe a 150,00 Euro
Fälle gemäß Buchstaben b bis g, einschließlich geriatrischer Abteilungen oder Stationen 90,00 Euro

Die genannten Beträge sind monatliche Zulagen. Bei Teilzeitbeschäftigten ist zu beachten, dass die Zulage grundsätzlich entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung anteilig gezahlt wird.

Voraussetzungen für die Zulage im Überblick

  1. Die Beschäftigung fällt grundsätzlich in den Bereich der Entgeltgruppen KR 5 bis KR 9.
  2. Die Beschäftigten müssen die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend ausüben.
  3. Die Pflege muss überwiegend bei einer der in der Entgeltordnung genannten Patientengruppen erfolgen.
  4. Für geriatrische Pflege ist insbesondere der Bereich der geriatrischen Abteilungen oder Stationen relevant.
  5. Bei Teilzeitbeschäftigung kann sich die Höhe der Zulage entsprechend dem Beschäftigungsumfang reduzieren.

Häufige Fragen zur Geriatriezulage nach TV-L

Wie hoch ist die Geriatriezulage im TV-L?

Für die in den Buchstaben b bis g genannten Fälle sieht die Entgeltordnung eine monatliche Zulage von 90 Euro vor. Dazu gehören auch Pflegekräfte, die überwiegend Grund- und Behandlungspflege bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen leisten.

Gibt es eine höhere Zulage bei schweren Infektionskrankheiten?

Ja. Für den in Buchstabe a genannten Fall – schwere Infektionskrankheiten, beispielsweise Tuberkulose – beträgt die tarifliche Zulage 150 Euro monatlich.

Gilt die Geriatriezulage nur im Krankenhaus?

Nicht unbedingt. Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg kann die Zulage unter den entsprechenden Voraussetzungen auch bei Pflegekräften in stationären Altenpflegeeinrichtungen in Betracht kommen.

Welche Entgeltgruppen können die Zulage erhalten?

Die tarifliche Regelung nennt Beschäftigte der Entgeltgruppen KR 5 bis KR 9.

Bekommen Teilzeitkräfte die volle Zulage?

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Zulage grundsätzlich entsprechend dem Umfang der Beschäftigung anteilig berücksichtigt.

Was bedeutet „zeitlich überwiegend“?

Damit ist gemeint, dass die Grund- und Behandlungspflege den überwiegenden Teil der entsprechenden Arbeitszeit ausmachen muss. Für die konkrete Beurteilung kommt es auf die tatsächlichen Tätigkeiten und die tariflichen Voraussetzungen an.

Auf einen Blick

  • Geriatrische Abteilungen oder Stationen: 90 Euro monatlich
  • Weitere Fälle nach Buchstaben b bis g: 90 Euro monatlich
  • Schwere Infektionskrankheiten nach Buchstabe a: 150 Euro monatlich
  • Genannte Entgeltgruppen: KR 5 bis KR 9
  • Wichtige Voraussetzung: zeitlich überwiegende Grund- und Behandlungspflege