Mit unserem Tarifrechner berechnen Sie schnell und einfach Ihren Netto- und Bruttolohn inklusive aller Abzüge nach Tarifvertrag. Dank integrierter Entgelttabellen wichtiger Tarifverträge im öffentlichen Dienst – wie TVöD, TV-L, AVR, TV-H und TV-V – können Sie Ihr Bruttogehalt automatisch ermitteln, ohne Ihren Lohnzettel durchsuchen zu müssen.

Wählen Sie einfach:

  • Tarifvertrag
  • Entgeltgruppe
  • Stufe
  • Steuerjahr

Der Rechner ermittelt sofort Ihr Bruttogehalt. Zusätzliche Bestandteile wie Zulagen, Zuschläge, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, Boni oder Sonderzahlungen können Sie individuell ergänzen. So erhalten Sie eine realistische Berechnung Ihres Nettogehalts.

Tarif- und Gehaltsrechner nach Jahren nutzen

Der Gehaltsrechner ist nach Steuerjahren kategorisiert. Dadurch können Sie auch rückwirkend Ihr Einkommen berechnen oder zukünftige Entwicklungen planen.

So erhalten Sie ein möglichst genaues Ergebnis

Je mehr Angaben Sie machen, desto genauer fällt die Berechnung aus. Nutzen Sie bei Bedarf Ihren Lohnzettel, um alle Werte korrekt einzutragen.

Das ist besonders hilfreich, wenn Sie:

  • von Vollzeit auf Teilzeit wechseln möchten
  • eine Gehaltserhöhung planen
  • Ihr zukünftiges Nettoeinkommen berechnen wollen

Je genauer die Angaben sind, desto präziser ist das Ergebnis – schließlich geht es um Ihr Geld.

Monatliches Bruttoeinkommen mit dem Tarifrechner berechnen

Mit dem Tarifrechner können Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen schnell und zuverlässig ermitteln. Wenn Sie tarifgebunden sind, wählen Sie einfach die passenden Angaben aus:

  • Tarifvertrag
  • Entgelttabelle
  • Entgeltgruppe
  • Stufe

Der Tarifrechner übernimmt automatisch den richtigen Tabellenwert und berechnet Ihr Bruttogehalt sofort. So sparen Sie Zeit und müssen die Werte nicht selbst in Entgelttabellen nachschlagen.

Die komfortable Berechnung macht den Tarifrechner besonders hilfreich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und alle Arbeitnehmer mit Tarifvertrag.

Vermögenswirksame Leistungen eintragen

Erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen (VL), tragen Sie diese unter dem Punkt Zuschläge ein. So wird Ihr Nettolohn korrekt berechnet.

Teilzeit oder Vollzeit angeben

Geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang in Prozent an:

  • 100 % = Vollzeit
  • Beispiel: 20 Stunden bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle = 50 %

So kann der Rechner Ihr Einkommen exakt bestimmen.

Steuerklassen einfach erklärt

In Deutschland gibt es aktuell sechs Steuerklassen:

Steuerklasse I

  • Ledige, Geschiedene oder Verwitwete
  • Ehepartner in Trennung

Steuerklasse II

  • Alleinerziehende mit Kindern

Steuerklasse III

  • Verheiratete mit Partner in Steuerklasse V
  • Niedrigere Steuerbelastung

Steuerklasse IV

  • Ehepartner mit ähnlichem Einkommen

Steuerklasse V

  • Partner von Steuerklasse III
  • Höhere Steuerabzüge

Steuerklasse VI

  • Zweitjob oder weiteres Arbeitsverhältnis
  • Keine Freibeträge

Ihre Steuerklasse finden Sie in der Regel auf Ihrer Lohnabrechnung.

Welche Abzüge berücksichtigt der Tarifrechner?

Vom Bruttogehalt werden folgende Positionen abgezogen:

  • betriebliche Altersvorsorge
  • Steuern
  • Sozialversicherungsbeiträge

Dazu gehören insbesondere:

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Beiträge zur Betriebsrente werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Kirchensteuer

  • Je nach Bundesland 8 % oder 9 %.

Solidaritätszuschlag (Soli)

  • Für viele Arbeitnehmer entfällt der Soli inzwischen. Bei höheren Einkommen kann er weiterhin anfallen.

Sozialabgaben

  • Typischerweise etwa 20 % der Abzüge:
    • Rentenversicherung
    • Krankenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Pflegeversicherung

Steuerfreibetrag verstehen

Der Grundfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er reduziert die Steuerlast automatisch.

Kinderfreibetrag nutzen

Der Kinderfreibetrag berücksichtigt:

  • Betreuung
  • Erziehung
  • Ausbildung

In der Regel steht der Freibetrag beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Auf Wunsch kann er übertragen werden.

Freibeträge eintragen lassen

Freibeträge können bis zum 30. November eines Jahres in die elektronische Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Vorteil:

  • weniger Steuern
  • höheres monatliches Nettogehalt


Siehe auch: