Beschäftigte im Pflegedienst des Bundes können neben dem regulären Tabellenentgelt verschiedene Zulagen und Zuschläge erhalten. Dazu gehören beispielsweise Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie spezielle Zulagen für den Pflegedienst.

Auf dieser Seite im Überblick:

  • Aktuelle Pflegezulagen im TVöD Bund ab Mai 2026
  • Entwicklung der Zulagen seit 2020
  • Historische Zulagenbeträge
  • Dynamisierung der Zulagen bei Tariferhöhungen

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Pflegezulagen im TVöD Bund

Die speziellen Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst sind in § 18 TV EntGO Bund geregelt.

Aktuelle Pflegezulagen ab 1. Mai 2026

Zulage Nr. 2: 616,89 Euro monatlich

Zulage Nr. 3: 572,41 Euro monatlich

Seit dem 1. Mai 2026 gelten für die entsprechenden Pflegezulagen folgende Beträge:

Zulage Nr. bis 31.03.2025 01.04.2025 – 30.04.2026 ab 01.05.2026
2 582,61 Euro 600,09 Euro 616,89 Euro
3 540,60 Euro 556,82 Euro 572,41 Euro

Die angegebenen Beträge verstehen sich als monatliche Zulagen und werden zusätzlich zum jeweiligen Tabellenentgelt gezahlt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie haben sich die Pflegezulagen entwickelt?

Die Entwicklung der beiden Zulagen zeigt, dass die Beträge in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurden.

Zeitraum Zulage Nr. 2 Zulage Nr. 3
bis 31.03.2021 534,99 Euro 496,41 Euro
01.04.2021 – 31.03.2022 542,48 Euro 503,36 Euro
01.04.2022 – 28.02.2024 552,24 Euro 512,42 Euro
ab 01.03.2024 582,61 Euro 540,60 Euro
01.04.2025 – 30.04.2026 600,09 Euro 556,82 Euro
ab 01.05.2026 616,89 Euro 572,41 Euro

Wichtig: Die beiden Zulagen haben unterschiedliche Beträge. Bei der Einordnung ist daher entscheidend, welche Zulage nach § 18 TV EntGO Bund auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet.

Historische Pflegezulagen bis 2020

Auch für ältere Tarifzeiträume können die damaligen Zulagenbeträge relevant sein. Die folgende Tabelle zeigt die bis zum Jahr 2020 geltenden Werte:

Zulage Nr. Höhe bis 2020
1 1,45 Euro / Stunde
2 497,64 Euro / Monat
3 461,75 Euro / Monat
4 428,21 Euro / Monat
5 397,08 Euro / Monat
6 368,43 Euro / Monat
7 341,91 Euro / Monat

Dynamisierung der Zulagen

Die Pflegezulagen werden bei allgemeinen Entgeltanpassungen entsprechend dem für die jeweilige Entgeltgruppe vereinbarten Prozentsatz angepasst. Dadurch können sich die Zulagen bei allgemeinen Tariferhöhungen ebenfalls erhöhen.

So funktioniert die Dynamisierung: Wird das Entgelt einer Entgeltgruppe beispielsweise um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, wird die betreffende Zulage grundsätzlich um denselben vereinbarten Prozentsatz angepasst.

Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Erhöhungen bleiben dabei unberücksichtigt. Für die Anpassung der Zulage ist somit der vereinbarte prozentuale Erhöhungssatz maßgeblich.

Was bedeutet die Pflegezulage für Bundesbeschäftigte?

Die Pflegezulagen stellen einen zusätzlichen Bestandteil der Vergütung für bestimmte Beschäftigte im Pflegedienst des Bundes dar. Sie werden nicht mit dem Tabellenentgelt verwechselt, sondern als zusätzliche Zulage gezahlt.

Besonders bei einem Vergleich verschiedener Tarifzeiträume sollte deshalb immer darauf geachtet werden, welcher Zeitraum und welche Zulagennummer betrachtet wird. Die Höhe der Zulagen hat sich im Laufe der Jahre mehrfach verändert.

Auf einen Blick

  • Zulage Nr. 2: aktuell 616,89 Euro monatlich
  • Zulage Nr. 3: aktuell 572,41 Euro monatlich
  • Gültig seit: 1. Mai 2026
  • Grundlage: § 18 TV EntGO Bund
  • Dynamisierung: Anpassung bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach den tarifvertraglichen Regelungen

Häufige Fragen zu den Pflegezulagen im TVöD Bund

Wie hoch sind die Pflegezulagen im TVöD Bund 2026?

Seit dem 1. Mai 2026 beträgt die Zulage Nr. 2 616,89 Euro monatlich. Die Zulage Nr. 3 beträgt 572,41 Euro monatlich.

Wo sind die Pflegezulagen geregelt?

Die speziellen Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst des Bundes sind in § 18 TV EntGO Bund geregelt.

Werden die Pflegezulagen bei Tariferhöhungen angepasst?

Ja. Bei allgemeinen Entgeltanpassungen werden die Zulagen entsprechend dem für die jeweilige Entgeltgruppe vereinbarten Prozentsatz angepasst. Sockel- und Mindestbeträge werden dabei nicht berücksichtigt.

Warum gibt es verschiedene Pflegezulagen?

Im TVöD Bund sind verschiedene Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst vorgesehen. Deshalb hängt die konkrete Höhe davon ab, welche Zulagennummer und welche tariflichen Voraussetzungen auf die jeweilige Tätigkeit zutreffen.

Wie hoch waren die Pflegezulagen früher?

Die Höhe hat sich mehrfach verändert. Die historischen Tabellen auf dieser Seite zeigen die Entwicklung der Zulagen von den früheren Beträgen bis zu den aktuell seit Mai 2026 geltenden Werten.