Die Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in der Metall- und Elektroindustrie in NRW auf eine jährliche wiederkehrende Sonderzahlung und eine Coronaprämie geeinigt. Dieser Abschluss für die rund 700.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen gilt als Pilotabschluss und dürfte bundesweit übernommen werden.

Worauf haben sich die Tarifparteien bei der Tarifrunde IG Metall geeinigt?

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Im Wesentlichen sieht dieser Folgendes vor:

  • Auszahlung einer Coronaprämie in Höhe von 500 Euro für Betriebe in Nordrhein-Westfalen bis Ende Juni 2021
  • Einführung eines neu geschaffenen Transformationsgeldes als prozentuale Entgeltsteigerung (wiederkehrende Jahressonderzahlung)
  • Entgeltplus von 2,3 % ab Juli 2021 für Auszubildende und Beschäftigte als "Ansparungbetrag", Auszahlung dessen in Höhe von 18,4 % im Februar 2022 als Jahressonderzahlung
  • Auszahlung des Transformationsgeldes im Februar 2023 in Höhe von 27,6 % des monatlichen Bruttoeinkommens
  • Transformationsgeld kann in Verbindung mit T-ZUG für eine Arbeitszeitreduzierung verwendet werden, ohne mit einer Kürzung des Gehalts zu rechnen: Beispiel von 5-Tage-Woche auf 4-Tage-Woche mit dem gleichen Bruttoentgelt
  • Tarifabschluss gilt als Pilotabschluss und soll richtungsweisend für andere Bundesländer sein
  • Laufzeit: 01. Januar 2021 bis 30. September 2022 (21 Monate)

IG Metall Screenshot Webseite

Bildquelle: Screenshot IG Metall Webseite

Ursprünglich 4 % mehr Lohn gefordert

Ursprünglich hatte die IG Metall eine Lohnerhöhung von 4 % bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert. Die Arbeitgeber betonten bis zum Schluss, dass Gehaltserhöhungen in der Pandemiezeit nicht realisierbar seien. Es ginge vornehmlich um Arbeitsplatzsicherungen. Dennoch konnte ein Tarifabschluss erzielt werden, mit dem beide Seiten zufrieden sein dürften.

Wird die Gehaltstabelle für die IG Metall geändert?

Die Gehaltstabelle bleibt unangetastet. Wie der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen, Arndt G. Kirchhoff, mitteilt, sei es wichtig, dass Unternehmen "wie schon im Jahr 2020 auch im Jahr 2021 keine Erhöhung der Tabellenentgelte verkraften müssen".

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