Auch wenn Elternteile von Ihrem Partner oder Partnerin getrennt und alleinerziehend sind, ist es möglich, staatliche Leistungen wie das Elterngeld, Kindergeld oder den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Zudem existieren spezielle Angebote für Beratungen und Hilfestellungen, aber auch unterschiedliche Regelungen zur Steuersenkung. Die nachfolgende Übersicht zeigt Eltern, welche staatlichen Leistungen sie erhalten können, wenn sie alleinerziehend sind.

1. Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld wird Ihnen für Kinder gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt werden, beispielsweise bei Aufnahme eines Erststudiums oder einer Ausbildung. 

2. Wann wird der Unterhaltsvorschuss gewährt?

Der Unterhaltsvorschuss wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie alleinerziehend oder getrennt erziehend sind. Der Vorschuss hilft Ihnen, für Ihr Kind die notwendige Lebensgrundlage zu schaffen. Ein Unterhaltsvorschuss wird dann gezahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt leistet.

3. Wann besteht Anspruch auf Unterhaltsleistung?

Unterhalt wird dann gezahlt, wenn Sie geschieden, getrenntlebend oder nicht verheiratet sind. Dann kann ein Anspruch auf Unterhaltsleistung bestehen. Für Kinder gilt der Kindesunterhalt, der in der Regel von dem Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind nicht dauerhaft im Haushalt lebt. Grundsätzlich ist der Unterhalt dazu da, um den Lebensbedarf zu decken. Dies muss nicht immer in Form von Geld geschehen, sondern kann auch durch Erziehung, Betreuung, Sachen, persönliche Pflege und Zuwendung erfolgen. 

4. Wann muss Elterngeld beantragt werden?

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie Eltern von einem Baby oder von Kleinkindern sind. Elterngeld ist dafür da, um eine adäquate Erziehung und Betreuung für Ihr Kind zu erzielen. Elterngeld wird anhand Ihres Einkommens berechnet.

5. Weshalb Beratungs-Hilfe in Anspruch nehmen?

Beratungsleistungen und Hilfsangebote können von Eltern in Anspruch genommen werden, wenn dauerhaft Krisen und Probleme auftreten. Eine Form der Unterstützung wäre eine Mutter-Kind-Kur oder auch Vater-Kind-Kur. Aber auch das Jugendamt kann spezielle Beratungsleistungen und Hilfestellungen bei Problemfällen geben.

6. Weniger Steuern 

Durch unterschiedliche Regelungen werden für Eltern Steuerentlastungen erreicht. Dies kann in Form von steuerlichen Freibeträgen für Kinder erfolgen, aber auch durch die steuerliche Berücksichtigung Betreuungskosten.

7. Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Sofern Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen, aber getrennt oder alleinerziehend sind, dann können Sie Sozialhilfe erhalten. Auch hier hängt die Höhe der Sozialhilfe von der Anzahl der Kinder und von dessen Alter ab. Zusätzlich kann ein Alleinerziehenden-Mehrbedarf gewährt werden. Sofern sich der andere Elternteil nicht an der Pflege und Erziehung Ihres Kindes beteiligt, so steht Ihnen der volle Mehrbedarf zu. Sollte sich der andere Elternteil anteilig an der Kindesbetreuung und -pflege beteiligen, so ist durch eine individuelle Fallentscheidung der Alleinerziehenden-Mehrbedarf aufzuteilen. 

8. Wer bekommt Mehrbedarfszuschläge?

Sofern Sie getrennt lebend oder alleinerziehend und als arbeitssuchend gemeldet sind und auch Arbeitslosengeld II (Hartz IV oder ALG II) beziehen, können Sie für Ihr Kind oder Ihren Kindern einen Mehrbedarf bekommen. Die Höhe richtet sie nach dem Alter der Kinder und nach dessen Anzahl.